Hallo, weiss zufällig jemand ob es in Wasserbillig, Grevenmacher und Wincheringen auch Nachts Grenzkontrollen für nach Deutschland rein, gibt?
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Vielleicht aber auch nicht, wissen wir ja nicht.
Ausserdem:
Mittlerweile können im Ausland lebende Elternteile das eigene getrennt lebende Kind ohne Angabe von Gründen auch grenzüberschreitend in Deutschland wieder besuchen. Auch wer älteren Familienangehörigen beistehen will, kann die Grenze nach Deutschland passieren, selbst wenn diese nicht krank sind. Möglich ist auch der Grenzübertritt bei Besuch von Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern. Lebenspartnerschaften ohne Trauschein sollen mangels "brauchbarer Nachvollziehbarkeit" grundsätzlich kein "triftiger Grund" für eine Einreise sein. Aber auch hier kann jetzt nach dem Ermessen und den Umständen des jeweiligen Falls eine Einreise gestattet werden."
Wieso nicht, siehe oben. Brauchst ja nur nachweisen, dass Du mit deinem Freund zusammenbist, FALLS sie fragen. Würde einfach drauf bestehen dass du regelm nach D zu deinem Freund fährst und ggf durch fb fotos u.ä. nachweisen und die Beamten drauf hinweisen, dass die Definition "triftiger Grund" absichtlich nicht abschliessend ist. Wenn Sie auf Stur schalten drauf bestehenm, dass sie den Sachverhalt durch Rücksprache mit ihrem Vorgesetzten abklären und du das recht hast, ihr Verhalten per Dienstaufsichtsbeschwerde überprüfen zu lassen, wir sind schliessl in einer Demokratie, auch wenns hier im Forum ein paar Leute gibt und gab die allen Ernstes glauben man habe nicht das Recht nach Lux zum Tanken zu fahren usw. lol, möchte hier keine Namen nennen. Recht muss Recht bleiben.
Siehe hier:
Aus Rheinland-Pfaelzischer Sicht ist es demzufolge kein Problem, in Luxemburg den Partner zu besuchen. Zu beachten waeren allenfalls Quarantaene-Bestimmungen bei der Wiedereinreise, falls der Besuch laenger als 3 Tage waere, hierzu steht dort als Ausnahme
Personen [...] die sich weniger als 72 Stunden außerhalb des Bundesgebietes aufgehaltenhaben oder die einen sonstigen triftigen Reisegrund haben; hierzu zähleninsbesondere soziale Aspekte wie etwa ein geteiltes Sorgerecht, der Besuch desnicht im eigenen Hausstand wohnenden Lebenspartners, dringendemedizinische Behandlungen, Beistand oder Pflege schutzbedürftiger Personensowie Gründe, die in Ausbildung oder Studium liegen.