Hallo, ich war letztes Jahr zwei Monate arbeitslos und habe in Deutschland Arbeitslosengeld bezogen. Zuvor und danach war und bin ich in Luxemburg beschäftigt. Jetzt muss ich ja eine Steuererklärung in Deutschland machen. Folgende Fragen hierzu: - Muss ich das luxemburger Gehalt bei "steuerfreier Arbeitslohn gemäss Doppelbesteuerungsabkommen" angeben und wenn ja, das Bruttogehalt oder das zu versteuernde Einkommen? - Oder muss ich das bei "Grenzgänger nach Luxembourg" angeben? - kann man noch Abzüge wie Beiträge zu Versicherungen etc angeben oder bringt das nichts? Mein Bruttoeinkommen in Luxemburg lag bei ca 60000 Euro. Vielen Dank für Eure Hilfe und viele Grüsse Steffi
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Hier ist der SP98, der in Luxemburg sinkt
Hallo Steffi,
solche Fragen darf man als "Normalsterblicher" nicht beantworten (Steuerberatergesetz). Hier können kostenlos das Finanzamt (anrufen und nachfragen, es besteht eine Auskunftspflicht) und Google und kostenpflichtig ein Steuerberater aushelfen.
Ich kann Dir aber sagen, wie ich es gemacht habe: Ich habe mein Einkommen aus Luxemburg als "steuerfreies DBA-Einkommen" angegeben. Abgezogen habe ich - so wie Google es mir gesagt hat - die Werbungskosten (mit dt. Kalkulationsgrundlage bei bspw. den Fahrtkosten). Nicht abgezogen sondern bei den Vorsorgeaufwendungen angegeben habe ich die Sozialversicherungsbeiträge. Haben meinen Betrag nicht ganz in den Bescheid übernommen, ich hab keine Ahnung was da korrigiert wurde). Die besonderen Grenzgänger-Felder in den Anlagen N sind so weit ich weiß den Belgiern und den Schweizern vorenthalten.
Ansonsten empfehle ich ein Steuerprogramm, das kostet 10,- und spart viel Arbeit.
Gruß, Corvin
Ach ja, das hab ich ganz überlesen. Arbeitslosengeld ist doch gar nicht Steuerpflichtig, sondern nur für den Progressionsvorbehalt...!? Dann müsste die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung ja eigentlich auch entfallen, weil man ja gar keine Steuern bezahlen muss... Ich würd's mit dem Finanzamt klären... Gruß, Corvin