logo site
icon recherche
Forum / Allgemeines

Hoffentlich kann mir jemand helfen  

Profilbild von
dana
4 Messages

Offline

21 Jahren  ago  

Also,ich ziehe nun von deutschland nach Luxemburg um.Wohnung ist schon in der tasche.Allerdings hab ich noch keine neue Arbeit.Wie geht das mit deutschland abmelden und in Lux wieder anmelden? Kann man in Lux auch initiativ bewerbungen schreiben?Brauch ich dafuer die anerkennung meines berufsabschlusses in deutschland? Was passiert mit meinen sozialabgaben die ich ier in deutschland schon eingezahlt habe?Ich weiss sind viele fragen,aber niemand will mir hier in deutschland darueber auskunft geben....hoffe jemand kann mir bisschen helfen,waere super nett!Vielen dank!


Anonymous
Anonyme

Offline

21 Jahren  ago  

Also, mein Lebenspartner arbeitet seit September in L und wohnt jetzt auch schon da. Ich bin noch in D. Ziehe aber nächsten Monat nach L und weiß aber jetzt schon, das mir in L kein Arbeitslosengeld zusteht, obwohl mir in D welches zugestanden hätte. Also ganz schnell eine Arbeit finden. Ich bin auch am Suchen.


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

21 Jahren  ago  

Prinzipiell steht das Arbeitslosengeld im betreffenden Wohnland zu, egal in welchem land der EU zuvor gearbeitet wurde. Deshalb verstehe ich die beschriebene Situation nicht - dass in D ALG zusteht, aber in Luxemburg nicht.


Anonymous
Anonyme

Offline

21 Jahren  ago  

Um in einem fremden EU-Land zu leben benötigt man meines Wissens eine EU-Aufenthaltsgenehmigung. Hierfür sind einige Formalitäten nötig, die ich so im Einzelnen auch nicht kenne. Doch nimmt kein Land gerne freiwillig Leute auf, die dann den Sozialkassen auf der Tasche liegen. Daher würde ich mich diesbetreffend umgehend informieren. Initiativbewerbungen sind selbstverständlich auch in Luxemburg möglich, eigentlich funktioniert es nicht anders als in Deutschland. Deutsche Berufsabschlüsse werden in der Regel anerkannt und geniessen einen guten Ruf. Die deutschen Rentenbeiträge bleiben natürlich erhalten, bei Eintritt in die Rente, werden diese entsprechend berücksichtigt. Die Mindestversicherungsdauer für eine Rente beträgt in Deutschland z.Z. 5 Jahre.


Profilbild von
Hamisso
2364 Messages

Offline

21 Jahren  ago  

Das mit der EU-Aufenthaltserlaubnis bezieht sich wohl nur für Staatsangehörige von Staaten, die nicht zur EU gehören. Freilich ist aber in Luxemburg mit Rückfragen (etwa wovon man den Lebensunterhalt bestreitet oder ob man schon mal "Ärger mit der Justiz" hatte)zu rechnen, wenn man den Wohnsitz anmeldet.


Profilbild von
luxlex
544 Messages

Offline

21 Jahren  ago  

"Die Mindestversicherungsdauer für eine Rente beträgt in Deutschland z.Z. 5 Jahre. "

Wie ist die Situation denn, wenn man 3 Jahre in Deutschland versichert war ? Bekommt man dann keine Rente in D, und werden die Zeit und die Beiträge dann in L angerechnet ? Noch eine zusätzliche Frage, die allerdings weniger mit Grenzgängern zu tun hat: Wenn man 1 Jahr in den USA als Aupair tätig war (keine Beiträge), wird diese Zeit trotzdem irgendwie angerechnet ?


Profilbild von
dana
4 Messages

Offline

21 Jahren  ago  

ja ich war schon auf dem arbeitsamt,es besteht eine auslandsbetreuung/moeglichkeit das geht schon irgendwie,ich wuerd mich mal erkundigen.Die meinten alle zu mir ich sollte mich in Lux nicht bewerben,so lange ich meinen berufsabschluss nicht anerkannt haette,wobei das als Krankenschwester nicht einfach ist,weil ich kann kein franzsoesisch......es ist ganz schoen schwierig nur ein land weiter zu gehen....


Profilbild von
NIN
13 Messages

Offline

21 Jahren  ago  

Also, zur Rente weiss ich nur, dass man einen Anspruch hat nach 10 Berufjahren in Lux, oder so. Aber wenn du deine Diplome in Lux. anerkannt haben möchtest, kann ich dir eine Adresse dazu geben: Ministere de l Education, de la Formation Professionelle et des Sports Service de la Formation Professionelle 29, rue Altringen L- 2926 Luxembourg Tel: 478- 5230 wenn du einen sozialen Beruf hast, oder aber: Ministere de la Sante Profession de Sante Allee Marconi - Villa Louvigny L - 2935 Lux. Tel. 478 - 5524 ruf an und frage nach wer für dich zuständig wäre. Normalerweise dauert es eine Zeit, bis die Sachen bearbeitet wurden. Aber das zustehende Geld wird nach der Anerkennung nachgezahlt. Das Ganze nennt sich Homologation. Du brauchst sicher auch die Adresse des Steueramtes? Administation des Constriutions Bureau RTS Non-Residents L-2982 Luxembourg Tel 40 800-1 Welche Arbeit suchst du denn? Gruss Nin


Profilbild von
gusta
15 Messages

Offline

21 Jahren  ago  

Hallöchen, ich habe Dir eine Nachricht geschickt, unter ..Teilnehmer....kannst Du sie öffnen.


Profilbild von
dana
4 Messages

Offline

21 Jahren  ago  

vielen dank.ich such dringend nen job als examinierte krankenschwester.hab auch lange berufserfahrung.leider hab ich grad festgestellt,das ich meinen antrag an das falsche ministerium geschickt hab....na ja....die machen alles total kompliziert,weil man von deutschland gerne nach luxemburg moechte....das find ich echt schade..und ich will unbedingt nach lux 🙂


Profilbild von
dana
4 Messages

Offline

21 Jahren  ago  

sehr nett gemeint,allerdings weiss ich noch nicht ob ich annehmen werde,denn ich bin in gluecklichen festen haenden!


Profilbild von
brunneng
15 Messages

Offline

21 Jahren  ago  

Dana,

bei der Anmeldung in Luxemburg musst Du Bescheinigung des Arbeitgebers und Wohnung nachweisen. Also erst Arbeit, dann Anmeldung. ALG wird vom Arbeitsamt des Wohnortes gezahlt. In Luxemburg betraegt es ca 90% des letzten Einkommens, von daher koennte es eine lukrative Angelegenheit sein, sich in L. anzumelden, um dort ALG zu bekommen.. funktioniert aber nicht.. Initiativbewerbungen bei der momentanen Einstellungslage: Besser die Zeitarbeitsagenturen (kelly, Randstad, manpower wie sie alle heissen) dann klappt vielleicht auch die Anmeldung.

Rentenansprueche werden anerkannt, solange man eine Mindestdauer einhaelt.