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Forum / Allgemeines

Ich komme!  

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sebi1981
10 Messages

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17 Jahren  ago  

So, hab es geschafft einen Job in Lux zu finden:-)) Jetzt steht in meinem Arbeitsvertrag, dass ich pass repais bekomme. Was ist das? Sind das die cheque repais, oder etwas anderes?

Und vielen Dank euch allen im Forum, für die immer nützlichen Tipps!


Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Also wenn du "pas repas" meinst dann heisst das "kein Essen", aber wat "pass repais" heissen soll, das weiss ich auch net.... 🙂

LG


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sebi1981
10 Messages

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17 Jahren  ago  

Oh, ähm, ja sorry. Gutes französisch für Luxemburg.

Meine "pas repas". Heißt dies, dass es dann die cheque repas gibt?


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semliw
5 Messages

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17 Jahren  ago  

Nein das heißt keine .


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Cargobroker
7 Messages

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17 Jahren  ago  

"pas repas" gibt's gar nicht im Französischen...

Was steht denn wirklich (genauer Text) in dem Arbeitsvertrag - das könnte das Mysterium aufklären!

Gruss


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 693 Messages

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17 Jahren  ago  

Wie hast du das geschafft in Lux einen Job zu bekommen??? Tut mir leid aber ich habe keine Verständnis dafür: Lesen ist ja eine Gabe Gottes, aber abschreiben lernt man in der Schule! So das mußte mal raus.

d.h. aber auch wieder im Umkehrschluß: derjenige, der in Lux einen Arbeitsplatz und nichts findet, ist überqualifiziert????


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Vera79
1745 Messages

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17 Jahren  ago  

Subjekt, Prädikat, Objekt ... ... auch Rechtschreibung KANN eine Voraussetzung sein.

Jm2c


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minnie1
144 Messages

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17 Jahren  ago  

hihihi und weil dem Ganzen so ist....scheint als Strafe das Essen während der Arbeit verboten zu sein "pas de repas" halt.... Was mich wundert ist, dass man in einen Vertrag extra reinschreibt, dass es (sofern sebi das meinte...) diese nette Zugabe der chèques repas NICHT gibt..... N´est-ce pas ?


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Vera79
1745 Messages

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17 Jahren  ago  

Yes 😉


Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Hallo sebi1981,

wenn Du so wenig von dem verstehst, was in deinem Arbeitsvertrag stehst, würde ich den mal mit jemandem durchgehen, der etwas mehr französisch kann - und zwar VOR der Unterschrift.

Gruss

Martin


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Es ist grundsätzlich juristisch zweifelhaft, dass ein Vertrag (d.h. eine Übereinstimmung darüber, was beide Vertragsparteien wollen) überhaupt zustande gekommen ist, wenn eine der beiden Seiten nachweisbar keinen blassen Schimmer hat, was er da unterschrieben hat.


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Soleil
505 Messages

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17 Jahren  ago  

genau.

und das wunderte mich bei allen geschäften hier... gerade bank-agb's, die ich unterschreiben musste mit "lu et approuvé", um ein geschäftskonto zu bekommen. war vor 6 jahren...

*wegschmeiss*

ganz zu schweigen von notarverträgen, staatsformularen, mietverträgen... *huuust*


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sebi1981
10 Messages

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17 Jahren  ago  

So in meinen Vertrag steht folgendes: "Zusätzlich erhält der AN monatlich Pass Repas..."

Den Rest des Vertrages versteh ich, keine Sorge! Zum Thema französisch Jumbo: Ist mir durchaus bewusst, dass diese Sprache nicht meine Stärke ist. Dies ist auch nicht gefordert gewesen, bei meiner neuen Position, da die Arbeit sich auf D konzentriert. Warum andere "qualifizierte" Leute keine Stelle finden, sollten sie mal ihren vermeintlichen AG fragen. Vielleicht gibt es AG die nicht NUR nach den Französisch-Kenntnissen jemanden als qualifiziert einstufen? Ist mir aber auch egal. Ich habe wohl einfach nur besonders Glück gehabt und eine Stelle dort gefunden.


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

"pas de repas" heißt keine Mahlzeit.

Für Essenspass oder Restaurantschecks sind Ausdrücke übglich wie "Chèques Repas" oder "Carte", http://www.sodexho.lu/fr/cheques_repaslux_pourquoi.htm

Und was mit der Verwendungvon Begriffen aus den verschiedensten Sprachen dieser Welt in L betrifft, kann man nur feststellen: Alles ist möglich! bzw. Nichts ist unmöglich.

In dieser Situation nützen auch die schöbnsten schriftlichen Verträge mitunter wenig. Dann hilft nur eines. Den kompetenten Vertragspartner zu fragen, was er mit seinem Ausdruck gemeint hat.


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

So wie man gut beraten ist, in der Fremde auf die regionale Küche zurückzugreifen, d.h. auf das, was die Leute vor Ort zu kochen verstehen, so ist es juristisch wie linguistisch angebracht, dass man Verträge mit einem Vertragspartner macht, in dessen Sprache dieser wirklich beherrscht.

Viele Texte in L sind von Nichtmuttersprachlern geschrieben, und man kann daher oft nicht dem trauen, was da geschrieben steht. (Herr, vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie schreiben!).