Also, mein Beispiel bezog sich nur auf das "zu versteuernde Einkommen" da sind schon Freibeträge abgerechnet. Tatsächlich gibt es einen Freibetrag für Verheiratete, wie hoch der ist kann ich allerdings nicht sagen... also "lohnt" es sich sowieso, dazu kommt, dass es sich umso mehr lohnt wenn beide Gehälter unterschiedlich hoch sind, weil dann das Ehegattensplitting voll zum durchschlägt.