ich hab jetzt echt ewig weit zurückgesucht, aber nichts gefunden...
KANN ich die zinsen von meinem haus in D nu in LU-steuererklärung absetzen oder nicht?
wenn ja, dann auf welcher rechtlichen grundlage?
Habe mich (bin GG in D) in der Erklärung für 2006 als "in Luxembourg Ansässiger" versteuern lassen und habe die Darlehenszinsen meiner Immobilien in D angegeben. Per 13.04.07 hat mir die Steuerbehörde mitgeteilt: "gemäss Par. 205 (3) der Abgabenordnung teilen wir Ihnen mit, welche Änderungen in Ihrer Steuererklärung des Jahres 2006 vorgenommen werden: Schuldzinsen im Zusammenhang mit der Finanzierung Ihrer selbst genutzten Eigentumswochnung in Deutschland sind steuerlich nicht abzugsfähig" Habe jetzt eine Einspruchsfrist bis 6. Mail. Überlege noch, welche Argumente ich bei meinem Widerspruch formulieren sollte.
Um noachmals auf die Immobilienzinsen zurückzukommen, ich habe, leider nur gehört, jedoch schon von zwei Menschen, der eine arbeitet auf dem luxemburger Steueramt, der andere ist Bankier in Luxemburg, dass es 2 geschafft hätten, die Immobilienzinsen aus D auf der Luxemburger Steuererklärung abzusetzen.
und wie? ohne besondere begründung akzeptiert die steuerbehörde das m.E. aber nicht. Ich hatte sogar aus der gesamtfinanzierung den anteil, der auf die anschaffung von grund und boden entfällt rausgerechnet und dann nur versucht, die zinsen dafür geltend zu machen. auch das wurde strikt abgewiesen. kommt es vielleicht auf den sachbearbeiter an?!