Quelle: http://www.wort.lu/
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+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Seit 1. Januar tritt großherzogliches Reglement über Aufenthaltsrecht in Kraft Letzte Aktualisierung: 03-01-2008 12:32
(vb) - Luxemburger Einwohner mit EU-Nationalität brauchen ab sofort keine "Carte de séjour" mehr zu beantragen. Durch ein neues großherzoglichen Reglement werde den ausländischen Mitbürgern das Leben einfacher gemacht , sagte der delegierte Außenminister Nicolas Schmit am Donnerstag.
Mit der neuen Regelung wird auch die unbeliebte "Enquête de police" abgeschafft . Wer sich als Neubürger bei einer Luxemburger Gemeinde anmeldete, bekam bisher Besuch von der Polizei, die ihm persönliche Fragen stellte. Dies gehört seit Jahresbeginn der Vergangenheit an. Die "Carte de séjour" wird für europäische Bürger durch eine "Attestation d'enregistrement" ersetzt. Diese ist unbegrenzt gültig und enthält nur noch wenige Angaben über den Besitzer und kein Passbild mehr.
Die vereinfachte Prozedur gilt für Einwohner mit der Nationalität eines EU-Landes. Auch Norweger, Isländer, Schweizer und Liechtensteiner fallen darunter .
Neue "Attestation d'enregistrement" ohne großen Aufwand
Wer im Besitz einer gültigen "Carte de séjour" ist, kann sie bis zu ihrem Ablauf weiter behalten und bekommt erst danach die "Attestation d'enregistrement ". Mit der neuen Regelung können sich EU-Bürger ohne große Formalitäten in Luxemburg niederlassen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie hier einer festen Arbeit nachgehen oder studieren. Auch Nicht-Berufstätige können nach Luxemburg ziehen, erklärte Nicolas Schmit, sie müssten allerdings beweisen, dass sie über ein gewisses Vermögen verfügen und nicht dem Staat zur Last fallen. "Wir wollen dem Sozialtourismus nicht Tür und Tor öffnen ", sagte Schmit.
Die Gemeindeverwaltungen seien alle informiert, die "Attestation d'enregistrement " werde innerhalb von zwei bis drei Wochen zugeschickt. Später sollen die Antragsteller das Dokument sofort bekommen.
"Eine große Neuerung ist es nicht. Aber die ausländischen Mitbürger brauchen nicht regelmäßig eine neue 'Carte de séjour' zu beantragen . Das neue Dokument gilt ein für allemal", erklärte Schmit.
Im Großherzogtum leben zurzeit rund 160 000 Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft, das sind 37 Prozent der Bevölkerung. +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++