Sind frischgebackene Eltern und nun stellt sich uns die Frage, wo das Kind eintragen lassen. Nun haben wir gehört, dass man das Kind "halbieren" kann, also ein halbes Kind bei meinem Mann in Lux. auf der Steuerkarte und ein halbes Kind bei mir. Würde sich insoweit rechnen, da ich noch bis April gearbeitet habe und dann logischerweise die komplette Lohnsteuer zurückbekommen würde. Aber wie wirkt sich das halbe Kind in Lux auf der Steuerkarte aus? Wer hat den Fall oder kennt sich aus. Im Voraus schon mal vielen Dank
Also halbe Kinder sind mir in Luxemburg noch nicht begegnet.
Alles was ich im Augenblick dazu sagen kann, steht in
Die Frage der Halbierung stellt sich meines Erachtens nur innerhalb des deutschen Steuerrechts. Damit hat aber die luxemburgische Steuerbehörde nichts am Hute; sie muss nur strikt nach ihrem eigenen Steuerrecht verfahren. Das heißt, ob die dt. Steuerbehörde das Kind verteilt oder nicht, interessiert sie überhaupt nicht. Entweder ist das Kind nach luxemburgischen Steuerrecht geltend zu machen - oder nicht (alles oder nichts!). Es stellt sich daher die Frage, wie ist das Kind dem in Luxemburg Steuerpflichtigen zuzurechnen (Mitglied des Haushalts, oder als Sonderausgabe für Unterhalt, ...)