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Forum / Allgemeines

in Luxemburg fest angestellt/ deutschland 400€ Job  

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smutje34
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13 Jahren  ago  

Ich möchte nebenbei noch etwas arbeiten gehen. Ein Angebot auf 400€ habe ich auch schon, nur weiss ich nicht wie da steuerlich geregelt wird. Kann es sein, daß ich in Deutschland dann versteuert werde, auch mit dem Lohn den ich in Luxemburg verdiene, oder bleibt das zusätzlich verdiente Geld unversteuert? Ich frage deswegen, da es in Deutschland ja möglich ist bis zu 400€ hinzu zu verdienen. Denke allerdings auch das dies nur gilt, wenn man auch seinen Hauptlohn in Deutschland versteuert.

Gruss


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Nise
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13 Jahren  ago  

Hier mal eine interessante Seite: http://www.minijob-zentrale.de/nn_10958/DE/1__AN/7__besonderheiten/9b__Arbeitnehmer_20im_20Ausland/Artikel__Arbeitnehmer_20im_20Ausland.html Am besten mal da anrufen. Ich glaube steuerlich ist es egal, aber Sozialversicherungstechnisch nicht. so wie ich es verstanden habe, muss man dann alles in D sozial versichern und das wird teuer und nicht lohnenswert! Also alles abklären, sonst drohen heftige Nachzahlungen und du musst fürs arbeiten gehen bezahlen...


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Weib66
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13 Jahren  ago  

Sozialversicherungstechnisch sollte man von seriösen Unternehmen angemeldet werden, auch als Lohnempfänger unter der Prämisse 'MINIJOB' bis mtl. € 400,- in Deutschland. Dies wird sogar anspruchsberechtigt zur Rentenveranlagung aufgeführt. Geht automatisch über Arbeitgeber an die Kranken- u. Rentenkasse. Für's deutsche Finanzamt solange irrelevant als dass man die € 400,- pro Monat nicht überschreitet. In Bezug auf die Veranlagung in Luxemburg, im Zusammenhang mit der Erklärung zum Lohnsteuerjahresausgleich, auch nicht zu benennen notwendig in der Grössenordnung. Dies soweit ich das erfahren habe.

:smoking:


Anonymous
Anonyme

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13 Jahren  ago  

s. Steuersteite von Steuerlux:

hier ein Auszug:

Minijob hat Auswirkung auf Sozialversicherung

Seit dem 1. Mai 2010 gibt es gravierende Änderungen beim Minijob.

Bislang war es kein Problem, wenn ein Grenzgänger in Deutschland zusätzlich einen Minijob wahrgenommen hatte. Dieser war sozialversicherungsfrei. Nach den üblichen Regeln berührte dies also nicht die Sozialversicherungspflicht in Luxemburg bzw. wurde jedenfalls von der deutschen Sozialversicherung toleriert.

Es gilt das Alles-oder-Nichts-Prinzip. Man kann nur in einem Land versichert sein.

Nach der neuen EU-Verordnung hat sich das geändert.

Der Grundsatz, dass bei zwei Arbeitgebern, davon einer in Deutschland, dann deutsches Sozialversicherungsrecht gilt, ist nicht bei Minijobs anzuwenden.

Vielmehr wird die Wesentlichkeitsgrenze geprüft. Wenn der Minijob also weniger als 25 Prozent der Gesamttätigkeit ausmacht, kommt es zu einem kuriosen Ergebnis:

Der deutsche Arbeitgeber muß dann luxemburgische Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Der Minijobber erhält dann statt 400 Euro nur noch ca 350 Euro. Im Ergebnis ist dies für beide ein Vorteil:

Der Arbeitgeber zahlt geringere Arbeitgeberbeiträge, denn an die Knappschaft zahlt er gewöhnlich 30 Prozent, nun zahlen beide nur ca. 25 Prozent.

Der Arbeitnehmer ist sogar für seinen deutschen Job in Luxemburg rentenversichert !


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Weib66
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13 Jahren  ago  

Auch wenn es so sein sollte, praktiziert wird's eher nicht von dt. AG. Zumindest nicht meiner Erfahrung nach. Hinzu kommt, wenn dt. AG mit zuviel bürokratischem "Zusatzaufwand" konfrontiert werden, lässt man den in Lux. mit seinem Haupterwerb Beschäftigten lieber mal aussen vor als Bewerber um einen Minijob in D.