hallo zusammen, ich beabsichtige demnächst in lu als arbeitnehmer zu arbeiten, möchte arber weiterhin in deutschland einen minijob ausüben. wie wird das in lu steuerlich bewertet hat jemand erfahrung???
Danke für ne antwort
Mein Rat: Minijob schnell vergessen. Denn wer auch nur eine kleine Nebentätigkeit in DE als Wohnland ausübt, wird dortselbst insgesamt, also auch für Tätigkeit in LU, sozialversicherungspflichtig. Wenn jemand eine Stelle hat, weil er damit Geld verdienen will, sollte er sich das reiflich überlegen!
hallo Meffo, weißt du da zufällig die genauen Regelungen? Ich fange jetzt auch in Lux an, bekomme aber noch für 3-4 Monate ein Stipendium in D (Studienstipendium, aus der Wirtschaft, aber nicht sozialversicherungspflichtig, erscheint auf der Lohnsteuerkarte, aber in der St-Erklärung als Bezüge ausgewiesen, keine Arbeitsverpflichtung für das Geld). Kann das Probleme geben, wenn ich das noch bis ca. April/Mai bekomme?
Danke!
Es ist ein fundamentaler Unterschied, ob man in einem Beschäftigungsverhältnis steht (Sozialversicherungspflicht) oder Student oder Schüler ist.
Als erstes wäre zu klären, welchen Status man hat 1. als Stipendiums-Bezieher, nach dem Beschäftigungsverhältnis, 2. in LU und/oder in DE.
Zu Minijob gibt es in DE die "Minijob-Zentrale", http://www.minijobzentrale.de
Wegen Beschäftigung von Studenten ist das Arbetsministerium für die Regelung kompetent. Wegen Sozialversicherungspflicht (und wo?) siehe www.ccss.lu
Danke schonmal, aber wir haben uns an einem Punkt missverstanden: ich fange in Lux einen ganz normalen Vollzeit-Job an, schreibe aber nebenher noch meine Diplomarbeit in D fertig und bin solange in D noch Studi. Für diese 3-4 Monate kriege ich eben noch dieses Stip in D (wie gesagt: Wirtschafts-Stip erscheint auf Lohnsteuerkarte, aber keine Sozialversicherungspflicht, kein Angestelltenverhältnis, da ich keine Arbeitsleistung dafür bieten muss, außer Studieren 😉 Welche Einkünfte können einem in D also gefährlich werden wegen der Besteuerun? Kapitaleinkommen, Zinsen wohl nicht, oder? Wie sieht es mit diesen Bezügen von meinem Stip aus?
Gruß
1. Der Haupt-Knackpunkt ist wohl der, dass Stipendien im Allgemeinen mit der Bedingung vergeben werden, dass man seine volle Zeit dem Studium widmet - also nicht noch nebenbei einen Volljob hat. 2. Ob Stipendien im Allgemeinen oder im besonderen Fall in DE steuerfrei sind, entzieht sich meiner Kenntnis. Falls sie es aber nicht sind, so steigern sie mit der Steuerprogression erheblich die Steuerlast, weil ja dann Gehaltseinkommen und Stipendium addiert werden.