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Forum / Allgemeines

Indexanpassung  

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Andy67
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21 Jahren  ago  

Hallo, wer kann mir sagen wo ich das Gesetz finde, das den Arbeitgeber verpflichtet, die Gehälter entsprechend der Indexanpassung zu erhöhen. Gibt es ein Strafmaß für den Arbeitgeber bei Nichtbeachtung?


Anonymous
Anonyme

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21 Jahren  ago  

Hallo Andy,

da es in L. kein Arbeitsgesetzbuch gibt, wird das Arbeitsrecht durch ein Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen sowie Ministerialerlasse geregelt. Die Arbeitsverhältnisse können auch durch Tarifverträge oder europäische und internationale Verträge und Abkommen geregelt werden.

Gemäß dem, von der luxemburgischen Gesetzgebung aufgestellten, Grundsatz der automatischen Indexanpassung werden die Lohn- und Gehaltssätze, die aus Tarifverträgen oder aus einzelnen Arbeitsverträge ergeben, an die Änderung der Lebensunterhaltskosten angepaßt : Loi modifiée du 27 mai 1975 portant généralisation de l'échelle mobile des salaires et traitements, Mémorial A. 1975 p. 672; modification: Mém. A. 1981, p. 988 - (auf deutsch:) abgeändertes Gesetz vom 27.05.1975).

Du findest den Text auf der Seite http://www.legilux.lu/ unter "Mémorial" und dann nach einer Suche nach "27.05.1975". ( http://www.etat.lu/memorial/memorial/a/1975/a0302805.pdf)

Dort findest Du auch die Strafmaßnahmen bei Nichtbeachtung dieser Indexanpassung (allerdings immer noch in luxemburgische Franken LUF - also die Umrechnung auf Euro nicht vergessen...).

Das Index wird vom STATEC bestimmt (échelle mobile des salaires) und das aktuelle Index befindet sich immer auf folgender Seite : http://www.statec.lu/html_fr/statistiques/statistiques_par_domaine/inflation_et_echelle_mobile_des_salaires/index.html

Alles Gute bei Deinen Recherchen.


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ALM
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21 Jahren  ago  

Der Index wurde zum 01. August 2003 auf 620,75 erhöht. Bekomme ich dann auch ab dem 01.08. mehr Kindergeld?

Die Berechnung fürs Kindergeld bezieht sich bei mir auf den alten Index .Wir das Kindergeld automatisch an den neuen Index angepasst?


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Meffo
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21 Jahren  ago  

Vielleicht solltest Du vielleicht erst einmal nachprüfen, für welche Zeitperiode das Kindergeld berechnet worden ist (für die Zeit vor oder nach der Indexerhöhung!).


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Andy67
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21 Jahren  ago  

Vielen Dank Thierry, konnte über das Strafmaß aber leider nichts in Deutsch finden. Auch die Suche bei legilux.lu hat unter dem Suchbegriff "27.05.1975" kein Ergebnis gebracht. Gibt's sonst noch irgendwo was zum nachsehen?


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luxlex
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21 Jahren  ago  

Bei Fragen zu Legilux, wendet euch vertrauensvoll an mich 😉

Also, damit du den Text finden kannst musst du dich in die Rubrik Mémorial/MémorialA begeben und dann unetr "Recherche chronologique" das Datum eingeben. und schon findest du den Link zum richtigen Mémorial http://www.etat.lu/memorial/memorial/a/1975/a0302805.pdf . Das Gesetz wurde übrigens abgeändert durch folgendes Gesetz: " Loi du 1er juillet 1981 modifiant certaines modalités d'application de l'échelle mobile des salaires et des traitements."


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ALM
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21 Jahren  ago  

von März bis August diesen Jahres, also müsste normalerweise der August anders berechnet werden.


Anonymous
Anonyme

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21 Jahren  ago  

Hallo Andy, Genauso findest Du die Infos. Danke an Luxlex.

LG, Thierry


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olli
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21 Jahren  ago  

Bei mir wurde ab dem 31.08.03 der erhöhte Betrag ausgezahlt. Das ist m.E. auch richtig.

Gruss Olli.