Hallo,
anbei eine Mitteilung vom Europäischen Gerichtshof in o.g. Sache
Mfg,
GH
Hallo,
anbei eine Mitteilung vom Europäischen Gerichtshof in o.g. Sache
Mfg,
GH
Lieber die komplette Stellungnahme des Generalanwaltes lesen...
Erstens das und zweites, wenn ich das richtig verstanden habe, darf Lux - nach Meinung des Generalanwaltes - die Wohnsitzklausel nur dann anwenden, wenn der Gerichtshof zu dem Schluss kommt, dass dadurch der Anteil an wohnhaften Hochschulabsolventen entsprechend steigt.
Denn nach Aussage Luxemburgs ist es ja so, dass "der Luxemburger" oder in Luxemburg Wohnhafte mit dem Ländle verbunden ist und, dass er, wenn er dann, das wissenschaftliche Studium abgeschlossen mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit zurück kommt, sodass der Anteil an im Ländle wohnhaften Hoschulabsolventen steigt...und somit die Luxemburger Gesellschaft zu einer wissensbasierten Gesellschaft umgewandelt wird. Amen 🙂
Moien, ich finde die Residenzklausel nur gerechtfertigt. Ich lebe in Luxemburg, zahle hier meine Steuern und Sozialabgaben und gebe erheblich mehr für den Wohnraum aus, als ich es im Ausland tun würde. Pendler haben genug Vorteile, wenn sie hier arbeiten. Ich denke, dass unser Sozialstaat Grenzen hat.
Ja Hugo, was glaubst du denn wo wir unsere Steuern und Sozialabgaben zahlen?
Ist dir im übrigen klar das da ein erhelblicher Gewinn für dich entsteht? Wir fahren über die Grenze und dann darf sich das Wohnland um die Infrastruktur kümmern, von A wie Altenheim bis Z Zivielschutz.
Alles das entlastet massiv den Haushalt von Luxusburg und die Nachbarländer bekommen ein paar Brotkrumen aus der MwSt.
Und um es nochmal klar zu sagen, das war nicht das Urteil und wer über den Tellerrand nach Holland schaut der stellt fest das die eine gleichwertige Aussage erhalten haben und danach ein negatives Urteil. Solange Lu nicht nachweisen kann das es dadurch den lokalen Bildungsschnitt verbessert ist es eine einseitige Sparmassnahme die nicht mit den EU Vorgaben in Einklang zu bringen ist.
Wir haben den vollständigen Bericht im Artikel als Download:
Ich kann zwar nicht sagen, dass ich die Wohnsitzklausel für gerechtfertig halte, aber Hugo1 hat nicht so unrecht.
Ein in Luxemburg ansässiges Ehepaar (ob Luxemburger oder nicht) zahlt ein gutes Stück mehr Einkommenssteuer als ein in Deutschland lebendes Ehepaar, bei dem einer in Luxemburg arbeitet. Und zwar über die obligatorische Steuererklärung. Neben dem güsntigeren Wohnraum verfügen die Grenzgänger über eine ganze Reihe anderer Vorteilen über die sich die wenigsten bewusst sind. zB zahlt eine in Luxemburg ansässige Familie mit "normalem" Durchschnittsgehalt jährlich zwischen 12.000 und 15.000 Euro für einen Kita-Platz. In Deutschland bezahlt man einen Bruchteil davon, durch hohe Subventionen für jederman des Deutschen Staats. Würdet ihr bereit sein diese Gebühren zu zahlen nur weil ihr in Luxemburg arbeitet? Wohl eher kaum...
Klar, man meckert immer nur über die Sachen und Leistungen die man nicht mehr hat oder in Zukunft weniger haben soll. Aber jeder Grenzgänger sollte sich mal vor Augen halten, welche Vorteile er aus Luxemburg mit nach Hause bringt, und wovon er wegen Wohnsitz in Deutschland profitiert. Dann sollte jedem schnell klar werden, dass man fast das beste aus 2 Welten hat. Das ist Klasgen auf hohem Niveau, finde ich.
Das Argument tut ja weh, weil es halt nicht zieht.
Arbeiten beide deutsche als Grenzgänger in Lu dann zahlen sie exakt den gleichen Steuersatz.
Arbeitet im Gegenzug ein Teil des in Luxemburg wohnhaften Paares in Deutschland dann zahlt es auch den exakt gleichen Steuersatz wie ein in Deutschland lebendes Paar bei dem ein Teil in Luxemburg arbeitet.
Und ich sage es nochmal, müsste Luxemburg für alle seine Arbeitsplätze die von Grenzgänger erledigt werden selbst die Infrastruktur stellen dann wäre es entweder viel teurer in Lu oder die Steuern höher. Es ist dann wohl eher die andere Seite die den Hals nicht voll bekommt.
Ps; im übrigen wurde das von dir eher nicht gelesen.
@info: Zuarbeiter für das Gerichtsverfahren? Das ist ein Irrtum, die Pressemitteilung ist nur eine Kurzfassung der ausführlichen Stellungnahme und es wird SEIN Playdoyer beim EU-Gericht werden.
Eins steht fest: Er ist der Meinung, dass eine Studienbeihilfe EINE SOZIALE LEISTUNG ist und dass das Wohnorterfordernis EINE DISKRIMINIERUNG der Grenzgänger darstelle, entgegen der Meinung der lux. Regierung.
Über die anderen Punkten kann man sich gerne hier später unterhalten.
Ich halte es persönlich nach wie vor für eine diskriminierende Kürzung der sozialen Leistungen der Grenzgänger gegenüber der Luxemburger und das ausschliesslich aus haushaltsbedingten Gründen und der Generalanwalt sagt selber, dass das bildungspolitische Ziel getrennt vom Haushaltsziel zu betrachten sei. Alles anderes ist Haarspalterei, politisches Getue und Pflege der Wählerkreise. Hier bin ich mit @info völlig d'accord: Es ist dann wohl eher die andere Seite die den Hals nicht voll bekommt.
Man darf gespannt sein, wie Luxemburg nachweist, dass das politische Bildungsziel ohne diese Maßnahme nicht zu erreichen wäre. Haushaltsküche (Hausmannskost ?) vom Feinsten!
Luxemburg sollte nicht vergessen, dass das Bildungsangebot in Luxemburg an sich bei weitem aus nicht alle Fächer abdeckt und ausrechnen, wie viele Luxemburger von der Universitätsinfrastruktur in D, F und B zu den gleichen Konditionen wie die Studenten der jeweiligen Länder profitieren (d.h. verhältnismässig z.B. zu günstigeren Wohnbedingungen wie Grenzgängerkinder mit Wohnsitz in Luxemburg es hätten). Sie bekommen mehr und zahlen weniger.
Luxemburg scheint so selbstsicher zu sein, in der Zukunft nach wie vor höhere Gehälter für die nachkommende Grenzgängergeneration bezahlen zu können, dass sie sich die Vorkosten auf Kosten der "zugezogenen" Arbeitskraft sparen wollen. Das ist Protektionismus höchsten Grades.