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Forum / Allgemeines

Hilfe! - Wann darf ich mich in Luxembourg Sozialversichern?  

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Bernhard
1 Messages

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20 Jahren  ago  

Hallo! ich bin neu in Lu. als AN tätig und wollte mich in LU Sozialversichern. Scheinbar ist die Gesetzlage so kommplziert, daß ich von jedem den ich um Rat frage eine andere Auskunft bekomme. Bitte , Bitte, wenn jemmand dies hier liest und sich mit dem Sachverhalt auskennt, eine kurze und klare Antwort würde mir sehr helfen. Sei es auch nur eine gute Adresse für Infos. Danke!!


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SteuerPerle
417 Messages

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20 Jahren  ago  

Der Arbeitgeber übernimmt normalerweise die Anmeldung bei der Krankenkasse automatisch!


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teufel
387 Messages

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20 Jahren  ago  

genau, eigentlich musst du dich um nichts kuemmern, der arbeitgeber ist verpflichtet, dich bei der luxemburgischen sozial- (kranken-) versicherung anzumelden. daher bei ihm nachfragen, ob das geschehen ist, dann sollten nach relativ kurzer zeit deine versicherungsunterlagen (karte) ankommen.


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Hamisso
2364 Messages

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20 Jahren  ago  

Gemeinhin darf man nicht, man muss sich ... daher der Name "Pflichtversicherung". Die Pflicht zur Anmeldung bei Sozialversicherung, Steuerbehörde usw. eines neu Beschäftigten gilt auch für den Arbeitgeber. Daher wird dies in der Regel in einem Aufwasch erledigt.

Es gibt natürlich immer wieder Ausnahmen, zumal bei kleineren Firmen, wo das Ganze schleift... Inwieweit die Anmeldung wie am Schnürchen läuft, ist insofern ein guter Gradmesser für die Verwaltungseffizienz eines Unternehmens und somit ein erster Test nach der Einstellung für den Neuling...

Über www.ccss.lu kann man auch selbst dei Initiative ergreifen, was die Anmeldung bei der Sozialversicherung betrifft.