Hallo zusammen, ich ueberlege mir z.Z., eine Putzhilfe bei mir zu Hause zu engagieren. Die Anmeldung einer solcher faellt ja unter die Rubrik Minijobs in Privathaushalten, die mittels Haushaltsscheckverfahren verlaeuft. Was mir jedoch nicht klar ist, wie die Steuerverguenstigung praktisch durchgefuehrt wird - werden die Abgaben direkt gegen die Steuerverguenstigung gegengerechnet oder muss ich die Abgaben erstmal leisten und kann sie mir nur ueber eine deutsche Steuererklaerung zurueckholen? Danke fuer jegliche Erfahrungswerte...
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Das kann ich Dir nicht sagen, ich bekomme Rente aus Lux. und Deutschland und muss in D eine Steuererklärung machen und da kann ich die Haushaltshilfe wie gesagt absetzen. Ob man das auch in der Lux. Steuererklärung kann, das entzieht sich meiner Kenntnis.
Aber vielleicht bekommst Du ja noch eine Info.
Der Haushaltsscheck ist eine reine (hilflose) Massnahme, um in D die Schwarzarbeit, gerade in diesem Bereich, zu verringern. Und den Leuten, die Haushaltshilfen anstellen, wird die Steuerersparnis als Anreiz angeboten. Da gibt es keinen Grund, warum Luxemburg das steuerlich fördern sollte.
Auch in Luxemburg kann man die Haushaltshilfe bzw. die Sozialabgaben in der Steuererklärung unter den außergewöhnlichen Belastungen eintragen und werden angerechnet! Genauso wie die Kinderbetreuungskosten oder Nachhilfe. Allerdings zieht die Steuerverwaltung einen zumutbaren Betrag ab.