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Forum / Allgemeines

HILFE: Arbeitgeber verlangt wegen Krankheit zu seinem Arzt zu gehen  

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Heike1969
8 Messages

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17 Jahren  ago  

Hallo, ich habe meinem Arbeitgeber vor 3 Tagen eine Krankmeldung abgegeben, heute kommt ein Einschreiben von Ihm, dass ich am 29.01.08 mich von seinem Hausarzt untersuchen lassen muß, da er meine Krankheit anzweifelt. Bis Samstag 12 Uhr soll ich Ihm mitteilen, ob er einen Transport zum Arzt für mich organisieren muß. Muß ich zum Arzt meines Arbeitgebers gehen? Welche folgen kann es haben, wenn ich das nicht tue? Ich habe bereits zum 15.02.08 die Stellung gekündigt, da das Mobbing nicht mehr auszuhalten war, nun setzt es sich in meiner Krankheit fort. Kann mir jemand einen Rat geben, bzw. sagen, ob das Rechtens ist, was mein Arbeitgeber da verlangt?

Bitte helft mir.

Danke Heike


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Paddy1
192 Messages

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17 Jahren  ago  

Hallo Heike dein Arbeitgeber kann nicht verlangen das Du zu seinem Arzt gehst. das ist absolut lächerlich. der Arzt untersteht sowieso der Schweigepflicht, also was soll das ?? dies kann keine Folgen haben und darf keine Folgen haben !! Mach Dir keinen Stress. gruss paddy


Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Also - auch wenn ich die Luxemburger Rechtslage nicht genau kenne - möchte ich doch mal stärkstens anzweifeln, ob sowas rechtmässig ist. Hier ist es ja wohl zu offensichtlich, dass er ein Gefälligkeitsgutachten haben will. Würde mein Chef sowas von mir verlangen, wüde ich ihn umgehend ernsthaft fragen, ob er nicht vielleicht besser mal nen Psychiater aufsuchen wollte.... Es ist doch nur zu offensichtlich, dass er Dir das letzte Gehalt nicht mehr zahlen und dafür ne "Rechtsgrundlage" haben will.... - und dem Gehalt wirst Du hinterherlaufen müssen, so, wie ich die Lage einschätze, ob Du jetzt zu seinem Arzt gehen würdest (was ich NIE machen würde) oder nicht.

Wenn es irgendwelche begründeten Zweifel an der Krankeit eines Arbeitnehmers geben sollte, müsste der A.-geber dafür nicht erst mal einen Amtsarzt oder Arzt der sécurité sociale hinzuziehen, der zur Neutralität verpflichtet ist (sein sollte...)? Und das auch erst nach einer gewissen Zeit?

Ich würde mich jedenfalls aus solche Spielchen nicht einlassen und einen Anwalt einschalten. Kann sein, dass Dein toller Chef dann auf einmal handzahm wird - es gibt Leute, bei denen gehts eben nur so.... - und auch nur so, schätze ich, hast Du evtl. auch noch eine realistische Chance, ein letztes Gehalt zu kriegen....

Und wenn das schon so ein kranker Laden ist - wäre es evtl. nicht schlecht auch mal zu erfahren, wie die Firma heisst....


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carenka
196 Messages

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17 Jahren  ago  

Gewerkschaft oder IMT einschalten....dann ist ganz schnell Schluss!


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carenka
196 Messages

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17 Jahren  ago  

Sorry, meine natürlich: ITM


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Der rechtliche Wert eines ärztlichen Attests

Ein ärztliches Attest begründet nichts weiter als eine einfache Tatsachenvermutung, die vom Arbeitgeber durch jeden geeigneten Gegenbeweis widerlegt werden kann, insbesondere durch eine ärztliche Gegenuntersuchung (C.S.J. vom 23.3.2000 Nr. 22246).

Eine Gegenuntersuchung kann stattfinden entweder durch den Kontrollarzt der Sozialversicherung oder durch einen vom Arbeitgeber gewählten Arzt.

Der Arbeitgeber kann den Kontrollarzt der Sozialversicherung auf einen möglichen Missbrauch aufmerksam machen und ihm eine Gegenuntersuchung nahe legen.

Indessen hat der Kontrollarzt der Sozialversicherung zwar das Recht zu nachzuprüfen, ob der Versicherte tatsächlich krank ist, seine Hauptaufgabe ist jedoch, die finanziellen Interessen der Krankenkasse zu schützen, und nicht die des Arbeitgebers!

Was tun, wenn der Kontrollarzt der Sozialversicherung den beschäftigten für arbeitsfähig erklärt? In diesem Fall liegen zwei einander sich widersprechende ärztliche Atteste vor. Jedoch genießt die Stellungnahme des Kontrollarztes der Sozialversicherung keinerlei Vorrang vor der Stellungnahme des behandelnden Arztes und kann allein genommen noch kein Beweis für die Unrichtigkeit des vom Beschäftigten vorgelegten Attestes darstellen. Der Arbeitgeber muss daher zu weiteren Nachforschungen greifen.

Tatsächlich hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, den Arbeitnehmer zu einem Arzt seiner eigenen Wahl zu schicken. Dabei muss er dem Beschäftigten jedoch eine angemessene Frist gewähren, um diesen Arzt aufsuchen. Der Beschäftigte darf nicht, sogar während der Dauer der Krankheit, ohne ernsten Gründe verweigern, sich bei dem vom Arbeitgeber ausgewählten Arzt vorzustellen.

Wenn das ärztliche Attest ein Ausgehverbot beinhaltet, wird dem Arbeitgeber empfohlen, den Arzt zu dem Beschäftigten ins Haus zu schicken.

Es wird empfohlen, ein drittes Gutachten eines dritten Arztes hinzuziehen, um den Konflikt von zwei vorliegenden zu lösen (C.S.J. vom 23.3.20000 Nr. 22246).

Wenn der Arbeitgeber somit über die erforderlichen Beweisstücke verfügt, um die Annahme der Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten zu erschüttern, ist der Kündigungsschutz nach Artikel 35 des abgeänderten Gesetzes vom 24. mai 1989 nicht mehr gegeben.

Für zusätzliche Aufklärung bietet sich der juristische Dienst der Handwerkskammer an.

Le certificat médical: Portée et valeur juridique, „d’handwierk“6 - 2005


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TheDuke
139 Messages

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17 Jahren  ago  

Hallo,

der Arbeitgeber darf soetwas nicht verlangen, wenn dann nur die Krankenkasse.

Gruß

TheDuke


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Sandy
948 Messages

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17 Jahren  ago  

Meffo, du bist echt Gold wert.

Aber richtig finde ich es nicht, was da geschrieben steht. Amtsarzt (oder wie man das auch immer nennen mag) wäre ja noch OK, aber freie Wahl und dann womöglich noch nen Kumpel als Kontrollarzt zu nennen, finde ich, dürfte nicht sein.


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magix6
43 Messages

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17 Jahren  ago  

Hallo,

das selbe bei mir !

Bin krank geschrieben aus dem gleichen Grund - musste mich am 4. Tag bei einem vom Arbeitgeber benannten Arzt melden, alle Unterlagen der dt. Ärzte mitbringen. Wurde schriftlich dazu aufgefordert bei "fortbestehender Erkrankung" laufend und zeitnah alle ärztlichen Unterlagen an den vom Arbeitgeber benannten Arzt zu übergeben.

Auf Arbeit weiss von mir NIEMAND eine Diagnose - aber ALLE reden darüber.

Soviel dann zur Schweigepflicht.


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Das ist ein Text von der Handwerkskammer, die zu diesem Theme schon vor Jahren Kongresse und Kampagnen inszeniert hat. Anscheinend ist der kranke Handwerker der Sargnagel der Luxemburger Wirtschaft.

Das soll Dich nur vorbereiten auf das Schlimmste, was eintreten kann.


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Beim Datenschutzbeauftragten Anzeige erstatten!


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magix6
43 Messages

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17 Jahren  ago  

Danke für die Info! Weisst Du wo ich die Kontaktdaten ( Adresse oder Homepage ) finde ?

BTW.... ich denke die Antwort die mir einer der mega-netten Leute hier auf meine Frage ein paar Themen weiter unten gegeben hat ( nochmals danke ) wird mir im Endeffekt mehr bringen 🙂


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Am besten Du schreibst deswegen an den Ombudsman. Der kann Dir hierbei sicher weiterhelfen.

Tel. 26 27 01 01 E-Mail: [email protected] 36, rue du Marché-aux-Herbes www.ombudsman.lu


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Kazike
1 Messages

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17 Jahren  ago  

Das ist doch selbstverständlich, dass man eine Unfähigkeitsbescheinigung vorlegt. Ob man krank ist oder sich abseilt, dass bleibt dahingestellt! Kennst Du die Spielregeln nicht????


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 693 Messages

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17 Jahren  ago  

Also MEFFO großes LOB für deinen Beitrag. Da sieht man wieder ...man sollte nicht so schnell urteilen... Auch der AG hat gewisse Druckmittel um einen zum Arzt zu schicken. Das war auch für mich neu ...und heißt für die Zukunft...immer vorsicht .

Na ja hoffen wir nicht das schlimmst für den o.genannten Fall.