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Forum / Allgemeines

In Deutschland privat krankenversichert  

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Harry3
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17 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich bin in privat krankenversichert und werde ab 01.11. eine neue Stelle in Luxemburg antreten. Eine solche Versicherung gibt es aber anscheinend nicht in Luxemburg. Bin mir jetzt total unsicher wie die Vorgehensweise ist. Ist die heutige Versicherung zu kündigen und das Thema komplett neu aufzurollen? Kann mir hier jemand grundsätzlich etwas zu sagen?

Danke Harry


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

An der Pflichtversicherung in L kommst Du nicht vorbei. Also musst Du mit Deiner privaten reden, ob Du die Versicherung aufs Eis legen oder auf eine Zusatz- reduzieren kannst.


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barbie
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17 Jahren  ago  

Hallo, Kein Problem. In diesem Fall kannst du deine Private Versicherung in Deutschland kündigen. In Luxemburg wirst du automatisch von deinem Arbeitgeber bei der Caisse de Maladie pflichtversichert (wesentlich günstiger als in D), zusätzlich suchst du dir eine Abwicklungskasse in D (z.Bsp. DAK, Barmer oder AOK, die direkt mit der Caisse de Maladie die Arztbesuche abwickelt. Hier in Luxemburg kannst du dich privat zusatzversichern (z.Bsp. bei der DKV Lux.) und stellst dich damit fast -je nach Zusatzversicherung- auf den Stand wie vorher. Wenn du möchstest, kannst du auch bei der Ersatzkasse "Private Verrechnung" beantragen, d.h. du gehst in D als Privatpatient zum Arzt und leitest die Rechnungen weiter an die Ersatzkasse -, diese zahlt dann den kassenärztlich vereinbarten Tarif. Anschließend gibst du die Rechnung weiter an deine private Zusatzversicherung für die restliche Zahlung.


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Fussballgott
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17 Jahren  ago  

Sorry wenn ich jetzt dazwischenfunke, aber wenn ich die "Private Verrechnung" in Lux beantragen wuerde, wird doch nach lux. Abgabenordnung abgerechnet. Wenn das aber ueber eine deutsche KK laeuft, kommen die deutschen Saetze zum Tragen. Waere es dann nicht besser, direkt mit der lux KK abzurechnen, da die Zuzahlung in Lux hoeher als in D ist?


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Dass die Zuzahlung in L immer höher ist, ist eine Behauptung, die steht so im Raume herum. Und muss man wohl auch noch länger so stehen lassen. Denn um einen Tarifvergleich durchzuführen, muss man mehr wissen, als ein Luxemburger Sachbearbeiter, und mehr als ein deutscher.

Die einzig praktikable Lösung, und so handhaben es schließlich auch die Kassen, ist die, dass man in wichtuigen Fällen, wo es um Summen geht, einen (oder mehr) Kostenvoranschlag erstellen lässt.


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Harry3
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17 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

danke für Eure Hilfe. Damit komme ich erst mal weiter.

Gruß Harry


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Drwho
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17 Jahren  ago  

Also ich bin auch privat versichert und habe die Angelenheit mit der Rechtsabteilung meiner Krankenkasse besprochen. Es gibt mehrere Optionen. 1) Falls Du nur vorübergehend in Luxemburg arbeiten möchtest, kannst Du bei der PKV eine sog. Anwartschaftsversicherung beantragen, die es in zwei Varianten gibt a) die sog. große Anwartschaft (Altersrückstellungen und alle erworbenen Rechte bleiben erhalten) b) die sog. kleine Anwartschaft (es werden keine laufende Altersrückstellungen gebildet, so dass Du nach der Rückkehr mit einem höheren Beitrag rechnen mu) Der Vorteil dieser Lösung: Du mußt nicht kündigen, hast jederzeit Recht, den alten Versicherungsschutz wieder zu haben, auch wenn Du zwischenzeitlich an einer schweren Krankheit erkrankst. Die PKV dürfte Dich dann nach der Rückkehr weder ablehnen noch Risikozuschläge verlangen 2) Falls Du in Luxemburg für länger/immer bleiben wirst. Wieder zwei Varianten: - Du teilst der Krankenkasse innerhalb von 2 Monaten mit, dass Du nunmehr im Ausland lebst, die müssen Dir dann die Forstetzung des Versicherungsschutzes genehmigen, mit der etwaigen Einschränkungen, dass sie nur Kosten bezahlen werden, die die Sätze der deutschen Gebührenordnung nicht übersteigen. Nachteil: Du bezahlst zwei Krankenversicherungen, einmal die luxemburgische, einmal die deutsche und bist in vielen Bereichen überversichert. - Du wandelst die deutsche Versicherung in einen Ergänzungstarif um, die luxemburgische fungiert dann als sog. primäre Krankenversicherun, die deutsche als Ergänzungsversicherung (Einzelzimmer in Krankenhaus, Chefarztbehandlung usw. )