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Forum / Allgemeines

Haushaltsscheckverfahren  

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Luxi
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12 Jahren  ago  

Hallo zusammen, ich ueberlege mir z.Z., eine Putzhilfe bei mir zu Hause zu engagieren. Die Anmeldung einer solcher faellt ja unter die Rubrik Minijobs in Privathaushalten, die mittels Haushaltsscheckverfahren verlaeuft. Was mir jedoch nicht klar ist, wie die Steuerverguenstigung praktisch durchgefuehrt wird - werden die Abgaben direkt gegen die Steuerverguenstigung gegengerechnet oder muss ich die Abgaben erstmal leisten und kann sie mir nur ueber eine deutsche Steuererklaerung zurueckholen? Danke fuer jegliche Erfahrungswerte...


Anonymous
Anonyme

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12 Jahren  ago  

Ich habe auch eine Haushaltshilfe als Minijobber und wir können das jährlich bei unserer Steuererklärung in Deutschland geltend machen.


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Luxi
163 Messages

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12 Jahren  ago  

Danke, d.h. also es geht nur ueber die Steuererklaerung in D? Ich mach momentan keine da, da Verdienst ausschliesslich in Luxemburg und wuerde ungern damit anfangen.


Anonymous
Anonyme

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12 Jahren  ago  

Das kann ich Dir nicht sagen, ich bekomme Rente aus Lux. und Deutschland und muss in D eine Steuererklärung machen und da kann ich die Haushaltshilfe wie gesagt absetzen. Ob man das auch in der Lux. Steuererklärung kann, das entzieht sich meiner Kenntnis.

Aber vielleicht bekommst Du ja noch eine Info.


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PsstGeheim
764 Messages

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12 Jahren  ago  

Der Haushaltsscheck ist eine reine (hilflose) Massnahme, um in D die Schwarzarbeit, gerade in diesem Bereich, zu verringern. Und den Leuten, die Haushaltshilfen anstellen, wird die Steuerersparnis als Anreiz angeboten. Da gibt es keinen Grund, warum Luxemburg das steuerlich fördern sollte.


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Trier64
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12 Jahren  ago  

Auch in Luxemburg kann man die Haushaltshilfe bzw. die Sozialabgaben in der Steuererklärung unter den außergewöhnlichen Belastungen eintragen und werden angerechnet! Genauso wie die Kinderbetreuungskosten oder Nachhilfe. Allerdings zieht die Steuerverwaltung einen zumutbaren Betrag ab.


Anonymous
Anonyme

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12 Jahren  ago  

Es gibt aber auch Menschen, die auf solche "Haushaltshilfen" angewiesen sind, d.h. die nicht mehr in der Lage sind, ihre alltäglichen Dinge, wie Haushalt etc. alleine zu erledigen - der steuerliche Aspekt steht da sicherlich nicht im Vordergrund!