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Forum / Allgemeines

Jahresende  

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knubbauto
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19 Jahren  ago  

Ich habe gleich ein paar Fragen:

1. Den Fahrplan der Linie 118 habe ich ja (gefunden auf dieser Internetseite), allerdings habe ich den Eindruck, dass er total veraltet ist. Wo kann ich den aktuellen Fahrplan herbekommen?

2. Das Jahresende rückt näher und ich habe dieses Jahr angefangen, in Luxemburg zu arbeiten, genauer gesagt am 07. Juni. Irgendwann fiel mir eine Diskussion auf, in der es darum ging, dass man, wenn man nicht das ganze Jahr in Luxemburg gearbeitet hat, automatisch zu hoch besteuert wird. Allerdings wurde auch erwähnt, dass es eine Besonderheit gäbe, je nachdem, wie viele Monate man im Jahr in Luxemburg gearbeitet hat. Es wurde auch ein Link genannt, auf dem man ausrechnen konnte, wieviel man zurück bekommt. Leider kann ich das alles nicht mehr finden und ich bräuchte auch das Formular.

3. Ich habe gehört, dass wenn man sich in Luxemburg einer Gewerkschaft anschliesst, diese für einen kostenlos eine Lohnsteuererklärung macht.

4. Ich habe mal im Forum gelesen, dass wenn man als deutscher Grenzgänger einmal eine Lohnsteuererklärung gemacht hat, man nicht dazu gezwungen ist, diese die darauffolgenden Jahre zu wiederholen...korrekt?

So das wars dann... Gruß Knubbauto 🙂


Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

den aktuellen Fahrplan gibts unter www.horaires.lu


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Der Lohnsteuerjahresausgleich, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=823

Formulare unter http://www.impotsdirects.public.lu/formulaires/pers_physiques/index.html

Gewerkschaften auf unserer Webpage, Rubrik „Solidarität“, http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?static_action=link&p=static


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knubbauto
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19 Jahren  ago  

Danke, aber da ich nicht weiß, wie das mit meiner Frage 2. funktioniert, weiß ich auch nicht, nach welchem Formular ich suchen soll....:-(


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Na, das Formular für den Lohnsteuerjahresausgleich, falls es Dir nur darum geht, die monatlich einbehaltene Lohnsteuer auf das ganze Jahr umverteilt zu bekommen (und dabei hoffentlich Steuer erstattet zu bekommen).

Es sei denn, Du erwartest, dass Du erhöhte Werbungskosten und/oder Sonderausgaben geltend machen kannst, so dass eine ESt-Erklärung in Frage kommt. Dann eben das Formular für ESt-Erklärung.

Wer mitten im Jahr anfängt, dem wird zuviel abgezogen!, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=41

Wer muss in Luxemburg eine Einkommensteuererklärung abgeben?, edito du 02/10/2002 http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=92

Änderungen: LSt-Jahresausgleich und Gelegenheitsarbeit http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=724

Wann als Werbungskosten absetzbar?, edito du 18/11/2004 http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=703

Steuerermäßigung für Behinderte, edito du 21/07/2004 http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=587

Art. 157ter L.I.R., edito du 05/02/2004 Dieser Artikel im Einkommensteuergesetz legt fest, wann ansässige und nicht ansässige Steuerpflichtige gleich behandelt werden http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=459

Die Besteuerung von Grenzgängern, edito du 04/12/2002 http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=160

Die Werbungskosten, edito du 29/08/2002 http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=94

ESt Erklärung oder LSt Jahres Ausgleich?, edito du 26/07/2005, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1008

Wann muss ich Einkommen erklären?, edito du 12/03/2005 http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=826

Wie errechnet sich das zu versteuernde Einkommen?, edito du 31/01/2005 http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=776

Außergewöhnliche Belastungen (Les charges extraordinaires), edito du 06/04/2005 http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=853

Online Rechner für die Steuer auf https://saturn.etat.lu/cobar/baremePP.jsp

Nicht zu vergessen die Steuerbroschüre auf www.ak-l.lu


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knubbauto
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19 Jahren  ago  

wow.... Danke...:-)


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Die Steuer auszurechnen, ist eigentlich Job des Steuerbeamten. Für die eigene Motivation genügt eigentlich vorauszusehen, dass sich der Papierkrieg irgendwie zu lohnen verspricht, was das zu versteuernde Einkommen angeht.

Grundsätzlich ist eigentlich der Steuerbeamte gehalten, die Fehler oder Irrtümer des laienhaften Steuerzahlers bei einer Erklärung zu korrigieren, insbesondere auch zu Gunsten des Steuerpflichten.


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osterhase
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19 Jahren  ago  

Hallo knubbauto,

die Frage 1) kann ich beantworten, bei den anderen muss ich passen:

Den Fahrplan findest Du mittlerweile unter www.horaires.lu - dort hat sich jemand erbarmt, die Busfahrpläne 'mal ins Netz zu stellen (es besteht ja die Gefahr, dass jemand mitfährt, wenn er die Fahrzeiten kennt ...) Vielleicht solltest Du auch mal unter www.trierlux.de schauen, seit Montag fahren auch neue Züge mit Busanschluss zum Kirchberg!!!


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Torf
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19 Jahren  ago  

Wenn Du einmal eine Steuererklärung gemacht hast, bekommst du jährlich die Vordrucke zugeschickt und bist verpflichtet, die jährliche Erklärung beim Finanzministerium einzureichen. Wenn Du mitten im Jahr angefangen hast, in Lux. zu arbeiten, hast Du zuviel Steuern bezahlt, da Luxemburg, genau wie Deutschland, die Steuer für das ganze Jahr berechnet. D.h., Du zahlst auch für die Monate Steuern, die Du noch nicht in Lux. gearbeitet hast. Der Steuerausgleich in Lux. ist aber im Vergleich zu dem deutschen sehr einfach, da es für fast alles Pauschalbeträge gibt. LG


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Der eine Satz ist nicht ganz korrekt. Man zahlt nicht für die Monate in L Steuern, in der man in L nicht gearbeitet hat. Sondern: Der monatliche Lohnsteuereinbehalt wird unter der Voraussetzung vorgenommen (Monatstabelle!), dass man das betreffende Monatsgehalt x 12 in L erhält. Falls diese Voraussetzung, umgerechnet auf das Jahreseinkommen, unzutreffend ist, kann ein LStjahresausgleich zweckmäßig werden.