Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 18. Juli 2007 muss die luxemburgische Finanzverwaltung Immobilienzinsen von Grenzgängern berücksichtigen.
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Hier ist der SP98, der in Luxemburg sinkt
Die Einkommensteuer fällt in der EU in die Zuständigkeit jedes einzelnen Mitgliedstaates. Es muss daher letztlich abgewartet werden, wie der nationale Gesetzgeber in Luxemburg reagiert, und wie die Steuerbehörde dann die Gesetzesänderung administrativ umsetzt.
Es ist bislang nichts weiter passiert, als dass das Verwaltungsgericht das Europäische Gericht gefragt hat, ob die bestehende nationalen Regelungen auf diesem Gebiet mit bestehendem EU-Recht vereinbar wären. Sie sind es nicht, so der Tenor der EuGH-Entscheidung; nun liegt es an Luxemburgs Gesetzgeber, daraus einen Schuh zu machen.
Das Urteil hat nichts mit der Problematik zu tun, ob man Immobilienzinsen für das Eigenheim absetzen kann, sondern ob man Verluste aus Vermietung in Deutschland auch in Lux. geltend machen kann.
Wegen den privaten Immobilienzinsen gibt es bereits ein Urteil des EuGH vom Februar 2007. Danach müßte Lux. auch sein Gesetz ändern. Bis jetzt ist aber noch nichts passiert.