Hallo Forum. War gestern beim ärztlichen Dienst der CMEP. Mir wurde von med. Seite bestätigt,das ich nicht mehr arbeiten gehen kann.Anschließend wurde mir der Antrag auf Invalidenrente in die Hand gedrückt.Zum meiner Frage: Hat diesbezüglich schon jemand Erfahrungen gemacht? Zu meiner Person. Bin 59 Jahre,habe 39 Jahre in Deutschland gearbeitet aber nur 26 Monate in Lux.Krankengeld läuft Ende Februar 2008 aus.(52 Wochenreglung Für Tipps und Antworten im Voraus vielen Dank.
Die Mindestversicherungszeit(Wartezeit) muss erfüllt sein Die Wartezeit ist in L erfüllt, wenn während der letzten 3 Jahre vor Beginn der Invalidität eine Versicherungszeit von mindestens 12 Monaten nachgewiesen ist.
Wenn Du in beiden Staaten Versicherungszeiten hast, setzt Dich Deine Rente im Prinzip aus zwei Teilrenten zusammen. Kriterien sind jeweils Versicherungszeiten und Beitragshöhe.
Internationale Rentenberatungstermine unter "Agenda" hier auf dieser Website.
Nimm dir doch einen Termin bei der lux. Rentenversicherung. Vergiss deine SteuerNr. und Personalausweis nicht und die geben Antwort. Tel 00352 224141-1 Habe derzeit auch Probleme. Die Deutschen schicken mich in Rente und die Lux lehnen die Rente ab. Und dann warte ich schon seit vor Weihnachten auf einen schriflichen Bescheid. Nicht skam bisher. heute habe ich mal angerufen und erfahren...die Sachbearbeiterin ist nicht mehr dort beschäftigt und ich hätte doch alles schriftlich erhalten... N E IN nichts da. also am besten anrufen , Termin holen und nachfragen.
Wenn Du in beiden Ländern gearbeitet hast, geht der Antrag, wenn Du ihn in LUx. stellst, automatisch weiter an Deutschland, d.h. aber nicht, dass Du auch aus beiden Ländern Deine Invalidenrente bekommst. Das sind unterschiedl. Verfahren und Du wirst auch in beiden Ländern vom jew. med. Dienst untersucht. Es kommt immer auf den Krankheitsbild an. Ich hatte meine Invalidenrente seitens Lux. und alles in allem, bis auch die dt. zugestimmt hatten, verging alles in allem 1 Jahr!
Das weiss ich nicht; ich habe damals den Antrag in Lux. gestellt und dann kam nach 14 Tagen ein Schreiben, worin stand, wie hoch meine Invalidenrente seitens Lux. sein wird; ob da dt. Zeiten mitgerechnet wurden - keine Ahnung. Man bekommt jährlich doch eine Abrechnung seitens der Rentenkasse - das bezieht sich auf die Invalidenrente - irgendwann gab es hier auch mal ein Beispiel, wo erklärt war, wie man das berechnet. Aber generell kann ich nur die Rentensprechtage in Trier empfehlen u. mal nen Termin machen, die können alles sehr gut erklären u. ich glaube, da erhält man auch eine Aufstellung, was man im Fall des Falles zu erwarten hat! In meinem Fall kann ich Dir nur sagen, ich habe fast 20 Jahre in Lux. gearbeitet u. nicht schlecht verdient und erhalte jetzt netto ca. 1500,-- EUR weniger als ich vorher verdient habe.
peter49: Hallo Forum. War gestern beim ärztlichen Dienst der CMEP. Mir wurde von med. Seite bestätigt,das ich nicht mehr arbeiten gehen kann.Anschließend wurde mir der Antrag auf Invalidenrente in die Hand gedrückt.Zum meiner Frage: Hat diesbezüglich schon jemand Erfahrungen gemacht? Zu meiner Person. Bin 59 Jahre,habe 39 Jahre in Deutschland gearbeitet aber nur 26 Monate in Lux.Krankengeld läuft Ende Februar 2008 aus.(52 Wochenreglung Für Tipps und Antworten im Voraus vielen Dank.
Werden die proportionalen und pauschalen Sondersteigerungen eigentlich voll bis zum 55. bzw. 65 Geburtstag angerechnet oder nur anteilig nach der in Luxemburg versicherten Zeit?
Laut EU-Recht müssen die in Deutschland versicherten Zeiten ja so gerechnet werden, als wäre man in Luxemburg versichert gewesen. Erst am Ende der Rechnung würde dann nur der Anteil aus versicherten Zeiten in Luxemburg zu gesamter Versicherungszeit ausbezahlt.
Mal eine andere Frage: Was passiert eigentlich, wenn jemand über 20 Jahre in Lux gearbeitet hat, dann wieder nach Deutschland geht und nach 4jähriger Beschäftigung in Deutschland krank wird und nicht mehr arbeiten gehen kann ? Kann man dann nichts mehr in Lux beantragen und die 20 Jahre waren für die Katz ?
So wie ich die entsprechende EU-Verordnung verstanden habe, gehen die angesammelten Ansprüche nicht verloren. Jedoch musst du die Invalidenrente in Deutschland beantragen und die setzen sich dann mit Luxemburg in Verbindung.
Denn jedes Land muss bei der Berechnung von Ansprüchen so tun, als wären die Versicherungszeiten in allen anderen EU-Ländern im eigenen Land erbracht worden. Du bekommst dann aber nur den Anteil ausgezahlt, der dem Verhältnis von der Versicherungsdauer in Luxemburg zur Summe aller Versicherungszeiten entspricht.