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Forum / Allgemeines

Grenzgänger und Minijob  

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Pewe
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17 Jahren  ago  

Hallo, benötige Info zum Thema Steuererklärung in Deutschland. Er ist Grenzgänger nach Luxemburg, Hauptverdiener. Ehefrau und zwei Kinder sind in Familienversicherung mitversichert.Sie übt in Deutschland steuerfreien Minijob (max. 400,- Euro) aus. Wie wirkt sich das auf die Luxemburger Steuererklärung aus? Muss Sie eine Steuererklärung in Deutschland machen ? ( Obwohl sie steuerfrei arbeitet.)


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Was L anbelangt: Da Deine Familie den Hauptverdienst in L erzielt, solltest Du eine ESt-Erklärung dort machen und dabei den Antrag auf Gleichbehandlung mit Ansässigen stellen. Die in D erzielten Einkünfte und getätigten steuerlich relevanten Ausgaben Deiner Familie solltest Du dabei mitangeben, damit zur Festsetzung des Steuersatzes für die L-Einkünfte der Steuersatz entsprechend hoch oder niedrig festgesetzt wird.


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JUNGLE
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17 Jahren  ago  

Kann man Ausgaben für einen Minijobber im Privathaushalt in DE bei der LU Steuererklärung geltend machen wenn man die Gleichbehandlung mit LU Ansässigen hat?


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Wenn es sich um Sonderausgaben wegen Pflege oder Kinderbetreuung handelt, kein Problem ("außergewöhnliche Belastung" des Steuerpflichtigen).

Im Rahmen der Pauschalierten Besteuerung von privaten Diensten im Haushalt sehe ich Schwierigkeiten, weil diese Ausnahmeregelungen sich jeweils auf unterschiedliches nationales Steuerrecht stützen. Das wäre, als wenn man eine deutsche Steuergutschrift in Luxemburg einlösen wollte. Aber man kann's gewiss probieren. Der Versuch ist ja nicht strafbar, sondern höchstens vergebens.


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JUNGLE
18 Messages

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17 Jahren  ago  

hallo, danke für die Antwort. Also wenn es klappen würde, währe es die ideale Alternative zu Kinderkrippen wenn man in LU arbeitet un in DE wohnt.