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Forum / Allgemeines

Heimarbeit - was ist zu beachten?  

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teufel
387 Messages

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19 Jahren  ago  

Folgende Situation liegt bei mir vor: - "Hauptsitz" der Firma (SME) ist in Belgien, weiteres Buero in Luxemburg (mein Arbeitgeber, Vetrag laeuft ueber LU) - zum ersten Januar werde ich der einzige Angestellte im Buero in LU sein => logischerweise erscheint dem AG ein ganzes Buero in LU-Stadt fuer einen AN als uebertrieben, er will aber auch mit mir weiterarbeiten und mich auch nicht unbedingt nach Belgien holen, da meine Familie in LU (Umzug ins neue Haus zum 01 Dez.) ist und bleiben wird. => daher hat AG mir Heimarbeit angeboten, ohne dies bisher genauer zu spezifizieren. Meine Fragen dazu sind nun folgende: - wie verhaelt es sich dann mit dem offiziellen lux. Firmensitz, wird dies dann meine Heimadresse werden muessen? Oder tuts auch das beruehmte "Postfach"? Wenn es keine Adresse gibt, kann ich ja folglich auch nicht ueber LU beschaeftigt sein, richtig? - was muss ich beachten, wenn das eigene Heim auch gleichzeitig Arbeitsstaette (in dieser besonderen Form) ist, v.a. in Punkto Versicherungen, Versteuerung, etc.?

Ich waere dankbar fuer Antworten oder generelle Tipps von kundigeren Menschen, als ich dies in dieser Frage bin...


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Die Formulierung "über LU beschäftigt sein" ist alles andere als deutlich darin, was Du damit anpeilst. Wenn es nach Steuerrecht, Arbeitsrecht und auch wohl Sozialrecht geht, da ist nicht der Unternehmenssitz Ausschlag gebend, sondern wo der Arbeitsplatz liegt. Also sehe ich das Problem überhaupt nicht, zumindest nicht in dieser Frage.

Wichtig ist, dass die Firma, mit der man Vertrag schließt, überhaupt in Europa rechtlich existent ist. Und dass man einen schriftlichen Vertrag hat, worin gerade die besonderen Tücken von Heim- oder Telearbeit eindeutig geregelt sind. Zum Einen die Pflichten, zum Anderen die Rechte, insbesondere die Vergütungsbasis.

Erfahrungsgemäß haben AG ein gewisses Problem damit, Arbeit zu bezahlen, die sie nicht direkt kontrollieren, sehen und nachprüfen können. Andererseits arbeiten viele Heimarbeiter oft mehr, als sie bezahlt bekommen, und sehen sich Verdächtigungen ausgesetzt, obwohl sie sich in hohem Maße selbst ausbeuten. Zum Anderen ist ein Problem, dass es für eine erfolgreiche Zusammenarbeit auf Dauer ein Kommunikationsproblem geben kann. Der Beschäftigte zu Hause ist im Unternehmen oft außenvor, was Informationsflüsse und Einflussmöglichkeiten angeht.

In D gibt es dazu schon seit dem Jahre 2000 (Internet Boom) eine größere Diskusion, Telearbeit - Arbeitsform der Zukunft?, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=30

In Luxemburg ist dies Thema oder diese Arbeitsform noch wenig verbreitet. Arbeitsrechtliche Regelungen sind erst jetzt wieder auf die Wunschliste der Politik gesetzt worden (was ja bei den Verkehrsproblemen verständlich ist!), aber noch lange nicht andiskutiert, soweit ich weiß.


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teufel
387 Messages

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19 Jahren  ago  

Danke, Meffo, fuer die ausfuehrliche Antwort.

Mit "ueber LU beschaeftigt sein" meinte ich, dass ich davon ausgegangen bin, dass es ohne einen Firmensitz in LU (ich moechte ungern meine Heimadresse als Firmensitz hergeben) keinen Arbeitsvertrag geben kann, der nach LU Recht laeuft, sondern dass ich dann als belgischer Lohnempfaenger arbeiten muesste.

Wenn ich dich richtig verstehe, spielt das aber keine Rolle, wenn ich den ueberwiegenden Teil meiner Arbeit in LU verrichte? Heißt das dann auch, dass ich weiter nach LU Lohnbedingungen, Krankenversicherung, etc. beschaeftigt waere (auch wenn wir keinen Sitz mehr in Lu haetten, wohl aber in Europa, mit einem eingetragenen Sitz in Belgien existent)? Nach deinen Ausfuehrungen trifft das ja wohl zu.

"Ueberwachungsprobleme" hat mein AG nicht, ich war auch bisher schon die meiste Zeit alleine im Buero. Auch die Kommunikation ist kein Problem, ich bin regelmaeßig in Belgien, außerdem werden wir Skype und solche Dinge benutzen.

Also liegt es nun einzig und allein daran, einen Vertrag aufzusetzen, der klarstellt, dass ich Heimarbeit mache, dass ich nach lux. Bedingungen beschaeftigt bin (Lohn, Steuer, KK, etc.), und welches meine Rechte und Pflichten sind? Wie sieht es dann mit Versicherungen aus, wenn ich mein Zuhause auch beruflich nutze? Oder spielt das bei dieser Art von Nutzung keine Rolle? Was mache ich mit Post, die ich nicht nach Hause haben will, da keiner meine Heim=Arbeitsadresse wissen soll? Postfach?

Viele Fragen, wenn es keine Regelungen und nur wenige Erfahrungen gibt...


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Also das Steuer-, Arbeits- und Sozialrecht richtet sich in der Regel nach dem Beschäftigungsland. Und "Beschäftigungsland" heißt: wo der Arbeitsplatz liegt, also nicht der Sitz des Unternehmens. Ich sage aber ausdrücklich: das ist die Regel - denn hier wie überall in der Juristerei gibt es keine Regel ohne Ausnahmen - sonst bräuchte man all die Juristen nicht! Also sehe ich in diesem Punkte keine grundsätzliche Schwierigkeit. Im Grundsatz müsste dies noch nicht einmal im Arbeitsvertrag festgehalten werden, da es ja Gesetz ist bzw. nur der geltenden Rechtslage entspricht. Es dient natürlich der Verständlichkeit bzw. der wechselseitigen Verständigung, wenn man derlei wichtigen Dinge grundsätzlich niederschreibt. Also sollte der belgische Arbeitgeber Dich einfach bei www.ccss.lu als Beschäftigten anmelden.

Beim Heimbüro sollte man es so einrichten, dass es vom Privatbereich deutlich abgetrennt ist. Nicht nur wegen der Störung durch Mitbewohner, sondern auch wegen der steuerlichen Absetzbarkeit:

Wann als Werbungskosten absetzbar?, edito du 18/11/2004 "frais d'obtention": Die Trennung zwischen beruflich bedingten und privaten Ausgaben orientiert sich an gewissen Regeln http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=703 Es sollten auch die Bürokosten, insbesondere die Kommunikationskosten vertraglich geregelt werden! Vielleicht findet man beim OGB-L oder LCGB jemand, der sich mit der Materie, wie sie demnächst auch in Luxemburg von den Sozialpartnern im Grundsätzlichen geregelt werden soll, schon einmal näher auseinandergesetzt hat.


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teufel
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19 Jahren  ago  

danke nochmal fur die ausfuehrlichen Antworten. ein Gespraech gestern mit meinem Chef hat auch die Moeglichkeit ergeben, vielleicht ein kleines Zimmer oder ein shared office zu suchen, wenn moeglich im Norden (nahe am Wohnort). Mal schauen, was sich da findet!


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Saarland2
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19 Jahren  ago  

Hallo,

Werde ab 01.1.2011 einen Angestelltenvertrag in Deutschland erhalten,kann ich mich in Luxemburg zusätzlich als Agentur selbstständig machen,mit Anmeldung,eigenem Büro usw.?


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Eddy Thor
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19 Jahren  ago  

Hallo, besser nochmal eine neue Diskussion zu dem Thema starten - der Thread ist einfach zu alt...