HALLO, HABT IHR SCHON MAL BEKANNTSCHAFT MIT DER RA KANZLEI RASCH AUS HAMBURG GEMACHT? SIE KLAGEN 1200,- EURO FUER DEN DOWNLOAD EINER CD. WUERDE MAL GERNE ERFAHRUNGEN HIER AUSTAUSCHEN. MFG
Hallo, aus eigener Erfahrung kann ich ein paar Ratschläge geben. Auf jeden Fall darf die Unterlassungserklärüng der Gegenseite nicht unterschrieben werden. Zumindest nicht in deren Fassung, denn dann ist man die nächsten 30 Jahre haftbar! Dann sollte man sich einen Anwalt suchen der sich wirklich damit auskennt. Siehe www.anwalt24.de, da gibt es jede Menge über Filesharing zu lesen. Um eine Zahlung wird man meist nicht herumkommen. Jedeoch kann der Anwalt des Beklagten versuchen die Zahlung zu mindern. Aber dies muß man mit seinem Anwalt besprechen. Mittlerweile verfolgen viele Staatsanwaltschaften diese Delikte nicht mehr. Aber es gibt auch immerwieder Rechtsurteile für die Abmahnanwälte! Leider. Nachdem meine "Sache" schon mehr als 2 Jahre her ist, verstehe ich es nicht, dass immernoch so viele Leute in den Tauschbörsen aktiv sind. Es ist ein riesen Geschäft für die Abmahnanwälte geworden und bei www.anwalt24.de findet man auch Listen was von wem, für wen abgemahnt wird!
Ich hoffe dieser Beitrag hilft Dir!
@toka-doch das geht ganz einfach.die machen eine anfrage zum beispiel bei der teuerkom und die anfrage wird auch rasch beantwortet.die anwälte lassen sich von gericht einen beschluss senden,der kostet denen fast nichts.und die internetanbieter müssen diese daten freigeben (nur die IP und die zeiten,wann diese IP wo online war).