logo site
icon recherche
Forum / Allgemeines

Haushaltsfee absetzbar ?  

Profilbild von
007FRAUBRAUSE
84 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

hallo,

ich zahle jährlich ca. 1,730 € an meine haushaltsfee (angemeldet) wie viel kann ich davon von der steuer absetzen ?

danke


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

In welchem Land befindet sich die Wirkungsstätte der Fee?


Profilbild von
007FRAUBRAUSE
84 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Hallo Meffo,

in Luxembourg.

Danke


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Haushaltshilfen profitieren im Großherzogtum von einem vereinfachten Verfahren bei Sozialversicherung und Lohnsteuer

Wer eine andere Person zur Mithilfe in seinem privaten Haushalt, zur Betreuung seiner Kinder oder zur Pflege von Angehörigen beschäftigen möchte, kann sich zur pflichtgemäßen Anmeldung des betreffenden Online-Formulars bedienen, www.ccss.lu ("Ménage")

Sowohl für die Sozialversicherung wie auch die Lohnsteuer ist alleiniger Ansprechpartner das Centre Commun de la Sécurité sociale (und eben nicht unmittelbar die Steuerbehörde!).

Es sind der Name des Arbeitgebers und der beschäftigten Person anzugeben, die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden, die Art der Beschäftigung sowie die ausgezahlte Nettovergütung.

Der "Bruttoverdienst" wird dann auf der so gelieferten Grundlage von dem CCSS ermittelt. Die beschäftigte Person muss hierzu keine Steuerkarte vorlegen. Es werden auf den Nettobetrag pauschal 6 % Lohnsteuer erhoben, die vom Arbeitgeber an das CCSS gezahlt werden. Der Arbeitgeber (d.h. der betreffende private Haushalt) hat jedoch seinerseits die Möglichkeit, bei seiner eigenen Einkommensteuererklärung eine Steuerermäßigung für Hilfen im Haushalt von bis zu 3.600 € pro Jahr geltend zu machen.

Vorteil für die beschäftigte Person im Vergleich zu "Schwarzarbeit": Sie ist gegen Krankheit, Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfall bei der Arbeiterkrankenkasse (CMO) versichert!

Broschüre des CCSS: "Du personnel engagé dans votre ménage ?" http://www.ccss.lu/pdfdocu/menagepdf/P1.pdf

Wenn man diesem Verfahren folgt, so muss der Arbeitgeber in jedem fall eine Einkommenstsuererklärung abgeben, wobei bis zu max. 3.600 €/ Steuerjahr als Freibetrag geltend gemacht werden kann.

(Die genannten Zahlen können sich ab Steuerjahr 2008 durch die neue Gesetzgebung ändern.)


Profilbild von
Rom1
78 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

was in der Brochüre nicht erwähnt wird , wie der Urlaub registriert, /gemeldet wird. Meldung bei Krankheit wird ja schön erklärt...


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Der Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2008 sieht vor, dass haushaltsnahe Dienstleistungen oder Beschäftigungsverhältnisse sowie Pflegeleistungen nicht nur in inländischen Haushalten sondern auch in Haushalten in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum gefördert werden sollen. Damit soll die aktuelle Beschränkung der Förderung auf im Inland befindliche Haushalte in allen noch offenen Fällen entfallen.

Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Dienstleistungen nicht nur inlandsbezogen, http://www.praktisches-wissen.de/fus/steuerberatertipps_fus/lesen/tipp/ steuerermaessigung-bei-haushaltsnahen-dienstleistungen-nicht-nur-inlandsbezogen/liste/?mcode=NEWS_STB_KW4407


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Der Artikel 137, Abschnitt 5, Satz 2, Einkommensteuergesetz (L.I.R.). soll ebenfalls abgeändert werden. Es geht hierbei um die Pauschalbesteuerung für Beschäftigte in Privathaushalten. Der Pauschalsteuersatz wird von 6% auf 10% angehoben. Für den Arbeitgeber wird diese Steueranhebung kompensiert durch eine Senkung des Sozialbeitrags zur Krankengeldversicherung um mehr als 4%.

"Das Einheitsstatut und die Überstunden", http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1934


Profilbild von
Masen
23 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Was wäre, wenn die Haushaltshilfe in Deutschland = Wohnland vom Grenzgänger beschäftigt ist? Haushaltseinkommen zu 100% in Luxemburg.


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Wenn Du in D wohnst, solltest Du Dich an die Gesetze von D halten.


Profilbild von
Masen
23 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Was soll das konkret heißen? Die Frage bezog sich auf eine legale Möglichkeit, oder habe ich etwas undeutlich beschrieben?


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Das soll heißen, dass Du als privater Arbeitgeber mit einem Beschäftigten in D überhaupt nichts mit den Gesetzen in Luxemburg für diese Fälle zu schaffen hast. Ob Du außerdem noch Grenzgänger bist, spielt hierfür weder für den Fiskus in L noch in D eine Rolle.


Profilbild von
Masen
23 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Danke für die Info.