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Forum / Allgemeines

Gutschein verfällt nach 1 Jahr ?!  

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mini06
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12 Jahren  ago  

hatte im Juni 2011 einen Gutschein geschenkt bekommen aus dem Auchan bzw. Schmuckladen. Heute wollte ich ihn einlösen gehen da sagte man mir in gebrochenem Englisch er sei nur 1 Jahr gültig...ich könne ihn in den Müll werfen 😥

Ist das wirklich so??? Bin seit dieser Woche wieder arbeiten (Nach Elternurlaub)... und hab auch gar nicht darüber nachgedacht dass der ablaufen kann 🙁 das steht auch nirgendwo drauf dass der nur 1 Jahr Gültigkeit hat...nur das Ausstellungsdatum...

Vielleicht ist hier ein Jurist der sich mit dem Gesetz in Lux. auskennt 😉

wenns nur 20€ wäre , dann wäre es mir noch egal... aber es sind 200€:shocked:


Anonymous
Anonyme

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12 Jahren  ago  

Wenn es denn ein Gutschein ist den jemand gekauft hat um ihn dir zu schenken dann finde ich dies eine Sauerei! Und wenn nichts drauf steht ist er meines Erachtens gültig bis der Laden hopps geht. Anders wäre es mit einem Gratisgutschein.

Ich würde mal zum Kundendienst von Auchan gehen, der gut versteckt ist ganz hinten links hinter dem Rondell im Erdgeschoss, dort wo die Toiletten sind.:bigsmile:


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mini06
295 Messages

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12 Jahren  ago  

es ist der Swarovski Laden ganz oben 😥


Anonymous
Anonyme

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12 Jahren  ago  

Vielleicht dann mal in den Laden gehen wenn viele Kunden da sind und sich vielleicht LAUT mit den Verantwortlichen unterhalten. Ein bisschen Druck ist immer gut. Ist es denn ein bezahlter Gutschein ?


Anonymous
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12 Jahren  ago  

Wenn kein Gültigkeitsdatum darauf vermerkt ist, verfallen die Gutscheine nicht. Ich würde da auch ordentlich auf den Putz hauen und notfalls mit Zeugen hingehen - ist eine Frechheit; es wird immer wieder behauptet, dass die Gutscheine nur 1 Jahr gültig wären, dabei stimmt das nicht!


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Simone
504 Messages

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12 Jahren  ago  

Soweit ich weiß ist (allerdings nach dt. Gesetz) verfallen Gutscheine noch nicht mal, wenn ein Gültigkeitsdatum darauf vermerkt ist. Das hier habe ich im Netz gefunden: "...Mit dieser Frage hatte sich zuletzt das OLG München beschäftigt und befunden, dass sich die Gültigkeit von Gutscheinen an der gesetzlichen regelmäßigen Verjährung von 3 Jahren orientieren muss."

Wenn dazu kommt, dass noch nicht mal ein "Ablaufdatum" drauf steht, lasse dich bloß nicht abspeisen und gehe wieder hin.


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ondskapt
423 Messages

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12 Jahren  ago  

Auch in Luxemburg gilt: "Geschenkgutscheine dürfen in der Regel nicht befristet sein und können auch nicht verfallen, da hier im Voraus eine Geldsumme ohne definiertes Kaufobjekt und ohne sofortige Gegenleistung des Verkäufers bezahlt wurde." Auszug vom LUXEMBURGER KONSUMENTENSCHUTZ http://www.ulc.lu/de/konsument/detail.asp?T=6&D=descr&ID=23 Also umgehend wieder in diesen Saftladen und mit dem ULC drohen!!


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12 Jahren  ago  

Und lass uns wissen wie es augegangen ist


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oernie
1261 Messages

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12 Jahren  ago  

ich würde gerne mal wissen ob die beiden Swarovky Läden (in der Stadt ist ja auch einer) den gleichen Inhaber haben. Hatte vor kurzem auch eine schlechte Erfahrung gemacht. Und zwar wurde mir eine Figur zum doppelten Verkaufspreis verkauft (doof wenn mann die (Mond)Preise nicht kennt). Ich bin dann etwa 2 Wochen später zurück (nach den Weihnachtsferien), die Figur stand noch immer mit dem falschen Preis in der Vitrine. Mir wurde der Unterschied zwar anstandslos zurück gegeben, aber die Figur stand danach noch immer mit dem falschen Preis in der Vitrine. Auf der Dose stand allerdings der richtige Preis, den der Verkäufer durchgestrichen hatte (weil Geschenk), er wusste also Bescheid. Und einen Kassenzettel hab ich dort noch nie bekommen. Gut dass ich mit Kreditkarte bezahlt hatte.


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mini06
295 Messages

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12 Jahren  ago  

doof ist halt dass ich überhaupt kein französisch kann und die Verkäuferin gestern noch nicht einmal englisch. Sie hat dann von nebenan aus dem Friseurladen eine gerufen die ein wenig deutsch konnte und die hat dann übersetzt... in Luxemburg wäre es Gesetz dass die Gutscheine nur 1 Jahr gültig sind und ich könnte den Gutschein "wegwerfen" 🙁

Nur in Deutschland und Luxemburg sind ja nicht die gleichen Gesetze...

@Bus118: ja, der Gutschein ist schon bezahlt!!! Meine Kollegen hatten mir ihn zur Hochzeit geschenkt 😥

ich bräuchte was schwarz auf weiß wo steht dass Gutscheine nicht verfallen aber habe noch nichts gefunden... nur deswegen einen Rechtsanwalt anzurufen ist die ganze Sache sicher auch nicht wert :shocked:


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Masipulami
174 Messages

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12 Jahren  ago  

Hier steht's doch schwarz auf weiß:

ondskapt: Auch in Luxemburg gilt: "Geschenkgutscheine dürfen in der Regel nicht befristet sein und können auch nicht verfallen, da hier im Voraus eine Geldsumme ohne definiertes Kaufobjekt und ohne sofortige Gegenleistung des Verkäufers bezahlt wurde." Auszug vom LUXEMBURGER KONSUMENTENSCHUTZ http://www.ulc.lu/de/konsument/detail.asp?T=6&D=descr&ID=23 Also umgehend wieder in diesen Saftladen und mit dem ULC drohen!!


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mini06
295 Messages

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12 Jahren  ago  

ondskapt: Auch in Luxemburg gilt: "Geschenkgutscheine dürfen in der Regel nicht befristet sein und können auch nicht verfallen, da hier im Voraus eine Geldsumme ohne definiertes Kaufobjekt und ohne sofortige Gegenleistung des Verkäufers bezahlt wurde." Auszug vom LUXEMBURGER KONSUMENTENSCHUTZ http://www.ulc.lu/de/konsument/detail.asp?T=6&D=descr&ID=23 Also umgehend wieder in diesen Saftladen und mit dem ULC drohen!!

ist das immer noch so?? weil das von 2008 ist 🙁


Anonymous
Anonyme

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12 Jahren  ago  

Du musst einfach da ganz selbstbewusst auftreten und ordentlich "Krach" schlagen, Geschäftsführer verlangen etc. Ich habe die Erfahrung gemacht, wenn man etwas von denen möchte, kann auf einmal kein Mensch mehr in den Läden dort deutsch oder englisch - ob das eine Masche ist, will ich nicht beurteilen. Es hat mich auf jeden Fall in meiner aktiven Arbeitszeit immer tierisch geärgert.

Natürlich ist das immer noch Gesetz, nimm es einfach mit, dann sollen sie zusehen, wie sie es übersetzt bekommen, drohe doch notfalls mit dem ULC - vielleicht lenken sie von sich aus ein. Ich würde da nicht eher locker lassen, bis ich mein Geld oder einen Warenwert hätte und dann hätte mich dieser Saftladen bis zum Nimmerleinstag gesehen. Ist doch klar, dass sie es erst mal versuchen. Hast Du keinen Kollegen den Du mitnehmen kannst und der evtl. französisch spricht?????

Lass Dich bloss nicht so einfach abwimmeln, es geht hier ums Prinzip und noch ganz nebenbei um einen Warenwert von EUR 200,--, den würde ich doch nicht einfach in den Müll schmeissen!!!


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TheDuke
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12 Jahren  ago  

Bei dem Artikel anstatt Deutsch Französisch klicken


Anonymous
Anonyme

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12 Jahren  ago  

Es steht bei der ULC auf deutsch und französisch, beide mitnehmen und Einsatz, Hartnäckigkeit zeigen

http://www.ulc.lu/fr/konsument/detail.asp?T=6&D=descr&ID=23