Hallo, benötige Info zum Thema Steuererklärung in Deutschland. Er ist Grenzgänger nach Luxemburg, Hauptverdiener. Ehefrau und zwei Kinder sind in Familienversicherung mitversichert.Sie übt in Deutschland steuerfreien Minijob (max. 400,- Euro) aus. Wie wirkt sich das auf die Luxemburger Steuererklärung aus? Muss Sie eine Steuererklärung in Deutschland machen ? ( Obwohl sie steuerfrei arbeitet.)
Was L anbelangt: Da Deine Familie den Hauptverdienst in L erzielt, solltest Du eine ESt-Erklärung dort machen und dabei den Antrag auf Gleichbehandlung mit Ansässigen stellen. Die in D erzielten Einkünfte und getätigten steuerlich relevanten Ausgaben Deiner Familie solltest Du dabei mitangeben, damit zur Festsetzung des Steuersatzes für die L-Einkünfte der Steuersatz entsprechend hoch oder niedrig festgesetzt wird.
Wenn es sich um Sonderausgaben wegen Pflege oder Kinderbetreuung handelt, kein Problem ("außergewöhnliche Belastung" des Steuerpflichtigen).
Im Rahmen der Pauschalierten Besteuerung von privaten Diensten im Haushalt sehe ich Schwierigkeiten, weil diese Ausnahmeregelungen sich jeweils auf unterschiedliches nationales Steuerrecht stützen. Das wäre, als wenn man eine deutsche Steuergutschrift in Luxemburg einlösen wollte. Aber man kann's gewiss probieren. Der Versuch ist ja nicht strafbar, sondern höchstens vergebens.