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Forum / Allgemeines

Heirat und Steuern  

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stegra
15 Messages

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20 Jahren  ago  

Hallo,

Wer kann mir sagen, ob die Aussage unseres Lohnbüros stimmt? Ich habe vor Ende des Jahres zu heiraten. Beide Partner arbeiten in Luxemburg.

Unser Lohnbüro teilte mir mit, dass derjenige, der weniger verdient, mit einem Steuersatz von 19 % belegt wird und der andere halt nicht.

Demnach würde ich mich sogar gut 100 € schlechter stehen als bisher (mein Lebenspartner hat zur Zeit schon Steuerklasse 2, da er seine Scheidung zwei Jahre lang absetzen konnte).

Ist das korrekt?

Über den Gehaltsrechner kann man eine derartige Konstellation nicht eingeben. Hier wird immer nur für eine Person ausgerechnet.

MfG Stegra


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RoyalFalcon
110 Messages

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20 Jahren  ago  

die aussage des lohnbüros ist korrekt....... allerdings dürft ihr dann zudem für das jahr 2004 eine gemeinsame steuererklärung abgeben und eventuell nachzahlen. vielleicht einfach die heirat ins nächste jahr verschieben? steuerrechner gibts auch hier: https://saturn.etat.lu/cobar/baremePP.jsp gruss royalfalcon


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flappes
107 Messages

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20 Jahren  ago  

Ist korrekt. War bei meiner Frau auch so. Wir haben im Juli 2003 geheiratet und sind daher in diesem Jahr von einer Steuerrückzahlung verschont geblieben (weil in der ersten Jahreshälfte mehr Steuern bezahlt wurden). Für 2004 werden wir uns aber dann auf eine Rückzahlung gefasst machen. Damit müsstest du dann auch rechnen.


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stegra
15 Messages

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20 Jahren  ago  

Ich habe bisher überhaupt keine Steuererklärung in Lux gemacht, mein Freund ja. Ist es zwangsweise so, dass man

a) nachzahlen darf b) wie hoch ist der Betrag ungefähr (wahrscheinlich einkommensabhängig) c) jedes Jahr eine Erklärung machen muß und immer zahlen darf

Oder bekommt man auch jemals etwas heraus?


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SteuerPerle
417 Messages

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20 Jahren  ago  

a)Es kommen durchaus auch Erstattungen raus! b)kann man überhaupt nicht sagen ohne nähere Informationen c)nein


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Meffo
7079 Messages

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20 Jahren  ago  

Für ALG zuständig ist das Wohnsitz-Land. Für dt. Grenzgänger also D. Von der "Konten-Abstimmung" zwischen den Kassen in L und D sieht der einfache Grenzgänger nischt. [Man könnte sagen: "verraten und verkauft", wie weiland der hessische Landgraf seine Landesklinder als Soldaten nach Amerika verhökerte...] Bislang war ja noch der Bezug von Alhi in D möglich (anders als in L). Jetzt gibt es nach Auslaufen von ALG nur noch ALGII.


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 697 Messages

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20 Jahren  ago  

Hallo Biene, das mit der Arbeit tut mir sehr leid aber behalte die Hoffnung auf eine neue Stelle und suche nach einer neuen Arbeit. Also "Arbeitslosengeld" immer vom Wohnort. Nach Erhalt des E301 für ALG in D bist du für die Luxemburger raus aus dem System. Auch bei der ADEM bist du als arbeitsuchend gelöscht. Aus basta !!!!!!!!! Für einen Anwalt kontaktiere die Gewerkschaft ( natürlich sollte man Mitglied sein), die kennen sich aus. Es hängt auch von der Berufsbranche ab wo du warst bzw. der "Freundlichkeit" des alten Arbeitgebers. Kläre ab ob du eine Abfidnung bekommst !?, welche Betrag steuerfrei ist !!!!? und wie es mit der Aide au réeploi !!? aussieht. Bei persönlichen Fragen kontaktiere mich persönlich. Viel Glück, Jumbo PS laß mal wieder von dir hören.......


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Ruwertal
482 Messages

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20 Jahren  ago  

Ja wünsche dir auch viel Glück !!!!!!!


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 697 Messages

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20 Jahren  ago  

Äh, was soll das??? "die Höhe der Abfindung erst bestimmen wenn du einen neuen Job hast??". Was hat der neue Job mit der Abfindung vom alten Arbeitgeber zu tun ?? Der Anwalt scheint keine Lust zu haben was für dich zu tun! Kläre ruhig die von mir genannten Punkte ab oder kontaktiere mich persönlich. Du willst doch weiterkommen??!!! Gruß Jumbo