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Forum / Allgemeines

Indexierung von Rechnungen  

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Hexe
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21 Jahren  ago  

Hallo, Wenn eine Rechnung nach dem 1.8. erstellt wurde, sich aber auf Leistungen bezieht, die vorher erbracht worden sind, dann sollte doch logischerweise dafür noch der alte Index gelten, oder ?

Kennt sich jemand damit aus ??? Danke im voraus


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Meffo
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21 Jahren  ago  

So’n Zufall. Das ist wohl derselbe Artikel, den der Beitrag da oben drüber zitiert! Daniela Weingärtner („Löchriges Sozialnetz Europa“, taz 4.9.2003, www.taz.de) schreibt, dass im Europaparlament darüber Einigkeit herrscht, dass die soziale Arbeitsplatzwahl innerhalb der Eu auch sozial abgesichert sein muss. Während aber die einen dazu die sozialen Standards innerhalb Europas anpassen möchten, wollen aber die andren gerade das verhindern. Herausgekommen ist nun daher bei der jüngsten Abstimmung im Parlament, dass die nationalen Besonderheiten in den Sozialversicherungssystemen keineswegs angetastet werden sollen. Wer aber in der EU umzieht, soll dadurch keine erworbenen Ansprüche gegen die Sozialversicherung eines bestimmten Staates verlieren. Wie gesagt, die neue Verordnung ist erst in Arbeit im Europaparlament. Und dann wird Luxemburg wohl auf eine Übergangsfrist bis zur Umsetzung plädieren. Wird also voraussichtlich noch mindestens 5 Jahre dauern.


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tendenz
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21 Jahren  ago  

Diese Regelung das Arbeitslosengeld dort zu erhalten, wo auch die Arbeit erbracht wurde, ist doch auch überfällig und sollte sofort umgesetzt werden: außerdem stellt sich immer wieder die Frage, wie denn hochqualifizierte Bänker in Trier neue Arbeit finden sollen?? Bisher hatte man ja noch die Möglichkeit schnell seinen Wohnsitz als Untermieter mit Wohnsitz in Luxemburg zu verlegen, um in die Vergünstigungen bzw. Berechnungsweisen des Luxemburger Arbeitslosengeldes zu gelangen. Für Grenzgänger, die nicht verheiratet und ohne Kinder sind, eine schnelle Lösung. Für alle mit Familienanhang ein wenig komplizierter.

Die bisherige Verfahrensweise als Grenzgänger sich beim deutschen Arbeitsamt zu melden und hierüber "Arbeitslosengeld" zu empfangen ist das Eine. Meines Erachtens werden die gezahlten Gelder aber sowieso vom deutschen Arbeitsamt aus Luxemburg zurückgefordert. Insofern bezahlt Luxemburg ja schon. Also warum dann Übergangsfristen von bis zu 5 Jahren für Luxemburg. Diese Aussagen stelle ich zur Diskussion. Wer weiß mehr?

Grüße


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olekm
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21 Jahren  ago  

Gibt es Übergangsfristen wenn man seinen Wohnsitz in Luxemburg anmeldet um als Ex-Grenzgänger die Bezüge aus Luxemburg zu beziehen ? Wer weiß was ? Gruß


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tendenz
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21 Jahren  ago  

unter www.aleba.lu steht nichts über Übergangsfristen. Also könnte man sich einen Tag vor Arbeitslosmeldung in Luxemburg niederlassen. Art. 13.

Um zum Bezug einer Vollarbeitslosigkeitsentschädigung zugelassen zu werden muß der Arbeitnehmer die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

a) unverschuldet arbeitslos sein: (Gesetz vom 12. Mai 1987)

b) auf luxemburgischem Staatsgebiet wohnhaft sein und dort seinen letzten Arbeitsplatz verloren haben, dies unbeschadet der kraft der geltenden gemeinschaftsrechtlichen Regelungen oder bilateralen oder multilateralen Abkommen anwendbaren Regeln;

c) mindestens sechzehn Jahre und höchstens vierundsechzig Jahre alt sein; (Gesetz vom 12. Mai 1987)

d) weder Begünstigter einer Alters- oder Invalidenrente noch einer monatlichen Invalidenbeihilfe oder einer Unfallvollrente sein;

e) arbeitsfähig sein, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und bereit sein, jede angemessene Arbeit anzunehmen, deren Merkmale durch ein großherzogliches Reglement festgelegt werden;

f) sich bei den öffentlichen Büros für Arbeitsvermittlung als Arbeitsuchender gemeldet haben;

g) die Bedingung der im nachfolgenden Artikel 16 definierten Anwartschaftszeit erfüllen. (Gesetz vom 12. Mai 1987)

Vielleicht ein Sachverhalt, der über die ALEBA geklärt werden könnte. Grüße


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Meffo
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21 Jahren  ago  

Wer nach Luxemburg seinen Wohnsitz verlegt, muss dort ja eine Wohnung mieten, also Kaution, Einkommensnachweis, evtl. Mieterhaftpflicht etc. Außerdem benötigt er eine förmliche Aufenthaltserlaubnis vom Innenministerium (wie ein persönicher Ausweis). Dabei wird er auch nach Arbeitsplatz, polizeilichem Führungszeugnis o. ä. gefragt. Also selbst für EU-Bürger findet gewissermaßen eine "Gesichtskontrolle" statt (auch durch die Polizei).


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tendenz
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21 Jahren  ago  

1) Der Einkommensnachweis liegt ja noch vor, erst am Tag des arbeitslos seins muß die Meldung in Luxemburg erfolgen. 2) Ein freundliche/ r Bekannte /r wird es wohl in diesen Fällen ermöglichen, schnell und ohne großen Zeitaufwand, die Wohnung zur Verfügung zu stellen. 3) Wie gesagt, für Junggesellen und ohne Kinder eine Variante, für Verheiratete ein wenig komplizierter. 4) Um nicht vom Thema abzuschweifen: die Harmonisierung der Zuständigkeiten müssen umgehend auf Luxemburg umgestellt werden, damit die Benachteiligung für Grenzgänger endlich ein Ende findet. Es geht hier zwar primär ums liebe Geld, aber auch die Wiedereingliederung in das Arbeitsleben ist für die, die in Luxemburg gearbeitet haben, mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit auch nur wieder in Luxemburg möglich (soviele Banken gibt's im Grenzbereich wohl nicht). 5) In diesem Zusammenhang folgendes: aus www.itm.etat.lu "Der Gerichtshof hat entschieden, daß ein Grenzgänger bei Vollarbeitslosigkeit auch dann nur Anspruch ....(Urteil vom 12. Juni 1986, 1/85) In demselben Urteil hat der Gerichtshof die Auffassung vertreten, es sei davon auszugehen, daß der Vorschrift, wonach ein Grenzgänger bei Vollarbeitslosigkeit ausschließlich Anspruch auf die Leistungen des Wohnortstaats hat, die stillschweigende Annahme zugrunde liege, daß die Voraussetzungen für die Arbeitssuche für einen solchen Arbeitnehmer in diesem Staat am günstigsten sind.

Daher sei ein vollarbeitsloser Arbeitnehmer, der im Mitgliedsstaat der letzten Beschäftigung persönliche und berufliche Bindungen solcher Art beibehält, daß er in diesem Staat die besten Aussichten auf berufliche Wiedereingliederung hat, als Arbeitnehmer anzusehen, der nicht Grenzgänger ist.

Es ist allein Sache des innerstaatlichen Gerichts, zu entscheiden, ob ein Arbeitnehmer, der in einme anderen Staat als dem Beschäftigungsstaat wohnt, ungeachtet dessen in letzterem weiterhin die besten Aussichten auf berufliche Wiedereingliederung hat."

Auch hierüber sollte Klarheit abgebildet werden, oder soll jeder Grenzgänger dem Arbeitslosigkeit droht, einen Antrag beim Gerichtshof stellen???


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stoney
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21 Jahren  ago  

Tja, nun liegt hier also erst einmal lediglich die Zustimmung des Europaparlamentes zu einer Verordnung, die die Ungleichbehandlung u.a. von Grenzgängern zum Inhalt hat vor. Hat denn auch schon jemand praktische Erfahrungen mit der Umsetzung dieser Verordnung in nationales Recht oder hat irgendwer eine Ahnung, wann dies überhaupt der Fall sein soll?

Kurz gefragt: kann der Grenzgänger heute schon sicher sein, dass er Arbeistlosengeld aus Luxemburg beziehen kann?

Wer kennt denn nun den genauen Stand der Dinge?


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Opti
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21 Jahren  ago  

Kann mir jemand die Nummer der Verordnung nennen? Verordnungen und Richtlinien in dem Zusammenhang gibt es ja einige seit X Jahren in dem Zusammenhang.


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Hamisso
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21 Jahren  ago  

Mitnichten ist die Verordnung, über die das Europaparlament abgestimmt hat, damit schon in Kraft getreten. Das Parlament hat in Europa ja nicht allein Entscheidungsgewalt. Also von wegen, Arbeitslosengeld aus Luxemburg! Wie die Presse berichtet, soll vielmehr Luxemburg, um all dem aus dem Wege zu gehen, anbieten, dass dem deutschen Arbeitsamt von Luxemburg 3 Monate Arbeitslosengeld für den einzelnen Grenzgänger erstattet werden.


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stoney
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21 Jahren  ago  

Nach einem Artikel im Trierischen Volksfreund vom 25.10.2003 wird man sich vermutlich auf einen Kompromiss einigen, da Luxemburg verständlicherweise nicht an der Regelung interessiert ist, für Grenzgänger das ALG zu zahlen. Und da die Umsetzung der Verordnung in nationales Recht nur mit Einstimmigkeit der Mitglieder erfolgen kann, stehen die Chancen dafür schlecht. Von der Luxemburger Regierung wird tatsächlich die Rückzahlung an den deutschen Staat innerhalb der ersten drei Monate vorgeschlagen. Damit wäre den Grenzgängern natürlich nicht geholfen, bekämen sie doch das ALG vom deutschen Amt und damit dürfte das recht mager ausfallen. Am 10. Dezember wird es vermutlich in dem Thema mehr zu berichten geben, da dann wieder darüber beraten wird. Hoffen wir's Beste.