Hallo, kann mir irgendjemand sagen wo ich in diesem Fall steuerpflichtig bin. Ist sehr dringend. Vielen Dank
Im Wohnland ist man unbeschränkt steuerpflichtig, d.h. für alle Einkünfte, wofür nach frz. Steuerrecht Einkommensteuer gezahlt werden muss. Da aber Frankreich ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung abgeshclossen hat, sind die Einkünfte aus unselbständiger Beschäftigung eines in F wohnenden aus L in L steuerpflichtig.
Mit anderen Worten: Wenn Du nur Lohn oder Gehalt aus Luxemburg hast, bist Du damit nur in L steuerpflichtig.
Vielen Dank!!! Hast mir sehr geholfen. Bei uns ist das sehr kompliziert. Mein Mann und ich sind Deutsche und wollen nach Frankreich ziehen. Ich arbeite in Luxembourg und mein Mann in Deutschland. Das heisst dann wohl in unserem Fall das Gehalt von meinem Mann ist in F steurpflichtig und meines in L ???
Nö - nicht unbedingt.
Auch zwischen FR und DE gibt es ein Abkommen. Arbeitet Dein Mann z.B. im Saarland, bzw. andernfalls in einem Gebiet von 20 km Abstand zur Dt.-Franz. Grenze, dann kann er sich aussuchen, wo er seine Steuern bezahlt (i.d.R. besser in Frankreich 😉 ). Ansonsten ist er mit seinem Gehalt an seinem Arbeitsplatz sozialversicherungs- und steuerpflichtig.
Immer vorausgesetzt, es handelt sich nur um Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit....
Richtig, ich hatte vergessen zu erwähnen,
Deutsch-französische Besonderheiten http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php? forum_msg_id=16461t16461&forum_page=&p=forum&forum_mode=9&forum_id=#FORUM
In der EU wird für die Doppelbesteuerungsabkommen zwischen zwei Mitgliedstaaten gemeinhin das sog. OECD-Modell verwendet. Das schließt aber nicht aus, dass in bestimmten Einzelheiten vom Grundmodell abweichende Regeln vereinbart werden können.
Hallo zusammen. Möchte mal an dieser Stelle an dem Forum teilnehmen, da ich selbst auch betroffen sein werde. Also ich wohne z.Zt. in FR, aber arbeite noch in D, soweit so klar. Ich zahle Steuern in FR. Da ich nun bald arbeitsmässig nach L wechseln will, zahle ich wohl die Steuern dort. Gibt es da auch so eine Grenzgängerbescheinigung wie zwischen FR und D, ist es die Gleiche ?. Auch habe ich Eigentum in FR, den ich dann vermieten will. Was meint ihr so dazu ? Vielen Dank im voraus. LG
Hallo
Hab ne Frage
Ich besitze eine Wohnung die ich 2023 gekauft habe in Frankreisch. Wohne auch seitdem da. Bin auch nur dort angemeldet. ich arbeite jedoch in luxemburg fur Gehalt. Also nicht selbstständig. Muss ich weiterhin nur in Luxemburg eine Steuererklärung machen oder auch in Frankreisch? Danke