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Forum / Allgemeines

Jährliche Gehaltsanpassung, Indexwegfall ??????  

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profi1
3 Messages

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21 Jahren  ago  

Bislang wurden die Gehälter bedingt durch jährliche Indexerhöhung um ca. 2 oder 2,5 Prozent staatlich angepasst Habe gehört das soll ab diesem Jahr wegfallen??? Wer weiss näheres dazu?????


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maggy029
26 Messages

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21 Jahren  ago  

hi, ja das stimmt, der Index wird noch einmal im August erhöht und dann ist ende. Weil mit dem Index auch immer die Lebenshaltungskosten steigen.

Mist für uns!


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grishuna
41 Messages

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21 Jahren  ago  

Hallo,

das mit dem Wegfall ist noch nicht 100%ig entschieden!!!! Wenn das so kommen soll, werden die Gewerkschaften demonstrieren!!! Von daher: mal nicht den Kopf hängen lassen...

Viele Grüße, Grishuna


Anonymous
Anonyme

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21 Jahren  ago  

Zur Zeit wird wohl diskutiert, ob die "Besser-Verdiener" (was auch immer das in Luxemburg heißt), nicht mehr in den Genuss der vollen Indexsteigerung kommen sollen. Aber der Index an sich wird als "Heilige Kuh" bezeichnet. In wort.lu steht heute ein Artikel zu dem Thema drin. Sieht also nicht so schlecht aus!


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flappes
107 Messages

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21 Jahren  ago  

Gibts ne Möglichkeit auf den Index wg. Konjunktur usw. zu verzichten. Genügt es ein Schreiben über den Verzicht aufzusetzen, wenn alle Mitarbeiter mitmachen. Oder müssen da andere Massnahmen durchgeführt werden. Weiss da jemand Bescheid?


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Meffo
7079 Messages

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21 Jahren  ago  

1. die Frage, welchen Sinn ein solcher Verzicht machen soll. 2. geht es hier um eine Gesetzesvorschrift. Demnach also die Frage, ob man durch eine Individual- oder Kollektivvereinbarung diese Gesetzesvorschrift außer Kraft setzen kann. Grübel, grübel!


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Hamisso
2364 Messages

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21 Jahren  ago  

Das entspricht im Tenor ziemlich genau dem, was Guy Castegnaro im „Droit du Travail Luxembourgeois“ auf Seite 165 zu diesem Thema sagt („Adaptation des salaires à l’évolution du coût de la vie“). Das Prinzip der allgemeinen Anwendung des Prinzips der beweglichen Gehaltsskala („principe de l’échelle mobile des salaires et traitements établi par la loi luxembourgeoirse“) ist in Gesetz, Kollektivverträgen und individuellen Arbeitsverträgen verankert. Einschlägig ist hier das Gesetz mit der Bezeichnung „Loi modifié du 27 mai 1975 portant généralisation de l’échelle mobile des salaires et traitements, Mémorial A, 1975, p. 672; modification: Mémorial A, 1981, p. 988. Gesetzestexte sind übrigens unter www.legilux.lu online verfügbar. Wer sucht, der findet (eventuell).


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Hamisso
2364 Messages

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21 Jahren  ago  

Wer den Beitrag "Wie hoch ist das „SSM“ ab dem 1. August 2003?", http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=333 auch nur überflogen hat, dürfte festgestellt haben, dass dieses Jahr, nämlich am 1. August, eine Indexerhöhung bereits stattgefunden hat.


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flappes
107 Messages

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21 Jahren  ago  

OK, und was bedeutet das jetzt ?;-) Ist dies möglich oder nicht. Und wenn ja, wie?


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Hamisso
2364 Messages

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21 Jahren  ago  

Kurz gesagt, ich weiß das nicht, Und ich weiß nicht, ob das jemand weiß. Vermutlich hatten die Luxemburger den Fall noch nicht. Es geht wohl darum, ob man entgegen dem Gesetz Entgegenstehendes vereinbaren kann. Parktisch heißt das wohl: Wo kein Kläger, da kein Richter. Was aber, wenn eine der Vertragsparteien vor Gericht zieht? Selbstverständlich ist niemand verpflichtet, das volle Gehalt anzunehmen, das ihm von Rechts wegen zusteht. Ich frage mich nur, was das für einen Sinn macht. Entstehen dadurch etwa mehr Arbeitsplätze?