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Diesel wird in Luxemburg teurer
Forum / Allgemeines

Index-Erhöhung  

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mia1
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19 Jahren  ago  

hallo zusammen! kann mir jemand sagen wo ich einen gesetztes-text darüber finde, dass die index-erhöhung immer an die arbeitnehmer weitergegeben werden muss, egal ob kurz vorher eine gehaltserhöhung anstand oder nicht? mir wurde nämlich erzählt, dass die index-erhöhung durch die gehalts-erhöhung abgegolten sei...stimmt das so? vielen dank schonmal!!!


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Welcher AG erhöht denn vor der Indexanpassung das Gehalt?!

Aber im Ernst: Wenn mehr Gehalt gezahlt wird, gibt es wohl auch eine offizielle schriftliche Begründung hierfür. Danach sollte man erst einmal gehen!

Aber natürlich ist es nicht der Sinn einer Indexanpassung, dass man sie von einer vorherigen tariflichen oder freiwillig gewährten Gehaltserhöhung abzieht!

Zu den Gesetzen und dem Mechanismus des Index gibt es eine Broschüre der Arbeiterkammer aus dem Jahre 1999, die aber grundsätzlich noch stimmt,

1999-3: Der Preisindex und gleitende Lohnskala

siehe http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=989


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mia1
19 Messages

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19 Jahren  ago  

ja vielen dank erstmal! die gehaltserhöhung war im mai (als der AG noch nix von der Index-erhöhung wusste), dann werd ich mich mal dort schlau machen, viele grüße!


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agulia
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19 Jahren  ago  

Ob der AG bei der Gehaltserhöhung von einer bevorstehenden Indexanpassung wusste oder nicht, ist vollkommen irrelevant. Er hat das Gehalt im Oktober um 2,5% anzupassen - das ist Gesetz. Den Index gibt's ja zum Inflationsausgleich, eine Gehaltserhöhung hat normalerweise andere Motive (höhere Produktivität, mehr Verantwortung etc.). Man kann dies überhaupt nicht miteinander vergleichen.


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Der Kern der Frage dürfte wohl sein, was das im Mai für eine Gehaltserhöhung war, d.h. auf welcher Rechtsgrundlage. Nur wenn die Erhöhung eine freiwillige Leistung war, die revidierbar ist, könnte ich mir als theoretische Möglichkeit vorstellen, die Indexanpassung abziehen zu können. Grundsätzlich gilt der Index aber für das ganze Gehalt - das dürfte wohl niemand bestreiten! Eigentlich eine Frage für den Personalvertreter, falls vorhanden. Wenn man sich nicht direkt an Gewerkschaft oder Rechtsanwalt wenden will, dann vielleicht die Sache an die Handwerkskammer oder die Handelskammer melden. Die können genauso gut mit dem Arbeitgeber reden, damit die Sache wieder in gesetzliche Bahnen kommt.


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LION73
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19 Jahren  ago  

Hallo. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber ist es nicht so, dass das Gehalt vertraglich an den Index gekoppelt sein muss, damit man überhaupt nach Index bezahlt wird? Wie war denn das Schreiben zur Gehaltserhöhung verfasst? I.d.R. sollte darin u.a. festgelegt sein, wie hoch das neue Gehalt ausfällt und welcher Index zugrunde gelegt wird.


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Dass alle Löhne und Gehälter dem Index angepasst werden müssen, folgt aus dem Luxemburger Gesetz und ist keine Sache, welche die Vertragspartner vereinbaren oder auch lassen bzw. ausschließen können. Vereinbart wird natürlich die Höhe des Lohn oder Gehalts, sofern er über dem Mindestlohn liegt, bzw. die Eingruppierung in eine Tarifgruppe.

Der Deutlichkeit wegen ist es üblich, im Arbeitsvertrag zur vereinbarten Vergütung anzumerken, zu welchem Indexstand der Betrag zu verstehen ist (etwa = Index 100, oder zum beim Vertragsabschluss geltenden Indexstand).

Siehe dazu folgenden Auszug aus der AK-Broschüre:

„Die Verallgemeinerung der Lohnindexierung erfolgte dann durch Gesetz vom 27. Mai 1975. Vorher war die Indexklausel, mit Ausnahme der Bestimmungen betreffend den Mindestlohn, nur in Kollektivverträgen obligatorisch. Alle Löhne und Gehälter des privaten wie öffentlichen Sektors, Renten und Lehrlingsentschädigungen wurden somit an die Preisentwicklung angepasst.“

„Durch Gesetz vom 24. Dezember 1984 wurde die automatische Anpassung der Löhne und Gehälter an die Preisentwicklung, die zeitweise außer Kraft gesetzt war (siehe I.4.), wiederhergestellt. Gleichzeitig wurden aber auch einige Änderungen vorgenommen. 1. DIE AUTOMATISCHEN ANPASSUNGEN Jedesmal, wenn der Verbraucherpreisindex im gleitenden Semesterdurchschnitt um 2,5% angestiegen oder gefallen ist, werden die Löhne und Gehälter, aber auch Renten, Lehrlingsentschädigungen, Familienzulagen, garantiertes Mindesteinkommen (RMG) usw., um 2,5% angepasst. Luxemburg ist somit das einzige Land in der Europäischen Union, in welchem eine solche allgemeine Indexierung angewandt wird.“

AK-Info 1999-3, Rat & Tat von der Arbeiterkammer, edito du 11/07/2005 http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=989