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Forum / Allgemeines

Hilfeeee!!! wohnen Frankreich, arbeiten Luxembourg  

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Laenii
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18 Jahren  ago  

Hallo, kann mir irgendjemand sagen wo ich in diesem Fall steuerpflichtig bin. Ist sehr dringend. Vielen Dank


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Im Wohnland ist man unbeschränkt steuerpflichtig, d.h. für alle Einkünfte, wofür nach frz. Steuerrecht Einkommensteuer gezahlt werden muss. Da aber Frankreich ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung abgeshclossen hat, sind die Einkünfte aus unselbständiger Beschäftigung eines in F wohnenden aus L in L steuerpflichtig.

Mit anderen Worten: Wenn Du nur Lohn oder Gehalt aus Luxemburg hast, bist Du damit nur in L steuerpflichtig.


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Laenii
3 Messages

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18 Jahren  ago  

Vielen Dank!!! Hast mir sehr geholfen. Bei uns ist das sehr kompliziert. Mein Mann und ich sind Deutsche und wollen nach Frankreich ziehen. Ich arbeite in Luxembourg und mein Mann in Deutschland. Das heisst dann wohl in unserem Fall das Gehalt von meinem Mann ist in F steurpflichtig und meines in L ???


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petee01
186 Messages

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18 Jahren  ago  

Nö - nicht unbedingt.

Auch zwischen FR und DE gibt es ein Abkommen. Arbeitet Dein Mann z.B. im Saarland, bzw. andernfalls in einem Gebiet von 20 km Abstand zur Dt.-Franz. Grenze, dann kann er sich aussuchen, wo er seine Steuern bezahlt (i.d.R. besser in Frankreich 😉 ). Ansonsten ist er mit seinem Gehalt an seinem Arbeitsplatz sozialversicherungs- und steuerpflichtig.

Immer vorausgesetzt, es handelt sich nur um Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit....


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Wenn außer Gehältern keine weiteren Einkünfte vorhanden sind, ist das so, also relativ einfach. = Steuer zahlen im Beschäftigungsland

Bei Immobilienbesitz in F wirds allerdings komplexer!


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Laenii
3 Messages

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18 Jahren  ago  

Nö, sonst sind keine Einkünfte vorhanden. Also zahle ich im Beschäftigungsland (=Luxembourg) meine Steuern und mein Mann seine Steuern "eigentlich" in DE aber da er nur 5 KM von der D/F Grenze arbeitet in Franklreich. Gott sei Dank. Dann können wir ja umziehen :-)))


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Richtig, ich hatte vergessen zu erwähnen,

Deutsch-französische Besonderheiten http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php? forum_msg_id=16461t16461&forum_page=&p=forum&forum_mode=9&forum_id=#FORUM

In der EU wird für die Doppelbesteuerungsabkommen zwischen zwei Mitgliedstaaten gemeinhin das sog. OECD-Modell verwendet. Das schließt aber nicht aus, dass in bestimmten Einzelheiten vom Grundmodell abweichende Regeln vereinbart werden können.


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Spinne
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18 Jahren  ago  

Hallo zusammen. Möchte mal an dieser Stelle an dem Forum teilnehmen, da ich selbst auch betroffen sein werde. Also ich wohne z.Zt. in FR, aber arbeite noch in D, soweit so klar. Ich zahle Steuern in FR. Da ich nun bald arbeitsmässig nach L wechseln will, zahle ich wohl die Steuern dort. Gibt es da auch so eine Grenzgängerbescheinigung wie zwischen FR und D, ist es die Gleiche ?. Auch habe ich Eigentum in FR, den ich dann vermieten will. Was meint ihr so dazu ? Vielen Dank im voraus. LG


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Hundepfote
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3 Jahren  ago  

Ich wohne in Frankreich, kann ich mein Kind bei Großeltern anmelden für die Schule in Luxemburg 


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Vera79
1761 Messages

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3 Jahren  ago  

https://www.lesfrontaliers.lu/


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Nukic Ertan
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10 Monaten  ago  

Hallo 

Hab ne Frage

Ich besitze eine Wohnung die ich 2023 gekauft habe in Frankreisch. Wohne auch seitdem da. Bin auch nur dort angemeldet. ich arbeite jedoch in luxemburg fur Gehalt. Also nicht selbstständig. Muss ich weiterhin nur in Luxemburg eine Steuererklärung machen oder auch in Frankreisch? Danke