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Forum / Allgemeines

Hausbesteuerung  

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caruso
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22 Jahren  ago  

Könnte vielleicht für viele interessant sein. Mein Steuerberater sagte mir eben, daß belgische Grenzgänger seit längerem schon ihre " Hausfinanzierung " hier in Lux absetzen können - wir Deutsche wohl noch nicht. D.h. sämtliche Kreditzinsen werden "belgisch" gesehen voll anerkannt. Irgendwie ungerecht, so gar nicht Gleichbehandlung, usw


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Cally
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22 Jahren  ago  

Da kann ich nur zustimmen. "Kredite bzw. Zinsen" für Häuser oder Eigentumswohnungen in Detuschland sind in Lux nicht absetzbar. Allerdings kann man "Kreditzinsen" für ein Auto (in Deutschland gemeldet) absetzten. Seltsame Regelung. Weiterhin absetzbar sind die meisten Versicherungen und Bausparverträge.


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Meffo
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22 Jahren  ago  

Der Unterschied zwischen Haus und Auto ist: Das eine kann man bewegen… Aber mal (halbwegs) ernsthaft: Jeder Mitgliedstaat entscheidet über die Steuern selbst. Dann erst kommen EU-Regelungen zur Vereinheitlichung und Doppelbesteuerungsabkommen zwischen einzelnen Staaten. Und das Abkommen zwischen Luxemburg und Belgien ist eben etwas Anderes als das zwischen Luxemburg und Deutschland.


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caruso
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22 Jahren  ago  

In der Anleitung zur Einkommenssteuererklärung der Nichtansässigen 2002 steht u.a., s. Punkt C Steuerliche Gleichstellung von ansässigen und nichtansässigen Steuerpflichtigen ,,, usw ( ist ja bekannt ). Unter Punkt VI Sonderausgaben Absatz 2 steht, das Schuldzinsen bis zur Höhe einer vom Falilienstand des Steuerpflichtigen anhängigen Grenze, und nur insofern sie nicht in wirtschaftlichem Zsgh. mit steuerfreien Einnahmen stehen- abgesetzt werden können. Hier müsste dann doch auch die Hausfinanzierung einbezogen werden können. Werde es auf jeden Fall probieren.


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Hamisso
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22 Jahren  ago  

Versuchen kann man natürlich alles.

Es geht hier um Art. 109. Siehe aus einem alten Beitrag auf lesfrontaliers.lu: Que dit la loi ( art 109 L.I.R. ) au sujet de la déduction du revenu de la charge des intérêts débiteurs ?

"Sont déductibles du total des revenus, dans la mesure où elles ne sont pas à considérer comme dépenses d'exploitation ni comme frais d'obtention (cf. édito N° 4), les charges et les dépenses, qualifiées de dépenses spéciales : les intérêts débiteurs, dans la mesure où ces intérêts ne sont pas en rapport avec des revenus exemptés."

„Welche Einkünfte werden von nicht ansässigen Steuerpflichtigen in Luxemburg versteuert?“ Eine Antwort: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn die verpachteten oder vermieteten Güter, Rechte und Informationen im Inland liegen, in ein öffentliches Register eingetragen sind oder in einer inländischen Betriebsstätte verwertet werden. (Krecké/di Bartolomeo, „Steuererklärung leicht gemacht“, S. 280)

Da Hypothekenzinsen Werbungskosten für den Erwerb von Hausbesitz, d.h. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind, muss man schlussfolgern, dass sie Aufwendungen darstellen für Einkünfte, die im Ausland erzielt werden (das sind die revenus exemptés! Nämlich es sind die im Ausland erzielten Mieteinkünfte in Luxemburg von der Besteuerung ausgenommen!) – wenn der deutsche Grenzgänger Hypothekenzinsen für ein in Deutschland gelegenes Haus in Luxemburg absetzen will.

Ich konnte nichts finden, dass daran in der letzten Zeit – etwa im Zuge der Gleichbehandlung von ansässigen und nicht ansässigen Steuerzahlern – etwas daran geändert wurde. Aber wie gesagt, Probieren geht über Studieren!