Das nennt man "Tunnelblick".
Schau mal auf der Homepage links oben, da findest Du eine Rubrik (das ist der Balken) mit der Inschrift "FINANZEN".
Ich hoffe, jetzt fragt niemand danach, was ich mit "links" meine...
Wer damit recht kommt, kann als amtliche Tabelle der Sozialparameter das hier nehmen,
http://www.mte.public.lu/legislation/parametres_sociaux/index.html
Da die nächste Indexerhöhung bekanntlich zum 1. März 2008 angesagt sind, werden sich damit einige der Parameter (nämlich die index-abhängigen!) ändern.
Wie in dem Beitrag angedeutet,
Ab dem 1. März beträgt der qualifizierte Mindestlohn 1931,44 € (zum Indexstand 685,17), http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=2103
wird sich zum 1. März 2008 der Indexstand von 668,46 Punkten auf 685,17 Punkten ändern.
In dem besagten Beitrag ist vom gesetzlichen Mindestlohn die Rede.
Die Indexänderung betrifft aber in derselben Weise jeden anderen vertraglich vereinbarten Lohn bzw. Gehalt.
Die Rechenweise ist folgendermaßen:
Wer zu Anfang 2008 einen Lohn vereinbart hat von zum Beispiel 668,46€ (also zum Indexstand 668,46 Punkten), der hat zum Indexstand 100 gerechnet einen Lohn von 100€.
(Das sind nämlich 668,46€ dividiert durch 6,6846.)
Wenn der Index am 1.3.2008 von 668,46 Punkten auf 685,17 Punkten erhöht wird, bekommt derjenige dann einen Lohn von 100€ * 6,8517 = 685,17€.
Die Gehaltserhöhung ist dann 685,17€ minus 668,46€ = 16,71€
Allgemein:
Wer seinen neuen Lohn ab März 2008 errechnen will, nehme seinen bisherigen Lohn/Gehalt, dividiere diesen durch 668,46€ und multipliziere hernach mit 6,8517.
Wie man sieht, Dreisatzrechnen ist in Luxemburg ein absolutes MUST!