Also ich bin auch privat versichert und habe die Angelenheit mit der Rechtsabteilung meiner Krankenkasse besprochen. Es gibt mehrere Optionen.
1) Falls Du nur vorübergehend in Luxemburg arbeiten möchtest, kannst Du bei der PKV eine sog. Anwartschaftsversicherung beantragen, die es in zwei Varianten gibt
a) die sog. große Anwartschaft (Altersrückstellungen und alle erworbenen Rechte bleiben erhalten)
b) die sog. kleine Anwartschaft (es werden keine laufende Altersrückstellungen gebildet, so dass Du nach der Rückkehr mit einem höheren Beitrag rechnen mu)
Der Vorteil dieser Lösung: Du mußt nicht kündigen, hast jederzeit Recht, den alten Versicherungsschutz wieder zu haben, auch wenn Du zwischenzeitlich an einer schweren Krankheit erkrankst. Die PKV dürfte Dich dann nach der Rückkehr weder ablehnen noch Risikozuschläge verlangen
2) Falls Du in Luxemburg für länger/immer bleiben wirst. Wieder zwei Varianten:
- Du teilst der Krankenkasse innerhalb von 2 Monaten mit, dass Du nunmehr im Ausland lebst, die müssen Dir dann die Forstetzung des Versicherungsschutzes genehmigen, mit der etwaigen Einschränkungen, dass sie nur Kosten bezahlen werden, die die Sätze der deutschen Gebührenordnung nicht übersteigen. Nachteil: Du bezahlst zwei Krankenversicherungen, einmal die luxemburgische, einmal die deutsche und bist in vielen Bereichen überversichert.
- Du wandelst die deutsche Versicherung in einen Ergänzungstarif um, die luxemburgische fungiert dann als sog. primäre Krankenversicherun, die deutsche als Ergänzungsversicherung (Einzelzimmer in Krankenhaus, Chefarztbehandlung usw. )