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Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

Ich lese schon längere Zeit in diesem Forum mit. Bin zwar kein Grenzgänger, aber mit einem Luxemburger "verbandelt" und hier erfährt man maches Nützliche.

Und nun hätte ich eine Frage an die Experten: Gibt es das luxemburgische Einkommensteuergesetz irgendwo auf deutsch? Kann man sich hier auch getrennt veranlagen lassen und wenn nicht - kann man einen Aufteilungsbescheid beantragen? Da die Abgabenordnung in Luxemburg auch gilt, müsste das doch möglich sein, oder? Bedanke mich im voraus.


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Steuertechnisch kann man verheiratet sein oder eine Partnerschaft nach dem neuen Gesetz in L abgeschlossen haben. Und dann kommt es noch auf den Wohnsitz im Sinne des Steuerrechts an, ob dieser in L (ansässiger Steuerpflichtiger, unbeschränkte Steuerpflicht) oder in D liegt (nicht ansässiger Steuerpflichtiger, beschränkte Steuerpflicht auf die Einkünfte aus L).

Zur Einkommensteuer gibt es eine Broschüre der Arbeitskammer, die auch in Deutsch ist, siehe http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=989

Das Luxemburger Steuerrecht kennt im Einzelfall keine Optionen der Steuerklassen wie in D. Entweder man wohnt oder arbeitet zusammen in L, dann wird man automatisch zusammenveranlagt. Falls das nicht zutrifft, keine Chance auf Zusammenveranlagung (es sei denn, Antrag ist möglich auf Gleichbehandlung mit anässigen Steuerpflichtigen, wenn die beruflichen Einkünfte überwiegend in L erzielt werden.

(Technische Anmerkung nebenbei: Die "Abgabenordnung" (AO) ist ein deutsches Steuergesetz, das Luxemburg während der Nazi-Okkupation aufgezwungen wurde und schließlich später in etwa beibehalten wurde. Es geht aber mehr über die Grundregeln und die Grundbegriffe.)


Anonymous
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19 Jahren  ago  

Danke erstmal, aber so richtig glücklich bin ich mit der Antwort nicht. Ich wollte ja nicht wissen, unter welchen Umständen man zusammen veranlagt werden kann, sondern grundsätzlich, ob das Luxemburgische Steuerrecht die getrennte Veranlagung von Verheirateten kennt (etwa wie bei uns § 26a EStG). Wie die Luxemburger zur Abgabenordnung gekommen sind, war mir übrigens bekannt. Mein Gedanke war ja nur, wenn AO, dann auch §§ 268ff - also dann auch Aufteilung??? Mehr wollt ich eigentlich gar nicht...


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piyasa
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19 Jahren  ago  

der Meffo is halt ein ganz Genauer....;-))


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Man soll ja auch mit dem Angebandelten glücklich werden, und nicht mit dem Steuerrecht. Aber Scherz beiseite, Verheiratete, die in L zusammen wohnen, werden gemeinsam veranlagt und sind Steuerklasse 2. Auch bei vereinbarter Gütertrennung (sous le régime de la séparation des biens) Da beißt die Maus keinen Faden ab!

Art. 3 L:I.R. Sont imposés collectivement a) les époux qui au début de l'année d'imposition sont contribuables résidents et ne vivent pas en fait séparés en vertu d'une dispense de la loi ou de l'autorité judiciaire

Nur zu vermeiden dadurch, dass ein Ehepartner im Ausland seinen steuerlichen Wohnsitz hat. Da Steuerklasse 2 mit Splittingtatrif meist vorteilhaft ist, gibt es zusätzlich e Antragsmöglichkeiten für diejenigen, die nicht die vorgenannte Bedingung erfüllen.

Man kann einen gewissen Nachteil ansehen, dass die Steuerschuld gemeinsam beide Ehepartner trifft. Das heißt, was der eine nicht zahlt, kann vom anderen eingetrieben werden.


Anonymous
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19 Jahren  ago  

Danke!!