Hallo liebe Forumsnutzer,
ich hoffe, ich bin mit meinem Problem hier richtig ^_^ Mein Anliegen ist folgendes: ich wohne mit meinen Eltern in einer Mietwohnung in Luxemburg. Ich würde mir sehr gerne einen Hund anschaffen, aber unsere Vermieterin hat dazu nicht ihr Einverständnis gegeben, da die Tierhaltung im Mietvertrag untersagt ist. Bei unserem Einzug gehörte die Wohnung noch ihrem Vater, der mittlerweile verstorben ist, und damals versicherte man uns, dass Tierhaltung, unter vorheriger Absprache mit dem Vermieter bzw. nach Absprache mit der zuständigen Immobilienfirma, kein Problem sei. Unsere Vormieterin hatte z. B. selbst 2 Hunde mit Genehmigung des Vermieters. Davon scheint nun aber unsere jetzige Vermieterin nichts zu wissen. Daher meine Frage: wie ist das in Luxemburg geregelt? Können Vermieter tatsächlich ein allgemeines Tierhaltungsverbot aussprechen? Oder können solche Verbote nur mit ausreichender Begründung erteilt werden? Also z. B. wenn jemand nicht nur einen Hund oder eine Katze, sondern gleich ein ganzes Rudel halten will. Ich habe auch einen Blick in die Hausordnung geworfen und festgestellt, dass Tierhaltung bei uns im Haus durchaus geduldet wird. In Deutschland gab es ja nun dieses Gerichtsurteil, dass solch ein allgemeines Verbot nicht rechtens ist und die Anfragen und Situation individuell betrachtet werden müssen. Bei meiner Suche im Luxemburger Recht habe ich bisher leider keinen Hinweis zur Tierhaltung im Allgemeinen in Mietwohnung/-häusern gefunden. Ich bin für Tipps, Hinweise oder auch Erfahrungsberichte auf jeden Fall super dankbar.
Gruß JuMaRo