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Forum / Allgemeines

Hilfe, ich bin neu!  

Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Hallo!

Trete demnächst meine erste Stelle in Luxembourg an und hab noch ein paar Fragen.

Gibt es dort sowas wie hier die Lohnsteuerkarte und wenn ja, wo bekomm ich das? Muss ich dort eine Lohnsteuererklärung machen? Und muss ich hier auch noch eine machen?

Mit der Krankenversicherung, ich weiß, dass ich weiter in Deutschland zum Arzt gehen kann und so, und das meine Krankenkasse das dann mit der Luxembourger abrechnet. Aber wie wird das umgestellt, macht das alles mein Arbeitgeber, oder muss ich dazu irgendwas tun?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Liebe Grüße


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

In der Regel läuft beides über den AG, und nach erfolgter Anmeldung solltest Du automatisch die entsprechenden Formulare bekommen.

Wenn nichts außer der Reihe ist (Werbungskosten, veränderliche Einkünfte,..), ist der Lohnsteuereinbehalt für die Steuerbehörde endgültig. In vielen Fällen ist es jedoch günstig, einen Lohnsteuerjahresausgleich oder eine Einkommensteuererklärung zu beantragen - nach Ablauf des Steuerjahres.

Alles weitere unter "Tipps", oder http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=692, oder hier in diesem Forum.


Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Super, vielen Dank.

Also muss ich ja eigentlich gar nichts machen?


Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Hallo, um weiter in Deutschland zum Arzt gehen zu können, musst du aber bei Deiner Krankenversicherung als Grenzgänger eingetragen werden.(nicht alle KK nehmen Grenzgänger!!!) Dazu musst Du bei Deiner KK in Lux die E107 beantragen und diese bei Deiner KK in Deutschland einreichen. Erst dann gilt das Auslandsabkommen. Und du bekommst eine neue Versicherungskarte mit Status 7.

LG Tina


Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Das hat mir meine dt. Krankenkasse gesagt. Ist das für Lux die Caisse Maladie oder gibt es da verschiedene? Benachrichtigen die mich, wenn mein Arbeitgeber mich angemeldet hat oder geht das alles erst, wenn ich angefangen habe zu arbeiten? Kenn mich da leider noch gar nicht aus, habe also entsprechend viele dumme Fragen...

Danke schonmal! LG


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Chucky
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17 Jahren  ago  

Hallo B1986! Wenn Du Angestellter ist, wird die Caisse de Maladie des Employés Privés (CMEP) für Dich zuständig sein. Als Arbeiter ist es die Caisse de Maladie des Ouvriers (CMO). Wenn dein lux. Arbeitgeber Dich bei der Sozialversicherung (Commun de la Sécurité Sociale - CCSS) angemeldet hat, schickt Dir diese 2 Exemplare des E107. Beide Exemplare musst Du an deine dt. Krankenkasse schicken. Normalerweise bekommst Du von der CCSS ein Informationsschreiben, das Du nun in Luxembourg angemeldet bist. Wann Du diese bekommst, hängt u.a. davon ab, wie schnell Dich dein lux. Arbeitgeber hier anmeldet und wie schnell die CCSS dies bearbeitet.


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Chucky
82 Messages

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17 Jahren  ago  

Bezüglich Lohnsteuerkarte sollte die Personalabteilung deines lux. Arbeitgebers über das entsprechende Antragsformular verfügen. Hier ist wichtig, dass Du dem ausgefüllten Antrag auf Ausstellung einer lux. Lohnsteuerkarte eine Haushalts-/Meldebescheinigung beifügst.


Anonymous
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17 Jahren  ago  

Geht das erst, wenn ich anfange oder auch schon vorher? Aber danke schonmal für deine Hilfe! Sehr wertvoll, wenn es Leute gibt, die sich auskennen!


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Chucky
82 Messages

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17 Jahren  ago  

Kein Thema! Die Lohnsteuerkarte sollte man auf jeden Fall schon früh genug beantragen, da die Bearbeitung immer etwas länger dauert. Gleiches gilt auch für die Anmeldung bei der CCSS. Aber dies kann eben nur dein lux. Arbeitgeber machen. Informiere deine dt. Krankenkasse aber schon mal darüber, dass Du demnächst lux. Grenzgänger bist.


Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Alles klar, vielen Dank. Werde dann morgen direkt mal meinen Arbeitgeber anrufen und meiner Krankenkasse hab ich schon vor ein paar Wochen Bescheid gesagt, die konnten mir allerdings nicht genau erklären, wie das dann funktioniert.


Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Oje, es ist doch komplizierter als ich dachte. Fahre pro Weg 80km, gibt es da sowas wie die Pendlerpauschale in Deutschland? Und wenn ja, wie geb ich das in dem Antrag für die Lohnsteuerkarte (gibt es auch im Internet) an?


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Chucky
82 Messages

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17 Jahren  ago  

Moien! In Luxembourg nennt sich das "les fraits de déplacement" (code FD) und dieser Steuerfreibetrag wird von der Lohnsteuerbehörde auf deiner Lohnsteuerkarte eingetragen. Mehr Infos unter folgendem Link (allerdings nur auf französisch): http://www.impotsdirects.public.lu/az/f/frais_salar/index.html


Anonymous
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17 Jahren  ago  

Tragen die das automatisch ein, wenn ich denen meinen Antrag und meine Meldebescheinigung geschickt habe, oder muss ich dazu noch irgendwas machen?


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Eintragungen auf der Steuerkarte dürfen nur von Amts wegen durch das Steuerbüro gemacht werden. Diese Eintragugnen erfolgen laut Deinen Angaben, die Du im Antrag gemacht hast und in der Meldebescheinigung. Wenn also die Daten nicht stimmen oder überholt sind, musst Du die Steuerkarte von Deinem AG zurückverlangen und dem Steuerbüro zur Änderung zurückgeben.


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Chucky
82 Messages

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17 Jahren  ago  

Adressänderungen und Aenderungen im Familienstand müssen somit also auch der Lohnsteuerbehörde immer mitgeteilt werden. Dafür benötigst Du, wie Meffo schon anmerkte, die Original-Lohnsteuerkarte vom Arbeitgeber zurück. Diese wird dann zsm. mit einer neuen Meldebescheinigung (z.B. bei Adressänderung) oder einer Kopie der Heiratsurkunde (Aenderung Familienstand) an die Behörde gesendet.