genau so siehts aus! Pro Auskunft bekommt dann der Online Anbieter 30€! So stehts zumindest bei Anwalt24.de, bzw hat mir mein Anwalt gesagt. Normal dürften die Online Anbieter keine Daten rausrücken, in meinem Fall hatte der Telek.. Berater nichts davon gewusst und Sie würden keine Daten herausgeben. Mir wurden genau meine IP Daten mit den Hash-Dateien angegeben, also was man für einen Upload hatte und "verbreitet" hat. 😥
INFO FLASH
Diesel und SP98: zwei Senkungen in Luxemburg
Hallo zusammen, hallo fritzchen09,
also ich kann dir nur wärmstens die vorletzte c't empfehlen. Dort war ein vier seitiger Bericht über diese Anwälte und Machenschaften drin.
Für mich gehören solche Anwälte an die Wand gestellt. Anwälte sollten meiner Auffassung nach der Bevölkerung bei Gesetzes fragen etc... zur Seite stehen und nicht Lücken im Gesetz ausnutzen. Die damalige Bundesregierung wollte seiner Zeit die Rechte am "Gedankengut" besser schützen, hat aber leider ein Gesetz herausgebracht, dass es jedem ermöglicht auf Teufel komm raus wie in America Summen einzuklagen. Der c't - Redaktion ist ein "Verkaufspapier" in die Hände gespielt worden von solch einem Anwalt, auf dem der Anwalt dem Kunden vorrechnet wieviel Geld er bekommen würde, wenn er x Leute abmahnt oder wenn er x CD's verkauft. Von der Summe bekommt übrigens der Anwalt immer den Löwenanteil der Kunde meistens nur ein paar Cent. Und das ist der Hacken an der Geschichte. Kann man dem Anwalt nachweisen, dass er hier Geschäfte betreibt, bei denen er mehr bekommt als sein Kunde, also ein stärkeres Interesse dran hat, macht der Anwalt sich strafbar. Problem ist es aber dies dem Anwalt nachzuweisen, denn an den Vertrag zwischen Kunde und Anwalt kommt man leider nicht dran. Noch etwas interessantes was die Anwälte gekonnt um gehen. Die Bundesregierung hat seiner Zeit eine höchst Grenze für Abmahnungen festgelegt, diese sollte bei 100 EUR liegen... komisch, oder... Um das ganze noch mit ein paar Zahlen zu verdeutlichen was hier mittlerweile für eine Sauerei in meinem Augen abläuft. Vor zwei Jahren gingen gerade mal 20 IP-Anfragen beim Gericht Frankfurt ein. 2009 sind es mittlerweile 5000 pro Anfrage und etliche pro Tag. Es gibt noch ein paar Dinge, die ein Anwalt nicht auf die Spitze treiben darf. Dies wird wohl auch der Punkt sein, wo dein Anwalt ansetzen wird um die Summe zu drücken. Interessant ist auch, schreibt die c't, dass es oft schon vorkam, dass es Zahlendreher bei der IP-Adresse gab, dementsprechend bekommt ein völlig Unbeteiligter plötzlich ein Schreiben vom Anwalt. Ich verweise wie schon gesagt auf die vorletzte Ausgabe der c't, der Artikel ist nicht schlecht.
Was mich jetzt aber interessieren würde wie viel Zeit ist denn zwischen dem "downloaden" und Zustellung vom Schreiben vergangen? Und wie und wo hast du denn "gedownloadet"?
LG
hallo, habe vor etwa 2 jahren auch so eine zahlungsaufforderung erhalten + vordruck mit unterlassungserklärung. ich war total geschockt, sowas bekommt man ja nicht alle tage. nach rücksprache mit bekannten und suche im internet ( ich hatte irgendwann das gefühl jeder kennt einen der so einen brief erhalten hat ) habe ich folgendes getan : NICHTS ! ich habe weder auf den ersten noch auf die 2 folgenden mahnungen reagiert. stufe 2 dieser kanzlei waren anrufe die ich jedoch sofort abgeblockt habe, danach war bei mir immer der anrufbeantworter an. das lief dann eine zeit lang so, irgendwann war schluß, weder briefe noch anrufe. nun natürlich die moral von der geschichte : ich habe niiiieee mehr was ins netz gestellt bzw. runtergeladen( eMule hab ich in die wüste geschickt )
liebe grüße ulla 1810
er hat direkt was vom gericht bekommen,ohne umwege.nun hat er bei seinem anwalt (ein guter kollege,der auch mit uns fussball im verein spielt) den preis drücken können.
ich weiß nicht viel darüber,aber ich forsche mich in verschiedenen foren weiter und da sind auch sachen drin mit rechtsprechungen usw.dafür gibt es die wunderbare funktion "google". solange nichts vom gericht kommt (wo du event. einspruche gegen einlegen kannst,kommt alles bei mir in ablage rund und verschwindet auf nimmer wiedersehen
Hallo Bus,
das Gesetz zur Datenspeicherung. Darunter fällt auch das Sammeln und die Weitergabe zur Strafverfolgung. Dadurch dass der BGH dieses Gesetzt gegibt hat, ist es jetzt verboten Daten zu sammeln und weiterzugeben. Außer bei schwerwiegenden Delikten. Das downloaden von Musiktiteln beispielseweise fällt nicht nur diese Delikte.
LG