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Diesel wird in Luxemburg teurer
Forum / Allgemeines

Hilfe!!! Aushilfe verläuft sich im Steuersystem  

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Birki
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19 Jahren  ago  

Hallo,

ich arbeite als seit Neuestem als Aushilfe bei einer kleinen Firma in Luxemburg, mein Chef ist Deutscher und kennt sich auch nicht so hervorragend aus. Ich hab jedenfalls jetzt meine erste Lohnabrechnung bekommen, mit ca. 600 Euro Lohn, 30 Euro Krankenkasse, 48 Euro Rente und 4,50 Pflegeversicherung als Abzüge. Dort ist jedoch noch "keine Steuerkarte" vermerkt, da ich diese erst heute bekam. Zu meiner Frage:

1. Ich habe jetzt meine "FICHE DE RETENUE D'IMPOT 2005"-Karte bekommen und bin in Steuerklasse 1. Dort steht, dass ich 66 € Steuern im Monat zahlen müsste. Mir wurde jedoch von einem Bekannten gesagt, als Aushilfe (unter 800 €) müsste ich keine Steuern zahlen. Was ist da falsch? Wie kann ich das ändern, oder muss ich überhaupt etwas ändern?

2. Ich bin bisher noch familien(kranken)versichert, hab jetzt ein E106 bekommen, muss ich damit zu meiner Krankenkasse? Kann ich auf die Krankenversicherung verzichten (somit Beiträge sparen), da ich ja in Deutschland sowieso noch (kostenfrei) versichert bin?

3. Ich hab gehört, ein Rentenanspruch ergäbe sich erst aus 10-jähriger Tätigkeit in Luxemburg. Ich werde dies wohl nicht erreichen, kann man sich die Beiträge zurückerstatten lassen?

Ich wäre über Antworten sehr froh, da ich keine deutschsprachige Anlaufstelle kenne.


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Auf der Monatsabzugstabelle zum Einbehalt von Lohnsteuer, die mir vorliegt, geht es los mit dem Einbehalt von 1,10 € bei 995,00 € im Monat (Steuerklasse 1). Schätze, dass bei der beantragung der Steuerkarte falsche oder unvollständige Angaben gemacht wurden. Meine Empfehlung: Sich vom AG die Steuerkarte zurückgeben lassen und damit zum zuständigen Steuerbüro wandeln, um sich die Eintragungen berichtigen zu lassen.

Es könnte jedoch sein, dass der AG (oder sein Steuerberater) beim letzten (und ersten) Mal der Lohnauszahlung gezwungenermaßen den höchstmöglichen Steuersatz gegriffen hat, weil die Stzeerkarte zum Zeitpunkt der Lohnberechnung nicht vorgelegen hatte. In diesem Falle sollte man den AG darauf hinweisen, die zuviel abgezogene Steuer beim nächsten Male zu zahlen.

Punkt 2): Um die Pflichtversicherung kommt man wohl in L nicht herum. Nähere Infos bei www.ccss.lu (kann man auch hingehen, Beratung am Schalter).

Punkt 3): Falls man die Mindestzeiten nicht erreicht, kann man sich die eigenen Rentenversicherungsbeiträge erstatten lassen. Beratung ebenfalls an der unter 2) angegebenen Stelle.