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ILLEGALER DOWNLOAD / RA RASCH HAMBURG  

Anonymous
Anonyme

Offline

15 Jahren  ago  

Hallo Bus,

ja, muss ich etwas korrigieren. Für die Strafverfolgung hinsichtlich Musikdownloads etc... bleibt es weiterhin einfach. Aber eine kleine Änderung gibt es doch, denn a) ...Dazu ist dem Gericht zufolge aber "ein hinreichender Anfangsverdacht oder eine konkrete Gefahr" vonnöten... und b) ..."Die Betreffenden müssen von der Einholung einer solchen Auskunft aber benachrichtigt werden." (Spiegel online)

LG


Anonymous
Anonyme

Offline

15 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

muss nochmal einlenken.

Habe gestern einen Bericht in ARD gesehen, in dem auch die Internetverbindungen genannt wurden. Da ich dies jetzt schon öfters gehört habe. Glaube ich jetzt dieser Version. Zumal jetzt die Polizeigewerkschaft jammert, dass die Internetkriminalität nicht mehr "so" aufgeklärt werden könnte.

LG