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Forum / Allgemeines

Hundehaltung Mietwohnung in Luxemburg  

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JuMaRo
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11 Jahren  ago  

Hallo liebe Forumsnutzer,

ich hoffe, ich bin mit meinem Problem hier richtig ^_^ Mein Anliegen ist folgendes: ich wohne mit meinen Eltern in einer Mietwohnung in Luxemburg. Ich würde mir sehr gerne einen Hund anschaffen, aber unsere Vermieterin hat dazu nicht ihr Einverständnis gegeben, da die Tierhaltung im Mietvertrag untersagt ist. Bei unserem Einzug gehörte die Wohnung noch ihrem Vater, der mittlerweile verstorben ist, und damals versicherte man uns, dass Tierhaltung, unter vorheriger Absprache mit dem Vermieter bzw. nach Absprache mit der zuständigen Immobilienfirma, kein Problem sei. Unsere Vormieterin hatte z. B. selbst 2 Hunde mit Genehmigung des Vermieters. Davon scheint nun aber unsere jetzige Vermieterin nichts zu wissen. Daher meine Frage: wie ist das in Luxemburg geregelt? Können Vermieter tatsächlich ein allgemeines Tierhaltungsverbot aussprechen? Oder können solche Verbote nur mit ausreichender Begründung erteilt werden? Also z. B. wenn jemand nicht nur einen Hund oder eine Katze, sondern gleich ein ganzes Rudel halten will. Ich habe auch einen Blick in die Hausordnung geworfen und festgestellt, dass Tierhaltung bei uns im Haus durchaus geduldet wird. In Deutschland gab es ja nun dieses Gerichtsurteil, dass solch ein allgemeines Verbot nicht rechtens ist und die Anfragen und Situation individuell betrachtet werden müssen. Bei meiner Suche im Luxemburger Recht habe ich bisher leider keinen Hinweis zur Tierhaltung im Allgemeinen in Mietwohnung/-häusern gefunden. Ich bin für Tipps, Hinweise oder auch Erfahrungsberichte auf jeden Fall super dankbar.

Gruß JuMaRo


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Vera79
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11 Jahren  ago  

Ja, das ist so, dass die Vermieterin das verweigern darf. Wende dich an die UCL, die helfen da gerne weiter. Vera


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JuMaRo
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11 Jahren  ago  

Danke für die Antwort 🙂 Muss man bei der ULC Mitglied sein, um beraten zu werden?


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ondskapt
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11 Jahren  ago  

Nein, ich bin Mitglied dort und wurde bei meinen Anrufen nie gefragt ob ich denn auch Mitglied sei oder meine Mitgliednummer gefragt...


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JuMaRo
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11 Jahren  ago  

Vielen Dank für den Tipp. Ich habe vorhin dort angerufen. Die Auskunft war folgende (interessiert vielleicht auch andere): die Hunde- und Katzenhaltung kann NICHT von vornherein verboten werden. Klauseln, die die Tierhaltung also allgemein verbieten, sind ungültig. ABER: sobald Nachbarn sich von Hund oder Katze in irgendeiner Art und Weise belästigt fühlen (Lärm, schlechter Geruch, Verschmutzung des Hauses etc.) oder wenn das Tier in der Wohnung Schäden anrichtet, hat der Vermieter das Recht, entweder die Abgabe des Tieres zu fordern, oder den Mietvertrag zu kündigen. Es wäre also besser, dennoch das Einverständnis des Vermieters zu bekommen, um bei Problemen nicht sofort mit ernsteren Konsequenten rechnen zu müssen und zunächst die Möglichkeit zu bekommen, die durch das Tier entstehenden Probleme abzustellen.


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Cara
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11 Jahren  ago  

Hallo, Du solltest Dir auch das Einverständnis von den Nachbarn VOR Anschaffung eines Haustieres holen, nicht dass der Hund da ist, und die Nachbarn beschweren sich. weil ihnen der Hund z.Bsp. zu gross ist, weil sie plötzlich eine Tierhaarallergie haben etc.

Ich hatte auch einen Hund in einer Mietwohnung in Lux. Anfangs beschwerten sich, trotz Erlaubnis des Vermieters, einige Nachbarn weil es ihnen nicht passte, dass da auf einmal ein Hund im Haus lebt und irgendwelche abstrusen Sachen wurden erfunden, weil einige diesen Hund (Schäferhundgrösse) nicht im Haus haben wollten. Ich habe dann aber mit denen gesprochen, den Hund vorgestellt, und dann ging es prima. Meiner bellte auch nicht, war erzogen, nur er war halt gross. Er war auch nicht immer da, aber über Jahre regelmässig 2 Wochen im Monat.

Ein Hund kann ja auch bis 15 Jahre alt werden, das sollte man vor Anschaffung eines Hundes auch bedenken, wohin mit dem Hund, falls man in Urlaub fährt, wenn man arbeitet, anfallende Tierarztkosten etc. Aber darüber hast Du Dir doch bestimmt auch Gedanken gemacht?


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JuMaRo
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11 Jahren  ago  

Hi, ja, ich hatte auf jeden Fall vor, vorher mit den Nachbarn zu reden. Das dürfte zwar kein Problem sein, da die meisten selber Tiere haben, aber das wollte ich nichtsdestotrotz vorher absprechen.

Das mit dem Urlaub habe ich natürlich auch bedacht. Ich fahre eigentlich nie weg. Höchstens mal ne Woche im Jahr nach Berlin, aber das könnte ich auch mit dem Auto machen, statt mit dem Flieger (natürlich mit ausreichenden und langen Pausen auf der Fahrt) oder ich fahr eben nicht. Ich habe aber auch viele Freunde, die sich bereits jetzt bereit erklärt haben, den Hund im Urlaubsfall zu sich zu nehmen.

Über die Tierarztkosten bin ich mir auch im Klaren. Ich habe schon mein Leben lang Tiere, und von Familie und Freunden mit Hund bekommt man in der Hinsicht ja auch einiges mit.

Da ich zur Zeit noch Studentin bin, und sehr viel Freizeit habe, wäre der Hund für die nächsten 2 Jahre max. 3 Stunden allein (und das auch nicht jeden Tag). Und wenn dann das Arbeitsleben losgeht, findet man immer irgendwie ne Lösung. Andere Leute mit Jobs haben ja auch Hunde. Außerdem werde ich, wenn alles klappt, als Lehrerin in Luxemburg arbeiten, da ist das zeitlich mit einem Hund durchaus machbar. Ich habe mir also über diese Sachen schon Gedanken gemacht 😉 Es bietet sich jetzt durch die viele freie Zeit natürlich perfekt an, sich einen Hund zu holen.