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Forum / Allgemeines

HILFEEEEEEE Steuern zwischen Luxemburg - Frankreich  

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pinsel
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20 Jahren  ago  

Hallo, ich lebe und wohne in Luxemburg und arbeite in Florange (Frankreich)! Ich weiss, normalerweise ist das genau anders herum, und genau da liegt auch mein Problem. Keiner kann mir sagen wie in diesem Fall das Grenzgänger Abkommen geregelt ist. In der Natur der Sache liegt, dass ich natürlich gerne meine Steuern in Luxemburg abgeben möchte und nicht in Frankreich, gibt es da eine Möglichkeit, und wenn ja, wie funktioniert das? Hat irgend jemand dazu eine gute Idee oder vielleicht eine Adresse wo man so etwas nachlesen kann? Auch auf den euro-Seiten ist leider nie dieses Szenario beschrieben.... Vielen Dank für Hilfe


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teufel
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20 Jahren  ago  

hast du schon mal auf www.lesfrontaliers.lu gesucht? vielleicht kannst du dort im forum auch mal nachschlagen und nach infos suchen bzw.deine frage posten.

ansonsten wuerde ich sagen: - generell bist du dort fuer dein welteinkommen steuerpflichtig, wo du wohnst (also LU) - wenn du im ausland arbeitest, wird die einkommenssteuer vom arbeitgeber direkt dort abgefuehrt, ist also weg (da wird es auch sicherlich keinen ausweg geben) - bei weiterem einkommen im wohnland wird wahrscheinlich dein franzoesisches einkommen noch einmal zur berechnung der gesamtbesteuerung herangezogen (progressionsvorbehalt), aber natuerlich nicht noch einmal versteuert

vielleicht rufst du auch einfach mal bei der steuerbehoerde in lu an (residents), die sollten zumindest generelle infos haben (die deutsche steuerbehoerde kennt sich auch mit dem grenzgaengerfall de nach lu aus, warum nicht auch die lux. steuerbehoerde fuer den fall lu nach fr)...


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pinsel
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20 Jahren  ago  

Erst einmal vielen Dank für die super schnelle Hilfe, Porblem ist nur, kann ich die Seite auch auf eine andere Sprache umstellen? Ich spreche 4 Sprachen, aber leider bin ich ausgerechnet in Französisch ein blutiger Anfänger, kann aber nicht warten bis ich hierin gut genug bin... Auf die Idee mit der Steuerbehörde bin ich auch schon gekommen, habe aber nicht den Hauch einer Ahnung wie ich an die Telefonnummer kommen soll ( vielleicht weisst du wie sie heisst ).


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teufel
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20 Jahren  ago  

die telefon-nr. der steuerbehoerde gibt es hier (die richtige nr. haengt davon ab, wo du in lu wohnst): http://www.impotsdirects.public.lu/profil/organigramme/rts/index.html

da du in fr arbeitest, dachte ich die franzoesische seite der lesfrontaliers wuerde dir helfen... aber ohne franzoesische sprachkenntnisse geht das auch nicht (wo arbeitest du, dass du kein franzoesisch brauchst, selbst hier in lu kommt man kaum drumherum??!!), da kann man nichts umstellen, ist halt fuer franzoesischsprachige grenzgaenger, wie diese seite hier fuer deutschsprachige. evtl. kannst du versuchen, dort mal auf englisch oder auch deutsch zu posten, manchmal hat man auch damit glueck.


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pinsel
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20 Jahren  ago  

Ja, vielen Dank, ich werde einen meiner Kollegen bitten sich mal schlau zu machen, ich habe gerade mit Luxemburg telefoniert und angeblich ist es NICHT möglich die Steuern im Wohnland zu entrichten (kann aber nicht die ganze Wahrheit sein, mein Kollege wohnt in Deutschland und arbeitet hier und wird in Deutschland besteuert).Also, ich werde mich dann hier mal schlau machen und vielleicht irgendwann wissen wie es wirklich funktioniert.... Egal wie, wirklich vielen Dank für die Hilfe und bis vielleicht bald mit Antworten....


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SteuerPerle
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20 Jahren  ago  

nur als Hinweis: wer in L wohnt und in D arbeitet zahlt auch in D seine Steuern auf den Arbeitslohn.


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teufel
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20 Jahren  ago  

das meinte ich auch oben: man ist generell fuer sein welteinkommen in dem land steuerpflichtig, in dem man wohnt. hat man allerdings "nur" sein arbeitseinkommen (= lohn) wird man auch nur in dem land besteuert, in dem man arbeitet, dadurch dass die lohnsteuer auch direkt dort abgefuehrt wird. => arbeit in fr, kein weiteres einkommen in lu = steuerpflicht in fr


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babou
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20 Jahren  ago  

Ich bin in der gleichen Situation wie du , habe aber einen steuerlichen Wohnsitz in F.und bezahle auch dort meine Steuern. In Frankreich wird die Einkommensteuer nicht vom Arbeitgeber abgeführt. Man macht in F. Anfang April selber seine Steuererklärung und bekommt dann den Bescheid ab September zugeschickt.

Frage sonst mal im frontaliers.lu , dort können auch einige deutsch und es gibt sicher jemanden der dir dort weiterhelfen kann.