Was passiert wenn man im Elternurlaub erneut schwanger ist? Wird man dann noch finanziell unterstützt?
Danke!
Im Elternurlaub ist ja das Beschäftigungsverhältnis nicht beendet, sondern nur "in der Schwbe", d.h. ausgesetzt. Also solltest Du bei einer Schwangerschaft erst "ganz normal" Deinen Schwangerschaftsurlaub nehmen. Und dann ggf. den Rest des Elternurlaubs "genießen". Um das Ganze wasserfest zu machen, ist es angeraten, mit der Krankenkasse und der CNPF Kontakt aufzunehmen, insbesondere wegen der Terminierung (vor allem muss ja auch die "Schwangerschaft" erst gemeldet werden!).
Hintergrund meiner Frage hier ist: (Die Aussage unter http://www.bdo-cf.lu/index.html?page=4&site=133&ln=3 )
Deswegen dachte ich, vielleicht weiß hier jemand noch etwas darüber. Wie verstehst Du das denn? Bedeutet das, dass man nach Ablauf des Elternurlaubes die Arbeit wieder aufnimmt bis zum Zeitpunkt des Mutterschaftsurlaubes? Oder wird der Elternurlaub sofort unterbrochen und in Mutterschaftsurlaub geändert, obwohl es gerade erst Anfang der Schwangerschaft ist? (Sorry, dumm gefragt, aber vielleicht hat jemand Lust, mir darüber noch etwas zu sagen)...
Beim Elternurlaub bleibt das Beschäftigungsverhältnis aufrechterhalten,, bis dass es gekündigt wurde. Das heißt, wenn keine Kündigung fristgemäß ausgesprochen wird, bleibt es weiterhin bestehen.
Der Elternurlaub wird unterbrochen druch den Schwangerschaftsurlaub, der gesetzlich definiert wird durch die Fristen, die abhängig gemacht sind vom voraussichtlichen Zeitpunkt der Schwangerschaft.
Siehe zu letzterem die Erläuterungen unter dem Titel "Mutterschaft" auf http://www.cmep.lu/index_de.php