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Hier ist der SP98, der in Luxemburg sinkt
Forum / Allgemeines

Heiraten - Was ist zu beachten?  

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Wincheringen72
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11 Jahren  ago  

Hallo

Wir, beide Luxemburger in Deutschland wohnhaft, werden Anfang September heiraten. Jetzt stellen sich uns einige Fragen bezüglich was zu tun ist. Bekommt man auch als Grenzgänger automatisch die Steuerklasse 2 in Luxemburg oder muss man hier einen Antrag stellen ?

Uns wurde geraten, dass die Frau Ihren Mädchennamen behält. Ansonsten würde dies nur viele Probleme in Luxemburg bedeuten. Wie ist es mit dem Termin auf dem Standesamt? Was ist zu beachten ?

Danke im Voraus:jumping:


Anonymous
Anonyme

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11 Jahren  ago  

Die Steuerklasse sollte von Deinem Arbeitgeber umgestellt werden. Und zum Jahresende gibt es einen schönen Geldsegen. Voraussetzung ist aber, dass derjenige, der in Luxembourg arbeitet (wenn es nicht beide sind - geht aus der Frage nicht hervor), den größeren Teil des gesamten Haushaltseinkommens in Luxembourg verdient. Aber ich denke, hier lesen sicher auch Personaler mit, die sich mit dem Steuerthema besser auskennen als ich.

Das Standesamt ist Teil der Stadt- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung. Als solches findet es sich normalerweise unweit des Einwohnermeldeamtes. Termine braucht man da nach meiner Erfahrung nicht. Einfach mal vorher anrufen, es wäre halt blöd, wenn der Standesbeamte gerade mit einer Trauung beschäftigt wäre und man deswegen warten müsste - obwohl auch dann die Wartezeit sicherlich überschaubar wäre. Zur eigenen Trauung bringt man dann - falls nicht schon im Vorfeld abgegeben - eine Geburtsurkunde mit, die nicht älter als 6 Monate sein sollte, sonst ist man von der Tagesform des Standesbeamten abhängig, ob er sie anerkennt. Trauzeugen werden in Deutschland nicht mehr gebraucht, und auch das ehemals erforderlich "Aufgebotsverfahren", welches nach der Willenserklärung zur Eheschließung eine Wartezeit von 6 Wochen bedeutete, bis man tatsächlich heiraten konnte, ist hinfällig. Im Grunde kann man hingehen und sagen, dass man heiraten will, und wenn die Papiere in Ordnung sind, kann es sein, dass eine halbe Stunde später jeder verdiente Euro nur noch 50 Cent wert ist. 😉

Aber jetzt natürlich auch noch meinen herzlichen Glückwunsch und alles Gute für die Zukunft!


Anonymous
Anonyme

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11 Jahren  ago  

Hä, eine 6 Monate alte Geburtsurkunde? Meine Geburtsurkunde wurde bei meine Geburt ausgestellt und das ist viel viel länger her. 😥


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oernie
1263 Messages

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11 Jahren  ago  

da Ihr beide Luxemburger seid braucht Ihr ein Ehefähigkeitszeugnis, dh, das deutsche Standesamt fragt erst mal in Luxemburg an ob Ihr überhaupt heiraten dürft. Das braucht schon ein paar Wochen (zumindest als ich vor 5 Jahren geheiratet hab). Macht einen Termin beim Standesamt, da wird Euch alles erklärt.


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Siddy74
287 Messages

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11 Jahren  ago  

Jahresende und Geldsegen??? Hab ich was verpasst? Fällt das dann vom Himmel wenn man verheiratet ist oder was? 😥


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zeraton
20 Messages

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11 Jahren  ago  

also bei mir ist damals nix vom Himmel gefallen 😥

oernie: da Ihr beide Luxemburger seid braucht Ihr ein Ehefähigkeitszeugnis, ...

werden da etwa Unterschiede gemacht, lol


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Anonyme

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11 Jahren  ago  

matschmi: Hä, eine 6 Monate alte Geburtsurkunde? Meine Geburtsurkunde wurde bei meine Geburt ausgestellt und das ist viel viel länger her. :cry:

Eine neue Geburtsurkunde ist nicht erforderlich, wenn man in der Gemeinde heiraten will, in der man geboren wurde. Ansonsten ist von dem Standesamt, in dem die Geburt angezeigt wurde, eine neue Urkunde anzufordern. Dafür gibt es sogar eine Internetseite, wenn man in Deutschland geboren wurde. Einfach mal "Geburtsurkunde" googeln.

Siddy74: Jahresende und Geldsegen??? Hab ich was verpasst? Fällt das dann vom Himmel wenn man verheiratet ist oder was?

Kann sein, dass das zwischenzeitlich geändert wurde, aber als ich Mitte der 90er geheiratet habe, wurde als Steuerschuld für das ganze Steuerjahr die Steuerklasse für Verheiratete zugrunde gelegt. Und DAS war ein Geldsegen, weil ich dadurch in Summe natürlich viel zu viel gezahlt hatte.


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Mexi
106 Messages

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11 Jahren  ago  

Solltet ihr in Deutschland heiraten wollen, dann macht vorher einen Termin auf dem Standesamt. Die erklären euch genau was ihr braucht. Man braucht schon ca. 4 Wochen Vorlaufzeit, da in Luxemburg Dokumente angefragt werden müssen.


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Hugo1
233 Messages

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11 Jahren  ago  

Warum wollt Ihr heiraten????


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Anonyme

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11 Jahren  ago  

Sehe ich es richtig, dass man nur das Formular für den Jahresausgleich machen muss, um den "Geldsegen" zu erhalten. Ich habe auch mitte letzten Jahres geheiratet. Frau arbeitet in D. Bisher habe ich nie eine Steuererklärung in Lux gemacht. Muss ich auch jetzt nicht. Also, Steuererklärung oder Jahresausgleich?


Anonymous
Anonyme

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11 Jahren  ago  

Pamiko: Sehe ich es richtig, dass man nur das Formular für den Jahresausgleich machen muss, um den "Geldsegen" zu erhalten.

Ich kann es Dir ganz ehrlich nicht beantworten. Ich habe weder das eine noch das andere gemacht, das wurde gleich von unserer Personalabteilung erledigt. Ich war selber überrascht, vom luxembourger Finanzamt (!) eine Gutschrift (!!!) auf meinem Konto vorzufinden.

Frag mal in der Personalabteilung nach, und wenn die nicht weiterhelfen können, dann kann es sicherlich das Finanzamt selber.


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YourEurope
4 Messages

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11 Jahren  ago  

Unter folgenden Links finden Sie Informationen zum Thema "Ehe" bzw. "Steuern":

http://europa.eu/youreurope/citizens/family/couple/marriage/index_de.htm bzw. http://europa.eu/youreurope/citizens/work/cross-border-worker/taxes/index_de.htm


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upandaway64
94 Messages

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11 Jahren  ago  

Vor Allem solltet ihr euer momentanes Vermögen beim Notar festhalten, damit im Falle einer Scheidung Jeder das behält, was er vor der Ehe hatte.:wink:


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mimsafreddi1
982 Messages

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11 Jahren  ago  

upandaway64: Vor Allem solltet ihr euer momentanes Vermögen beim Notar festhalten, damit im Falle einer Scheidung Jeder das behält, was er vor der Ehe hatte.:wink:

Das ist in jedem Fall so, auch beim Zugewinnausgleich behält man das, was einem vor der Ehe gehörte.


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Kaweechelchen
54 Messages

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11 Jahren  ago  

Hallo! Ich kann nur etwas zum Beibehalten des Mädchennamens sagen - ich (Deutsche) habe meinen Namen auf den Namen meines Mannes ändern lassen, da ich das deutsche Eherecht angewandt habe. Mir wurde zuvor auch von allen Seiten davon abgeraten, aber ich habe es trotzdem gemacht. Zwar muss ich immer wieder erklären, dass mein Nachname legal geändert wurde und hin und wieder auch das entsprechende Dokument über die Namensführung einreichen, aber bisher gibt es da keine "Probleme". Lediglich die Banken werfen da immer noch einiges durcheinander und in notariellen Akten führen sie trotz allem meinen "Mädchennamen" auf.

Ansonsten ist das aber, nach etwas Papierkrieg, bei Krankenkasse, Bank und Behörden, kein großartiges Problem und es wird auch - entgegen dem, was immer behauptet wird, akzeptiert, denn was auf dem Pass/im Ausweis steht, muss akzeptiert werden.