Der Gehaltsrechner stimmt ja ganz gut. Jetzt aber die Frage an die Grenzgänger: Wenn beide in L leben und arbeiten, stimmt der Gehaltsrechner dann noch oder wird's in L ähnlich kompliziert wie in D mit unterschiedlichen Steuerklassen? Klartext: Sparen dann beide soviel Steuern und Abgaben oder nur eine(r)? Danke und Gruss, Vera
Äh, du mußt schon wieder die Brutto's getrennt eingeben und nicht in einer Summe, ist doch logisch, oder? Wenn du einmal 8000 bei unverh. eingibst kommt ja auch nicht 5732 raus. Gib' einfach mal 2x 4000 brutto ein und addiere die nettos dann - und schon sieht die Welt ganz anders aus..... Gruss Brandy
NEIN ! Das stimmt auch nicht ! Natürlich wird man als Ehepaar in Luxemburg immer zusammen veranlagt, also muss man die gemeinsamen Einkünfte zusammen angeben. Zu bedenken ist auch, dass man als Eheparner mit dem geringeren Gehalt über die Steuerkarte mit einem pauschalen Steuersatz (19% ohne Kinder, 16% mit einem Kind und 0% mit 2 oder mehr Kindern) besteuert wird. Erst bei der jährlichen Steuererklärung wird nachträglich die "richtige" Steuertabelle angewandt.
Ich habe auch das falsche Resultat erhalten bei der Berechnung mit monatlichen Einkommen auf der Internetseite von der Steuerverwaltung. Wenn man aber das Jahreseinkommen (revenu annuel) angibt, stimmt die Rechnung ! Jahreseinkommen 30.000€ Stkl.1, Steuer = 4.003€ Jahreseinkommen 60.000€ Stkl.2, Steuer = 8.007€, also das Doppelte.
Dieser Unterschied zwischen monatlicher und jährlicher Berechnung liegt an der Anwendung unterschiedlicher Steuertabellen.
Aber aufgepasst beim "revenu annuel" auf der Seite https://saturn.etat.lu/cobar/baremePP.jsp handelt es sich um das zu versteuernde Einkommen, also, nach Abzug aller Sozialbeiträge, Sonderausgaben usw.
Sachverhalt: verheiratetes Paar, einer in L arbeitend, einer in D. Der in L arbeitende befindet sich somit in der Steuerklasse 2. Werden die Einkünfte aus D mit in die Steuererklärung in L eingefügt ? zur Errechnung des fiktiven Steuersatzes (auch wenn die Einkünfte aus D nicht in L versteuert werden)?
Steuerklasse 2 gilt erst einmal für zusammenveranlagte Ehegatten. Für Grenzgänger mit nur einem berufstätigen in L gilt daher 1a. Nur wenn über 50% des Haushaltseinkommens in L erzielt werden, kann Stkl. 2 angewandt werden. http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=765
Um das nachweisen zu können, ist logisch, dass dem Steuerbüro in L belegte Angaben über die Einkünfte des in D arbeitenden Ehegatten gemacht werden müssen.
Hallo Luxlex,
kann man aus deinem Beispiel mit den 30/60 TEUR schließen, dass ein Ehepaar Stkl. 2 exakt soviel Steuern zahlt wie vor der Hochzeit, als sie beide das gleiche Gehalt bei Stkl. 1 hatten? Aber durch die Heirat müsste es doch zu einer Steuerersparnis kommen? Denn verheiratet, aber ein Einkommen in Lux, eins in D, da sparen ja beide gehörig... Gruß
Also, es ist so: der Gehaltsrechner kann natürlich auch nur das Netto ermitteln was bei der monatlichen Gehaltsabrechnung vom Arbeitgeber ermittelt wird. Sonst bräuchte ja keiner mehr eine Steuererklärung, wenn er "nur" Arbeitnehmer ist 😉 Um genaue Werte zu bekommen, mußt du tatsächlich deine Steuererklärung "durchspielen" um das zu versteuernde Einkommen (für beide als Zusammenveranlagung) zu ermitteln und dieses dann mit dem Rechner der Steuerverwaltung umrechnen. Wobei dann natürlich zu beachten ist, das ihr ja bestimmt nicht am 01.01. heiraten wollt, sondern mitten im Jahr - in diesem Jahr kommen dann natürlich auch wieder andere Werte heraus, als im Folgejahr 😉 Aber es müssen auf jeden Fall weniger Steuern werden! Hoffe ich es wird ein wenig klarer?!? LG Brandy