Hallo,hab 2 Stiefkinder und seit April eine leibliche Tochter.Hab in Deutschland Kigeld beantragt,wurde abgelehnt,weil ich in Lux arbeite.Darauf hin hat man meiner Frau(nicht erwerbstätig) mit der Begründung,dass ich in Lux arbeite,und sie kein steuerpflichtiges Einkommen hat,das Kigeld für ihre Kinder aus erster Ehe gestrichen.Habe nun in Lux beantragt, doch die drücken sich und wollen Informationen über den Exmann meiner Frau,ob Dieser in Deutschland Anspruch auf Kigeld hat.Nun sitz ich da seit August und langsam geht mir das Geld aus.
Kindergeld (in D) bekommt derjenige, in dessen Haushalt die Kinder leben. "Eine Haushaltsaufnahme liegt nur dann vor, wenn das Kind ständig in der gemeinsamen Familienwohnung des Antragstellers lebt, dort versorgt und betreut wird." Stiefkinder und Kinder werden in Luxembourg als gleich angesehen. Also: wenn die Kinder in deinem Haushalt leben, dann kann der Ex-Mann kein Kindergeld aus Deutschland bekommen. Vielleicht reicht hier ein abgelehnter Antrag auf Kindergeld des Ex aus D. Solange deine Frau in D nicht versicherpflichtig angestellt ist, zahlt Lux dir komplett das Kindergeld.
Das Problem liegt wohl eher bei deiner jüngsten Tochter: das neue Elterngeld ist problematisch und keiner weiss genau, wie damit umgegangen wird.
Nachdem meine Frau bei der deutschen Familienkasse angerufen hatte,haben diese gesagt,dass der Exmann wahrscheinlich Anspruch hätte,weil er Unterhalt bezahlt.Aber da wir kein gutes Verhältnis zu ihm haben,würde er direkt beantragen und wir hätten keine andere Möglichkeit,als vor Gericht zu ziehen,und das würde dauern.... Hab die Lux Familienkasse mehrmals angefaxt, aber da kommt nix
Gut, ich hatte auch bereits falsche Auskünfte der dt. Familienkasse bekommen. Das was zählt ist lediglich, was im Gesetz steht. Versuche dir darüber nochmal Klarheit zu verschaffen (evtl Agentur für Arbeit etc.). Die Lux-Familienkasse erreichst du am besten, indem du direkt dorthin gehst und dein Anliegen vorträgst. Damit habe ICH die besten Erfahrungen gemacht.
habe mir das dt Gesetz angeschaut,Anspruch hat der,der den grössten Barunterhalt beiträgt.Da der Unterhalt nicht per Gericht festgelegt wurde,und der Ex weniger bezahlt,müsste ich nachweisen,dass ich mehr an Barunterhalt beitrage.Würde er den vollen Unterhalt zahlen,hätte er eventuell Anrecht auf die Hälfte des Kindergeldes,also eine reine Rechensache für ihn.Auf jeden Fall will ich keine schlafenden Hunde wecken.Ich warte jetzt mal die endgültige Entscheidung aus Lux ab.aber lang halt ich das finanziell nicht mehr durch.
Die CNPF unterliegt dem Datenschutz und kann keiner anderen Person als dem Antragsteller Auskünfte erteilen; auch nicht dem Ehegatten im Falle der Scheidung oder dessen Anwalt.
In solchen Fällen kann man sich jedoch mit dem Auskunftsverlangen an den Friedensrichter wenden (Artikel 11, abgeändertes Gesetz vom 11. November 1970).
Woher das Kindergeld kommt, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1958
Wie schon "Semmel" geschrieben hat, würde ich Dir empfehlen direkt zur Kindergeldstelle zu gehen und dort persönlich mit den Sachbearbeitern sprechen. Nimm alle Papiere mit, welche Du hast. So etwas ist in einem persönlichen Gespräch immer besser zu klären. Viel Glück!!!!!!!!!!!!!!!!
Danke erst mal für den Beistand von Euch!!!!!!! Werde dann am Besten nach Lux fahren und mein Anliegen persönlich vortragen. uHabe jetzt einen Anwalt wegen der Familienkasse Deutschland beauftragt,denn die wollen 10 000 Euro von meiner Frau, weil diese fälschlicherweise Kigeld in Deutschland bezogen hatte.