Die Höhe des vereinbarten Gehalts ergibt sich aus dem individuellen Arbeitsvertrag oder dem Kollektivvertrag, falls vorhanden und falls dieser einen höheren Betrag ausweist.
Die Mindersthöhe des Gehalts und die Anpassung der Löhne und Gehälter an die Änderung der Lebenshaltungskosten ergibt sich aus dem Gesetz.
Die Indexanpassung ist auf den vereinbarten Lohn bzw. Gehalt anzuwenden.
Entweder im Vertrag steht, zu welchem Index der vereinbarte Betrag gemeint ist.
Oder der vereinbarte Betrag ist so zu verstehen, dass er zu dem Vertragsabschluss geltenden Indexstand zu verstehen ist.
Was steht denn im Vertrag drin?!
(Hoffentlich hast Du auch die Zusage einer Gehaltserhöhung schriftlich!
Ansonsten bleibt Dir nur noch die Hoffnung auf den Weihnachtsmannn.)