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Forum / Allgemeines

Grenzgängerbaby  

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Hexe
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21 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

Erst einmal alles Gute für's neue Jahr !

Als Grenzgänger ein Baby in die Welt zu setzen, scheint ja einige bürokratische Hürden mit sich zu bringen. Fragen, die mir noch keiner beantworten konnte, stelle ich einfach mal hier in den Raum, veilleicht hat ja jemand Erfahrung :

Vorher kurze Zusammenfassung der Lebenssituation : Mann arbeitet in D, Frau in L, beide leben in D

1. Wer bekommt das Kind auf die Steuerkarte ? 2. über wen wird das Kind krankenversichert ? 3. Darf man in L den Mutterschutz "verschieben", d.h. nicht schon 8 Wochen vor der Geburt aufhören, sondern später, falls es der gesundheitliche Zustand erlaubt. Wenn ja, wie wird das finanziell geregelt ?

Wäre schön, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.


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max
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21 Jahren  ago  

Hallo Hexe,

1. Wer das Kind auf die Steuerkarte bekommt das könnt ihr euch aussuchen. Du solltest zunächst genau Prüfen auf welcher Seite der Grenze Ihr den größeren Steuervorteil habt. 2. Krankenversicherung ist auch eine Entscheidung die Ihr treffen könnt. In den ersten Jahren ist es auch ziemlich egal, da die Krankenkasse fast alles bezahlt. Einfacher ist evt. die Deutsche Versicherung. Jedoch wenn das Kind älter ist könnte die Lux Versicherung besser sein, da in Deutschland früher oder später alles gekürzt wird. 3. Da habe ich leider auch keine Ahnung. Gruß Markus


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jenny
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21 Jahren  ago  

Hat keiner eine Ahnung zu Punkt 3??


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Hamisso
2364 Messages

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21 Jahren  ago  

Der "congé de maternité" (Schwangerschafturlaub)ist geregelt im Gesetz vom 1. August 2001 betreffend den Schutz der schwangeren Arbeitnehmerinnen ("la protection des travailleuses enceintes, accouchées et allaitantes"). Der Gesetzestext ist in der Sammlung der Angestelltenkammer (CEP-L), "Les congés légaux" enthalten. Soweit ich daraus ersehen kann, gibt es keinen Spielraum für Verschiebung, es sei denn, wenn der Zeitpunkt der Niederkunft unvorhergesehen eintritt. Es heißt in Artikel 3 (Congé prénatal) klipp und klar: "Die schwangere Frau darf in den dem voraussichtlichen Zeitpunkt der Niederkunft vorausgehenden 8 Wochen nicht beschäftigt werden." Punkt! Entsprechendes gilt für die 8 Wochen des "congé postnatal". Der Zeitpunkt der voraussichtlichen Niederkunft ergibt sich aus dem ärztlichen Attest.


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jenny
76 Messages

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21 Jahren  ago  

Schade. Aber vielen Dank für Deine Hilfe, Hamisso! Du bist echt klasse, dass Du Dir so viel Mühe machst, um in den Gesetzestexten nachzusehen.

Villmols merci, Jenny


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Hexe
115 Messages

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21 Jahren  ago  

Hallo Jenny, gehe ich richtig in der Annahme, dass auch Du bald ein Baby bekommst ? Vielleicht kann man sich ja mal austauschen. Bei Interesse kannst Du mir ja mal eine Mail schicken. ([email protected]) Liebe Grüsse und alles Gute Heike