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Forum / Allgemeines

Hochzeit, was ist zu beachten??  

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Darkangel
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17 Jahren  ago  

Hi, ich heirate im Februar und da hab ich eine Frage bez. der Steuerklasse. Ich arbeite seit etwa zwei Jahren in Lux und mein zukuenftiger Mann in Deutschland. kann mir jemand sagen was ich bez. der Steuerkarten/Steuerklasse zu beachten habe? Mir wurde gesagt das ich in Lux in Steuerklasse 2 komme. Was ist mit meinem Mann in Deutschland? Man hat zu ihm gesagt er kann waehlen ob er in 3 oder 5 geht und das er meine deutsche Steuerkarte beim Finanzamt vorlegen muss in der dann z.B. fuer mich in D Steuerklasse 5 eingetragen wird. Stimmt das?? Meffo, kannst Du mir da vielleicht weiterhelfen oder nen Tipp geben?? Vielen Dank im vorraus, bin fuer jede Antwort dankbar.

Darkangel


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Das erste, was zu beachten ist, ist, dass sich Dein Ehegspons den Hochzeitstermin merkt. Mit allen Konsequenzen ... Aber Spaß beiseite. In L der Steuerklassenwechsel ist klar. Also Steuerkarte beim zuständigen Lohnsteuerbüro einreichen und ändern lassen. Ggf. zieht das einen Lohnsteuerjahresausgleich bzw. eine EStErklärung mit sich. Denn das gesamte Steuerjahr wird auf die neue Steuerklasse umgerechnet.

In D ist die Sache weniger klar, weil hier in Gegensatz zu L die Steuerklassen vom Steuerpflichtigen selbst gewählt werden können. Was hier günstiger ist, wird hier im Forum diskutiert, seit es besteht. Es hängt eben von der Einkommenssituation des betreffenden Haushalts ab. Die Frage kann eigentlich nur exakt beantwortet werden, wenn man alle relevanten Daten weiß; also meist erst im Nachhinein. Wenn die Siatuation echt kompliziert ist (bei mehreren Einkunftsarten, etwa aus Immobioien, oder mehreren Mitverdienern) hilft da nur ein Steuerberater. Wenn es echt um Kohle geht, sollte der ja wohl auch mit drin sein.


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Darkangel
45 Messages

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17 Jahren  ago  

Vielen Dank fuer die schnelle antwort Meffo. Es geht halt nur um die darum welche Steuerklasse er nehmen soll weil wir nur unser Gehalt beziehen und sonst keine weiteren Einkuenfte. Stimmt das den das ich auch meine deutsche Steuerkarte abgeben muss und da wird dann z.B. Klasse 5 eingetragen wenn er 3 nehmen wuerde? Danke


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Ich bin leider mit den dt. Steuerklassen nicht auf dem laufenden. Am besten ihr wendet Euch an das Finanzamt Trier; die sind in Grenzgängerbesteuerung ziemlich auf Zack.

Es kommt bei der dt. Steuerklassenwahl immer auch darauf an, wer der Hauptverdiener ist. Wenn Du, wie Du sagst, nur Einkünfte aus L hast, so ist für Dich gesehen eigentlich egal, welche dt. Steuerkarte Du hast. Denn Du selber zahlst ja in D keine Einkommenstsuer auf dein Gehalt aus L (Doppelbesteuerungsabkommen).

Der springende Punkt ist nur der folgende: Aufgrund des Progressionsvorbehalts wird bei einer Zusammenveranlagung der beiden Ehepartner in D (wenn ihr beide in L wohnen würde, wäre das in L genauso!) Deine im Ausland versteuerten Einkünfte mitberücksichtigt, wenn es um den Steuersatz geht, der auf das Gehalt Deines Ehemannes angewandtr wird.

Mit anderen Worten: Je mehr Du in L verdienst, desto höher wird der Steuersatz für den dt. Ehegatten. Konsequenz: Wenn Dein Mann eine Steuerklasse mit einem relativ niedrigen Lohnsteuerabzug wählt, kommt voraussichtlich eine hohe Steuernachforderung auf Euch zu.

Daher sollte man zusehen, wie man in D durch Absetzung von Werbungskosten oder von Sonderausgaben (Bausparen, Lebens- und Unfallversicherung, Altersvorsorge, ..) das zu versteuernde Einkommen noch rechtzeitig drücken kann.


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Jumbo
SLS | D | 697 Messages

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17 Jahren  ago  

Also mit der Steuerklasse würde ich beim Ehemann Klasse 4 in D wählen. Er hat dann etwas mehr Abzüge, aber bei einer Steuererklärung in D erhaltet ihr Geld zurück anstatt einer Nachzahlung zu leisten. So war es immer bei uns.Wir hatten auf den dt. Steuerkarten bei die Klasse 4. Deine dt. Steuerkarte darfst du zuhause in deine Schublade legen und bei der dt. Steuererklräung vielleicht miteinreichen, wenn überhaupt jemand danach fragt. Du hast ja deinen Nachweis aus L. Gruß Jumbo


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Darkangel
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17 Jahren  ago  

Vielen Dank an Meffo und Jumbo fuer die Ratschlaege.

LG Darkangel


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EotBase
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17 Jahren  ago  

Zitat Meffo: "Daher sollte man zusehen, wie man in D durch Absetzung von Werbungskosten oder von Sonderausgaben (Bausparen, Lebens- und Unfallversicherung, Altersvorsorge, ..) das zu versteuernde Einkommen noch rechtzeitig drücken kann."

Werden bei der gemeinsamen Steuererklärung auch die Werbungskosten des in Luxemburg arbeitenden Ehepartners beim Progrssionsvorbehalt berücksichtigt, so als ob er/sie in Deutschland arbeiten würde? Oder die Werbungskosten, die in Luxemburg angesetzt werden könnten? Ein Beispiel wäre die tägliche Fahrt zur Arbeit, die in Luxemburg mit max. 30 Entfernungseinheiten ja schon auf der Steuerkarte eingetragen ist, nach deutschem Steuerrecht aber voll ansetzbar wäre.

Danke und Gruss, EotBase