Hallo, Gibt es eine Erklaerung dafür, dass nur Lebensgemeinschaften in Luxemburg getrennte Veranlagung beantragen können, verheiratete Paare (trotz Gütertrennung!), wobei einer in D und einer in Lux wohnhaft ist, getrennte Veranlagung nicht gestattet bekommen, resp. diese Möglichkeit nicht mal vorgesehen ist?
Die Diskriminierung verheirateter Paare gegenüber Lebenspartnerschaften in Bezug auf gewollte getrennte steuerliche Veranlagung - hat sich jemand mit dieser Frage auseinandergesetzt? MfG, Amenia