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Info: Weniger Verwaltungsgänge für EU-Ausländer  

Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Quelle: http://www.wort.lu/

Da die Online-Artikel oft nur für wenige Stunden eingestellt werden, hier der ganze Artikel:

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Seit 1. Januar tritt großherzogliches Reglement über Aufenthaltsrecht in Kraft Letzte Aktualisierung: 03-01-2008 12:32

(vb) - Luxemburger Einwohner mit EU-Nationalität brauchen ab sofort keine "Carte de séjour" mehr zu beantragen. Durch ein neues großherzoglichen Reglement werde den ausländischen Mitbürgern das Leben einfacher gemacht , sagte der delegierte Außenminister Nicolas Schmit am Donnerstag.

Mit der neuen Regelung wird auch die unbeliebte "Enquête de police" abgeschafft . Wer sich als Neubürger bei einer Luxemburger Gemeinde anmeldete, bekam bisher Besuch von der Polizei, die ihm persönliche Fragen stellte. Dies gehört seit Jahresbeginn der Vergangenheit an. Die "Carte de séjour" wird für europäische Bürger durch eine "Attestation d'enregistrement" ersetzt. Diese ist unbegrenzt gültig und enthält nur noch wenige Angaben über den Besitzer und kein Passbild mehr.

Die vereinfachte Prozedur gilt für Einwohner mit der Nationalität eines EU-Landes. Auch Norweger, Isländer, Schweizer und Liechtensteiner fallen darunter .

Neue "Attestation d'enregistrement" ohne großen Aufwand

Wer im Besitz einer gültigen "Carte de séjour" ist, kann sie bis zu ihrem Ablauf weiter behalten und bekommt erst danach die "Attestation d'enregistrement ". Mit der neuen Regelung können sich EU-Bürger ohne große Formalitäten in Luxemburg niederlassen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie hier einer festen Arbeit nachgehen oder studieren. Auch Nicht-Berufstätige können nach Luxemburg ziehen, erklärte Nicolas Schmit, sie müssten allerdings beweisen, dass sie über ein gewisses Vermögen verfügen und nicht dem Staat zur Last fallen. "Wir wollen dem Sozialtourismus nicht Tür und Tor öffnen ", sagte Schmit.

Die Gemeindeverwaltungen seien alle informiert, die "Attestation d'enregistrement " werde innerhalb von zwei bis drei Wochen zugeschickt. Später sollen die Antragsteller das Dokument sofort bekommen.

"Eine große Neuerung ist es nicht. Aber die ausländischen Mitbürger brauchen nicht regelmäßig eine neue 'Carte de séjour' zu beantragen . Das neue Dokument gilt ein für allemal", erklärte Schmit.

Im Großherzogtum leben zurzeit rund 160 000 Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft, das sind 37 Prozent der Bevölkerung. +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++


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17 Jahren  ago  

Ähm,ja... steht ja schon in der Rubrik HOT auf der Homepage. *schäm* Kannste löschen, Meffo...


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Meffo
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17 Jahren  ago  

Einiges ist schon für den EU-Bürger einfacher geworden. Ob es für die Behörden einfacher geworden ist, steht auf einem anderen Blatt. Bekanntlich grassiert ja USA- und EU-weit die Datensammelwut ...

Der Teufel steckt bekanntlich im Detail. Dass etwa bei abhängig Beschäftigten bei der Gemeinde ein unterschriebener Arbeitsvertrag bzw. ein Einstellungsversrechen vorgelegt werden soll. Oder ersatzweise ein Beweis, dass man sich selbst ernähren kann. (Man kann nicht deutlicher zum Ausdruck bringen, dass in Luxemburg zu leben eine Frage des Geldbeutels ist und bleibt. Euphemistisch formuliert: Jede Freiheit hat ihren Preis.)

Und noch etwas umständlicher wird die Beweislast bei Familienmitgliedern, die nicht EU-Bürger sind.

Man studiere zu solchen Details die interne Diashow, http://www.gouvernement.lu/salle_presse/actualite/2008/01-janvier/03-schmit-immigration/03-schmit.ppt


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Mephisto
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17 Jahren  ago  

also das mit dem Vorzeigen eines Einstellungsvertrages in Luxemburg war bei mir in Belgien genauso.

Ohne Einstellungsvertrag in Luxemburg darf man meines Erachtens nur drei Monate in Luxemburg leben(EU Recht.

Und ich bin sicher das die Luxemburger wie auch die Belgier ein deutsches polizeiliches Führungszeugnis anfordern, dabon kriegt ihr nur nichts mit.