Hallo an alle Grenzgänger Habe eine Frage zum Thema "Heures de Trajet" also Reisestunden in der Lohnabrechnung . Gibt es irgendeine gesetzliche Regelung in Luxembourg , ab wann und wieviele Reisestunden oder Fahrstunden ein Arbeitgeber in der Lohnabrechnung aufführen darf ? Es wäre schön , wenn einer von euch was genaueres weiss darüber , vielen Dank schon mal im voraus dafür .
Hallo, kann es sein dass es sich um eine Steuerminderung für auf der Steuerkarte eingetragene "frais de déplacement" habdelt ? Das wäre normal, der Betrag wird vom Brutto abgezogen bevor die Steuern gerechnet werden. "Reisestunden" wäre da wohl eine etwas unglückliche Übersetzung.
Hallo luxlex Vielen Dank für die Reaktion , aber ich meine nicht den Steuerfreibetrag "frais de déplacement " , sondern die Fahrstunden oder "Reisestunden" zur Ermittlung des Gesamtbruttobetrages auf der Lohnabrechnung . Unter anderem sind dort die Eintragungen "Heures Normales" ; "Heures Feriees" ; "Heures de Trajet" ; "Conges" ; "Heures Supplementaires" und "Supplement 25%" . Darf der Arbeitgeber Überstunden als "Heures de Trajet" aufführen um sich so um die Überstundenzuschläge zu drücken ? Vielen Dank schon mal für eure Reaktion
"Reisestunden" hört sich an wie Urlaub und Erholung. Und so scheint sie hier der Arbeitgeber auch zu verstehen. Arbeitszeit ist, wenn man dem Arbeitgeber zur Verfügung steht. "heures de trajet" beziehen sich also doch wohl auf die Fahrtzeiten für eine "Dienstreise". Da der AN auf Anordnung des AG und nicht zu seinem Privatvergnügen sopazieren fährt, sollte kein Unterschied in der Vergütung bestehen. Am besten an die Experten wenden, ITM oder Gewerkschaft, die den Kollektivvertrag gemacht hat. (Wenn der AG Kosten erstattet für den trajet de travail, den Weg Wohnung-Arbeitsplatz, so sind diese bis zur Höhe der übichen Beamten-Reisekostenerstattung steuerfrei; was darüber liegt, muss der AN als Lohneinkommen versteuern.)