Mir droht die Entlassung in Lux. da unser Konzern einfach die Filiale dicht macht. Deshalb würde ich gerne Vorsorgen für schlechte Zeiten und in Dtl. einen Minijob annehmen. Weis nur noch das bei der alten Regelung mit den 300,00 Euro Jobs in Dtl. die Sozialversicherung direkt Anspruch auf das Lux.Gehalt erhoben haben. Weis zufällig jemand wie dies bei der neuen Minijob-Regelung ist?
Ich wiederhole meinen letzten Hinweis: "Die Bundesknappschaft übernimmt mit ihrer Minijob-Zentrale ab 1. April 2003 den Einzug der Sozialabgaben und einer einheitlichen Pauschsteuer und informiert Sie zu allen Fragen zum Thema Minijobs." http://www.minijobzentrale.de Das ist wohlgemerkt die deutsche Seite der Medaille, bezogen auf "Mini-Job". Das ist für einen GRenzgänger, noch zudem einer, der noch im Arbeistverhältnis ist, wesentlich komplizierter. Grundsätzlich Achtung: Wer hier nicht aufpasst, wird fürs Arbeiten bestraft! Nicht allein schon durch höhere Abzüge in Deutschland. 1. muss man im Arbeitsvertrag nachsehen, ob man überhaupt noch eine weitere Tätigket ausüben darf (Zustimmung des bisherigen Arbeitgebers evtl. erforderlich!) 2. Gilt die Regel, wer in Deustchland auch nur eine Nebenbeschäftigung ausübt, wird für alle seine Arbeitnehmertätigkeiten in Deutschland sozialvesricherungspflichtig! Von dieser Regel kann man sich zwar eine Ausnahme genehmigen lassen (über www.ccss.lu etwa), aber man muss hier höllisch aufpassen.
Steuerlich dürfte das weniger das Problem sein. Während die unselbständige Arbeit in D an der Quelle, d.h. in D steuerpflichtig ist, besteht im Wohnland, also L Steuerpflicht für das gesamte "Welteinkommen", davon ausgenommen laut Doppelbesteuerungsabkommen ist das Einkommen, das direkt in D besteuert wird. Es wird jedoch herangezogen, um den Steuersatz höher festzusetzen, d.h. den "Progressionsvorbehalt" kennt das Steuerrecht in L genauso gut wie in D. Um das mit dem Mnijob genau festzustellen, müsste man in die Tiefen des entsprechenden Abkommens eintauchen. Sozilaversicherungsrechtlich besteht das Problem, festzustellen, wo man denn jetzt insgesamt der Sozialversicherungspflicht unterliegt, in L oder D. Wenn der 50%-Job in L den größeren Happen darstellt, würde ich schätzen, dass die Sozialversicherungspflicht in L gegeben ist. Da die Anwendung der Einzelbestimmungen vermutlich doch nicht so einfach ist, sollte man sich vielleicht doch durch schriftlichen Bescheid der betreffenden Stellen absichern.