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Forum / Allgemeines

Gründungszuschuss in D  

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blanche
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18 Jahren  ago  

Hallo in D hat man die Möglichkeit Gründungszuschuss zu beantragen, wenn man sich selbständig machen möchte. Bedingung dafür ist, dass man in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt hat. Was ist mit Grenzgängern, die in D ja nicht in die Arbeitslosenversicherung zahlen? Haben die keine Chancen auf den Gründungszuschuss? Vielleicht kennt sich ja jmd mit diesem Thema bereits aus.


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Im Hinblick auf die Freizügigkeit der Arbeitnehmer in Europa kommt es darauf an, zu beurteilen, ob jemand in D dadurch, dass er in L arbeitslos geworden ist, gegenüber den in D ansässigen Arbeitslosen benachteiligt wird. Dabei spielt keine Rolle, ob man in D einbezahlt hat; sondern ob das Versicherten Verhältnis in L dem zu D als gleichwertig angesehen werden muss.

Um in D Leistungsanspruch zu haben, muss man dort wohnen. (Europas Bürgerrechte hin oder her, wer dazu gehört, bestimmt der Staat. Europas Wirtschaftspatrioten im Kampf gegen den Sozialtourismus.)


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SteuerPerle
417 Messages

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18 Jahren  ago  

auch wen man in einem anderen Land der EU gearbeitet hat, hat man Anspruch auf den Gründungszuschuß. Voraussetzung ist, daß eine REstanspruch von ARbeitslosen für 90 Tage besteht. Weiterhin muß ein Businessplan erstellt werden und eine Tragfähigkeitsbescheinigung erstellt werden. Ich stelle solche Tragfähigkeitsbescheinigungen aus und helfe auch beim Businessplan. www.UnternehmensService24.de


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blanche
30 Messages

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18 Jahren  ago  

Vielen Dank für diese Info ( auch an Meffo )

Habe ich auch Anspruch, wenn ich das Arbeitsverhältnis kündige? Eigentlich nicht, oder?