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Forum / Allgemeines

Hypothekendarlehen in Deutschland  

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vamp1
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19 Jahren  ago  

Hallo kann mir jemand sagen ob es schon ein Ergebnis beim EUGH gibt in Bezug auf die Absetzbarkeit von Hypothekendarlehen, die ein Deutscher in Deutschland hat. Die Belgier haben vor Jahren durchgesetzt das Sie ihre Sollzinsen in der LUX-Steuererklärung geltend machen können. Bitte um Infos Danke


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agulia
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19 Jahren  ago  

Man kann doch auch bisher schon € 3.000,-- (bzw. € 6.000,-- bei Verheirateten) geltend machen. Wo hast Du denn das Urteil über die "Belgier" her? Aktenzeichen, Quelle?


Anonymous
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19 Jahren  ago  

Stimmt das wirklich? Ich war immer der Meinung, dass die Hypothekenzinsen in Deutschland nur über den AG bezuschusst werden können und dieser Zuschuss dann in einer Höhe von 3000 für Ledige bzw. 6000 für Verheiratete steuerfrei ist..... Aber absetzen konnte man das Ganze bisher nicht (ich bekam es auf jeden Fall immer abgelehnt)!


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dirkangela
958 Messages

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19 Jahren  ago  

"

Nach einem Urteil des EuGH vom Februar 2006 müssen Immobilienzinsen für Wohneigentum auch für Grenzgänger anerkannt werden.

In dem Fall aus dem Jahre 1987 war einem Grenzgänger (von F nach D) Ehepaar § 10e verwehrt worden mit der Begründung, das Grundstück müssen in D liegen. Dem ist nun der EuGH entgegen getreten. Heute gibt es kein diesbezügliches Gesetz mehr in D.

Allerdings kennt L noch ein solches Gesetz und hat es den Grenzgänger bislang versagt.

Hier müßte die Luxemburger Regierung nun dieses Gesetz zugunsten der Grenzgänger ändern oder ganz abschaffen."

von www.steuerlux.de


Anonymous
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19 Jahren  ago  

Bis jetzt ist aber die Absetzung noch nicht möglich, oder?


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19 Jahren  ago  

Kennst Du auch die genaue Fundstelle zu diesem Urteil - Gruss


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Bernd1
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19 Jahren  ago  

Ganz so einfach ist die Lage meines Erachtens nicht. Wenn man das Urteil des EuGH genau liest (siehe Erwaegungen Nr. 40-42 und auch den Urteilstenor) steht da, dass eine Regelung dem Artikel 48 EWG-Vertrag widerspricht, bei der positive Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung besteuert, negative aber nicht abgezogen werden können. Auf den Fall Luxemburg übertragen bedeutet das:

- ein Grenzgänger wohnt in D und arbeitet in L - der Grenzgänger hat ein Haus in D das er selbst nutzt und für das er Hypothekenzinsen zahlt und dadurch Verluste aus Vermietung (an sich selbst) erzielt - der Grenzgänger beantragt in Luxemburg die Anwendung des Art. 157ter LIR (Gleichstellung mit Luxemburgern bei der Besteuerung in Luxemburg) wegen mehr als 90% Einkommen in Luxemburg

Weitere Voraussetzung vor einer Anwendung des Urteils des EuGH wäre aber, dass Luxemburg einen Progressionsvorbehalt anwendete (wie dies D tut), d.h. die Mieteinnahmen aus dem Haus in D (bei Vermietung statt Selbstnutzung) in irgendeiner Weise in Luxemburg zu einer Erhöhung der Steuer dort führten. Dies geschieht aber nicht. Luxemburg erlaubt zwar den Abzug der Verluste nicht, besteuert aber auch die Gewinne nicht bzw. berücksichtigt sie nicht.

Bei einem in Luxemburg gelegenen selbstgenutzten Haus ist das anders. In diesem Fall können die Hypothekenzinsen zwar abgesetzt werden, die fiktiven Mieteinnahmen werden aber auch versteuert.

Daher sehe ich nicht, wie man das Urteil des EuGH auf Luxemburg anwenden sollte bzw. wie es Auswirkungen haben kann.


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agulia
170 Messages

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19 Jahren  ago  

Ich mache zwar meine Erklärung nicht selbst, dafür gibt's ja schließlich kompetene Hilfe. Es wäre aber doch nicht logisch, erst einen Betrag steuerfrei zu kassieren und ihn dann nicht irgendwo anzusetzten. Schließlich müßtest Du ja dann konsequenterweise im Rahmen Deiner Steuererklärung bzw. -veranlagung den Betrag nachversteuern, oder? Weils exakt für diesen Betrag wurde ja auch vorher kein Lohnsteuerabzug vorgenommen. Also muß es logischerweise die Möglichkeit geben, den als steuerfrei in der Erklärung anzugeben. Damit hat man doch - wenn auch indirekt - Hypothekenzinsen geltend gemacht.


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vamp1
11 Messages

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19 Jahren  ago  

Hallo danke für die vielen Antworten, allerdings bin ich jetzt ganz verwirrt und nicht sonderlich schlauer als vorher. Darf ich jetzt die Sollzinsen ansetzen ( was man bei einem Allzweckdarlehen darf) oder nicht?


Anonymous
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19 Jahren  ago  

Aber - um diese 6000 anzusetzen, muss man sie vorher vom AG über den Paragraphen wie-auch-immer als steuerfreien Zinszuschuss erhalten haben. Da mein AG sich weigert, diesen steuerfreien Zuschuss an die MA zu zahlen (warum auch immer), kann ich ihn, da nicht erhalten, auch nicht geltend machen.

Wenn der AG nicht mitspielt, kann ich auch in der Steuererklärung nichts ansetzen!

So auf jeden Fall mein Kenntnisstand.....


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agulia
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19 Jahren  ago  

Da hast Du wohl - leider - Recht. Da hilft nur Überzeugungsarbeit beim AG. Schließlich spart er ja auf diesen Betrag auch die Sozialversicherung. Sind ja auch für ihn über € 600,-- (falls die Beitragsbemessungsgrenze nicht sowieso schon erreicht ist).